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Antwort
Lösung
am 10.12.2018 00:13
am 10.12.2018 00:48
am 10.12.2018 09:23
Danke, @reneromann. Ich hätte es nicht schöner formulieren können. ![]()
Aber es ist immer wieder genial, wie sich die Rollen vertauschen. Der/die Vertragsbrüchige (hier @Gelöschter User) kommt über Wochen seinen/ihren vertraglichen Pflichten nicht nach und nutzt trotzdem weiter die Dienstleistung, für die er/sie/es nicht bezahlt hat. Dann entschließt sich der/die Vertragsbrüchige (hier @Gelöschter User) gnädigerweise nach Wochen doch mal, seine/ihre Schulden zu bezahlen (mit freundlicher Unterstützung des Gläubigers, weil ihm/ihr dieser den Hahn abdreht) und erwartet dann umgehend, daß die Leistung wieder zur Verfügung steht (die der/die Vertragsbrüchige (hier @Gelöschter User) vorher wochenlang ohne zu zahlen weiter genutzt hat, wir erinnern uns).
Und wehe, das klappt nicht minutengleich. Dann liegt ein Verstoß gegen das BGB vor (oder auch gern mal gegen das Grundgesetz, hatten wir alles schon...), es wird mit Schadenersatzforderungen gedroht, gern wird noch der (mehrheitlich natürlich eigene) Anwalt ins Spiel gebracht und natürlich wird noch in Aussicht gestellt, daß der/die Vertragsbrüchige (hier @Gelöschter User) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und den Anbieter wechseln wird (weil Strafe muß sein, wenn Vodafone so böse zu Vertragsbrüchigen und Schuldnern (hier @Gelöschter User) ist.
Verkehrte Welt irgendwie. ![]()
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 10.12.2018 14:08
Hallo zusammen,
da der User sein Profil gelöscht hat, scheint er auf anderem Wege eine Lösung gefunden zu haben.
Hier schließ ich ab.
Beste Grüße,
Norman