Frage
Antwort
Lösung
am
02.02.2021
21:00
- zuletzt bearbeitet am
02.02.2021
21:20
von
Kurtler
Hallo,
Ich möchte gegen die Rechnung von Vodafone vom 27.01.2021 in Höhe von 194,86 Euro Widerspruch einlegen. Leider finde keine andere Kontaktmöglichkeit als über das Forum.
Ich habe schlicht vergessen, dass ich mein Mietgrät nach Vetragsende zurückschicken muss. Nun habe ich bereits in Erfahrung gebracht dass eine nachträgliche Rücksendung nicht zum Erfolg führt, da in den AGB geregelt ist dass Vodafone Anspruch auf Schadenersatz hat.
Soweit so gut. Jedoch müssen Sie mir bitte die Höhe und die Herkunft des entstandenen Schadens dezidiert nachweisen. Sonst kann ich eine Rechnung in dieser Höhe nicht akzeptieren und muss sie auffordern den bereits abgebuchten Betrag zu erstatten.
Gleich vorweg: Neben der Tatsche dass es sich um ein 2,5 Jahre altes Gerät handelt, dass wenn überhaupt 3 Jahre abgeschrieben wird, aber eher als GWG direkt in den Aufwand geht und somit keinen Wert mehr hat, habe ich 2 Jahre lang 4,99 Euro pro Monat gezahlt, womit Vodafone mit der Vermietung einen Umsatz von 119, 76 Euro gemacht hat. Da dieses Gerät defacto keinen Wert mehr hat ist hier auch kein Schaden entstanden.
Falls Sie noch Angaben benötigen melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Chrisitan XXXXXXXXXX (XXXXXXXXXXXXX)
Edit: @Chriss-1234 In das passende Board verschoben. Nachnamen und Kundennummer aus Datenschutzgründen entfernt. Gruß Kurtler
02.02.2021 21:20 - bearbeitet 02.02.2021 21:24
hier ist ein Kunden helfen Kunden Forum, bis ein Mod hier reinschaut gehn schon mal 5 Tage rum, ob der dir da helfen kann , glaub ich net. Die Beschwereabteilung ist hier der Ansprechpartner!
am 02.02.2021 22:02
Nur um eins klarzustellen:
Die Regelung mit der Berechnung gemäß Preisliste ist rechtlich vollkommen in Ordnung - es steht dir -gemäß AGB- frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Du bist also in der Pflicht, den Nachweis anzutreten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, als derjenige, der über die Preisliste berechnet wurde. Sollte dir dies gelingen, musst du nur den geringeren Betrag zahlen - sollte es dir nicht gelingen, ist der Preis gemäß Preisliste zu bezahlen. Vodafone muss hingegen nicht nachweisen, dass die Höhe gerechtfertigt ist - denn die Preisliste war dir bekannt und du hast die Möglichkeit des Nachweises des geringeren Schadens.
Und noch was: Dein Einwand, dass du für die Box Mietgebühren bezahlt hast, zieht nicht. Miete kann auch nicht mit dem entsprechenden Preis verrechnet werden (oder glaubst du, dass dir nach 40 Jahren Mietzahlung die Mietwohnung gehört?).
Der Neupreis derzeit für eine 7490 liegt derzeit bei rund 195 € - damit wäre der Preis aus der Preisliste durchaus im Rahmen.
Deine Argumentation mit "Geringwertigem Wirtschaftsgut" und "sofort abgeschrieben" respektive "2,5 Jahre von 3 Jahren" funktioniert so nicht - du hast nicht über die Abschreibungsdauer des Geräts zu entscheiden. Im Zweifel müsstest du eher die 5 Jahren Garantie von AVM ansetzen, nachdem das Gerät also mindestens noch 50% des ursprünglichen Verkaufspreises von rund 250 € hat. Und da die 4,99 € nicht nur für die Box, sondern auch für die Bereitstellung der 2. Leitung sowie mehr als einer Telefonnummer berechnet wird, geht deine Rechnung vorne und hinten nicht auf.
am 03.02.2021 11:09
@reneromann schrieb:
Und da die 4,99 € nicht nur für die Box, sondern auch für die Bereitstellung der 2. Leitung sowie mehr als einer Telefonnummer berechnet wird, geht deine Rechnung vorne und hinten nicht auf.
Der einzige Punkt, wo ich dir Widersprechen muss.
Mann kann im DSL Bereich auch stumpf 4,99e für ne 7490 zahlen.
Man kann, wenn man möchte, dann den Komfort-Anschluss dazu buchen und bekommt die 4€, welche der Kostet, gutgeschrieben. Man muss es aber im DSL nicht.
Das hilft @Chriss-1234 zwar nicht, klarstellen wollte ich es trotzdem ![]()
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 05.02.2021 02:34
@dasdensch schrieb:
@reneromann schrieb:
Und da die 4,99 € nicht nur für die Box, sondern auch für die Bereitstellung der 2. Leitung sowie mehr als einer Telefonnummer berechnet wird, geht deine Rechnung vorne und hinten nicht auf.
Der einzige Punkt, wo ich dir Widersprechen muss.
Mann kann im DSL Bereich auch stumpf 4,99e für ne 7490 zahlen.
Man kann, wenn man möchte, dann den Komfort-Anschluss dazu buchen und bekommt die 4€, welche der Kostet, gutgeschrieben. Man muss es aber im DSL nicht.
Das hilft @Chriss-1234 zwar nicht, klarstellen wollte ich es trotzdem
Wobei das ja nichts an der Tatsache ändern würde, dass selbst bei einer (angenommenen) Ratenzahlung mit 0% effektivem Zinssatz die Abbezahlung der 250 € für die 7490 (UVP, am Anfang auch Verkaufspreis) bei 5 € pro Monat dann einer Dauer von 50 Monaten entsprechen würde - also etwas über 4 Jahren. Das würde eher für die 5 Jahre Abschreibung sprechen - und nicht "nur" für 3, wie von @Chriss-1234 behauptet.
Und das eine 7490 keinen Wert mehr hat, dürfte auch zu bezweifeln sein - die Box ist ja immerhin VDSL-Vectoring geeignet (also bis 100 MBit/s) und kann mit vorgeschalteten externen Modems durchaus mehr.