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Bleibt die Connect Box beim Kunden, wenn er eine eigene Fritzbox verwendet?
Anonym45059
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker
Hallo,

der Bestell-Chat sagte mir, die Connectbox verbliebe beim Kunden, wenn er eine eigene FBox verwendet.....Grund: um bei Störungen dann damit testen zu können.

Der Kundenservice, der mich letztens anrief, sagte das Gegenteil, man habe die CB zurüc kzu senden und wenn dann eine Störung auftritt, wird ggf. ein Techniker berechnet, wenn die Ursache beim Kunden liegt.....nachvollziehbar, nur hat dann eben der Kunde Probleme, ggf. "seine Unschuld" zu beweisen, wenn er eben keine "Vertrags-CB" mehr zur Hand hat.

Welche Regelung gilt bei UM?

LG
 und danke
milkyway
21 Antworten 21
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Bei 1&1 geht das Gerät in dein Eigentum über.
Bei UM wird es dir zur Benutzung überlassen.
Wenn du eine eigene Fritzbox nutzt, kannst du das UM-Gerät nicht mehr benutzen und wird deshalb zurückgefordert.

Das ist die Logik von UM
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Das von UM gestellte Gerät ist Bestandteil des Vertrags, und wird somit über die monatlichen Kosten bezahlt.
Bloß weil man ein eigenes Gerät einsetzt, berechtigt das UM nicht, das Providergerät vor dem Vertragsende zurückzufordern.
Anonym45059
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker
eben, würde ich grds. auch so sehen!!...daher wunderte mich die eine Antwort in der Hotline auch.
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Die Rücksendeaufforderung ist der Standardtext von UM, das ist schon richtig. (Und hat wahrscheinlich den Hintergrund, dass man vermeiden will, dass der Kunde die alte Box entsorgt oder verkauft. Denn die Box bleibt Eigentum von UM)
Du kannst der Rücksendung (vor Vertragsende) aber widersprechen, und schauen was passiert.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Immerhin steht es genau so in den Geschäftsbedingungen
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Die AGBs sind da nicht eindeutig.

"§1.4 Der Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden ein geeignetes Zugangsendgerät für die Dauer des Vertrages zur
Nutzung zur Verfügung."

Später wird darauf hingewiesen, dass dieses bei Nutzung eines eigenen Endgeräts zurückgesendet werden muss, und dass für die Bereitstellung eines neuen Providergeräts zusätzliche Kosten anfallen.
(was im Widerspruch zu §1.4 steht)

Auch ich habe bei meinen Nachfragen vom Support widersprüchliche Auskünfte zu dieser Frage erhalten.

Daher: Wenn du die CB behalten willst, widersprich einfach, und schaue, was passiert. Vielleicht akzeptieren sie es, vielleicht auch nicht.
Nicht anwendbar
ich werde widerspruch einlegen, da bei mir auch noch der Vertragszusatz Telefon Komfort-Option mit monatlich 5€ und besagter Fritzbox weitergezahlt wird.
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Die Telefon Komfort Option kannst du kündigen (Kündigungsfrist beachten).
Hier bezahlst du allerdings für die zusätzlichen Telefoniefunktionen, die FritzBox ist da nur eine Zugabe.
So lange du also an die Kündigungsfrist gebunden bist, kommst du um diese 5 Euro nicht durch die Nutzung eines eigenen Gerätes herum.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Plumper:
Bei 1&1 geht das Gerät in dein Eigentum über.
Bei UM wird es dir zur Benutzung überlassen.
Wenn du eine eigene Fritzbox nutzt, kannst du das UM-Gerät nicht mehr benutzen und wird deshalb zurückgefordert.

Das ist die Logik von UM

Das war aber auch nur bis zur letzten Umstellung des Vertragsportfolio so. Mittlerweile sind es wieder nur noch Leihgeräte (auch die kleine Fritzbox!), die bei Vertragsende zurückzugeben sind. Und willst du von Anfang an ein WLAN-fähiges Gerät, zahlst du über die komplette Vertragslaufzeit dafür Miete, ganz egal, ob du ein eigenes Gerät einsetzt oder nicht.
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Das ist falsch. Bei 1&1 gibt es keine Mietgeräte. Die angebotenen Router gehen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in das Eigentum des Kunden über.
Aber lass uns lieber bei Unitymedia bleiben...