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Lösung
am 04.10.2018 21:45
am 05.10.2018 15:24
Hallo MC516,
willkommen in der Vodafone Community!
Die Überlassungsgebühr wird berechnet, wenn das Gerät nicht innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt wird. Dass es sich um ein Mietgerät handelt, kannst Du unter anderem Deiner Auftragsbestätigung entnehmen.
Wenn die Rücksendung ein paar Tage zu spät erfolgt, nehmen wir das Modem in der Regel noch zurück.
Sofern die Berechnung hier bereits stattgefunden hat, wird das Vertragsende aber wohl schon ein paar Monate zurückliegen. Entsprechend wird die EasyBox gemäß unserer Preisliste berechnet.
Hier ist eine Rücksendung und Rückzahlung dann nicht mehr möglich.
Gruß,
Jens
am 05.10.2018 19:18
06.10.2018 05:47 - bearbeitet 06.10.2018 05:47
Das ist ja fast ein Jahr her, da wundert es mich, dass die Rechnung noch nicht vom Girokonto eingezogen worden ist. Hast du eventuell das Lastschriftmandat mit der Vertragskündigung gleichzeitig zurückgezogen?
Es ist so wie Jens es schreibt. Steht dick und fett im Kleingedruckten. Mietgeräte sind bei allen Anbietern außer 1und1 zurückzugeben nach der Vertragslaufzeit.
am 06.10.2018 19:52
Deswegen konnte ich mir auch bedenkenlos eine 7412 (aka "DSL Modem") in der Bucht holen
, garantiert kein Mietgerät. Tolles kleines Zauberding, kann viel mehr als der nur Repeater zum gleichen Preis, den ich davor hatte. Mal sehen, wie lange 1&1 Modem/Router ab 0€ noch verschenken kann. Ansonsten bspw. eben Magenta, da musste nichts zwangsmieten.