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04.02.2021 23:09 - bearbeitet 04.02.2021 23:29
Ich habe bei Vertragsstart ein Leihgerät (EasyBox) bekommen, bei welchem auch ein Retourenschein beigelegt war.
Aufgrund einer Vertragsumstellung auf Kabelinternet, steht jetzt die Rücksendung an.
Leider musste ich feststellen, dass die Adresse der Annahmestelle nicht mehr mit der auf meinem Retourenschein übereinstimmt. Auf Nachfrage hieß es dann, der Versand müsse selbst bezahlt werden.
Das lässt mich ein wenig ratlos zurück: Warum soll der Kunde für den Versand bezahlen, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Adresse der Annahmestelle ändert und der ursprünglich mitgelieferte Retourenschein unbrauchbar ist?
Bitte am Service arbeiten oder den Retourenschein direkt weglassen!
Edit: @Gelöschter User Beitrag nach Internet, Telefon und TV über DSL verschoben. Gruss Methusalem1
am 05.02.2021 02:09
Der ursprüngliche Retourenschein ist für den Fall des Widerrufs bei Vertragsbeginn gedacht - und nicht dafür, dass du ihn nach X Jahren nochmal verwendest.
In den AGB steht klar geschrieben, dass du den Rückversand auf eigene Kosten und eigene Gefahr vornehmen musst - und ganz ehrlich, bei 4,99 € für ein DHL-Paket verstehe ich da den Unmut nicht.
am 05.02.2021 10:36
Das mag sein, ist ja auch in Ordnung. Ich schlage Ihnen nur vor das ganze kundenfreundlicher zu kommunizieren. Warum gibt es das Ankreuzkästchen "Rücksendung bei Vertragsende" denn dann?
am 05.02.2021 11:03
Das ist lediglich der Retourenbegleitschein, um die Box deinem Vertrag leichter zuzuordnen.
Ein entsprechender Begleitschein ist m.W. aber auch bei der Kündigungsbestätigung dabei.