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am 22.01.2020 15:21
Hallo Zusammen,
ich ziehe im Februar um (zu meinem Freund) und habe daher meinen Vodafon Vertrag gekündigt. Ich hatte hier im Forum gelesen, dass ich dadurch, dass mein Freund auch einen Vodafon Vertrag hat, Sonderkündigung kann mit 3 Monaten ab Umzugsdatum.
Dies hatte ich so in meinr 1 Kündigung Anfang Janaur geschrieben. Die Kündigung wurde mir auch bestätigt, allerdings mit Termin zum 07.02.2020 und der Kündigung statt nichts, von einem Sonderkündigungsrecht, sondern, dass, wenn ich meinen Vertrag frühzeitig kündige, sich Vodafone das Recht zur Ausgleichszahlung vorbehält.
Ich hatte daraufhin mit dem Kundenservice telefoniert und dieser hatte mir geraten meine Kündigung zurück zu ziehen und neu zu kündigen mit der Begründung, dass an meiner neuen Adresse nur eine 16.000 Leitung verfügbar ist, ich aber aktuell eine 25.000 Leitung habe. So würd eich keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Gesagt, getan.
Mein Widerruf wurde mir bestätigt und ich habe daraufhin erneut am 12.01 gekündigt. Bis heute morgen hatte ich keine Bestätigung und habe somit wieder angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, dass aktuell keine Kündigung vom 12.01 vorliegt, ich habe defintiv das Sonderkündigungsrecht habe und ich die Kündigung besser noch einmal per Post schicke (hatte sie per Fax geschickt und auch einen positiven Versandnachweis bekommen).
Das wollte ich dann heute tun. Nun habe ich aber gerade eine Kündigungsbestätigung bekommen, mit Betsätigung der Kündigung zum 21.02.2020, wieder mit dem selben Text (frühzeitige Kündigung, Vorbehalt von Ausgleichszahlungen....) Da ich darauf hin etwas verwirrt war, habe ich noch einmal angerufen und der Herr am Telefon sagte mir dann, dass das ganze ein Standartext sei und meine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht hinterlegt sei. Auf die 3 Monate Frist angsprochen sagte er dann, dass diese Frist nur bei normaler Kündigung gelten würde, aber nicht bei Sonderkündigung, sondern hier 4 wochen gelten würden und daher der Termin zum 21.02.2020.
Ich bin nun immer noch etwas verwirrt, da ich hier im Forum immer von den 3 Monaten gelesen habe und habe etwas Bedenken, dass mir Ende Februar nun doch Ausgleichszahlungen berechnet werden, da Vodafone meine Kündigung als "normale" vorzeitige Kündigung behandelt.
Hat da hier ggf. jemand Erfahrung mit?
Vielen Dank vorab.
am 30.01.2020 09:53
Hallo Zusammen,
mal ein kurzed Update an alle. Nach einigem Hin- und Her wurde mir nun die Kündigung zum 07.02.2020 bestätigt (Sie wurde mehrfach noch einmal angepasst und liegt nun 1 Woche nach meinem Umzugsdatum, da der 01.02 zu kurzfristig gewesen wäre (Aussager vom Kundendienst). Mir wurde mehrfach, auch schriftlich, versichert, dass keine Ausgleichszahlungen auf mich zukommen werden. Auf meine eigentliche Frage warum die drei Monate Frist ab Umzugsdatum, wie hier im Forum beschrieben, bei meiner Kündigung nicht angesetzt wurden, konnte ich keine richtige Antwort bekommen (Aussage vom telefonischen Kundendienst "So etwas macht Vodafone nicht. Wenn es an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistung gibt, wird schnellstmöglichst gekündigt").
Ich werde nun also mal abwarten, und hoffe, dass nach dem 07.02 wirklich keine Rechnung mit Ausgleichszahlung auf mich zukommt :).
Viele Grüße
am 30.01.2020 10:03
@Kuvauzeh schrieb:Hallo Zusammen,
Auf meine eigentliche Frage warum die drei Monate Frist ab Umzugsdatum, wie hier im Forum beschrieben, bei meiner Kündigung nicht angesetzt wurden, konnte ich keine richtige Antwort bekommen (Aussage vom telefonischen Kundendienst "So etwas macht Vodafone nicht. Wenn es an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistung gibt, wird schnellstmöglichst gekündigt").
Die Handhabung bei DSL ist halt anders als bei Kabel. Die Aussage des Kundendienst ist bezogen auf DSL so korrekt.
Cheers,
DSS1
am 30.01.2020 10:47
@DSS1 schrieb:Die Handhabung bei DSL ist halt anders als bei Kabel. Die Aussage des Kundendienst ist bezogen auf DSL so korrekt.
Hallo @DSS1, ich finde das ja toll für den Kunden. Nur eines kann ich beim besten Willen nicht verstehen:
Warum veröffentlicht VF dies nicht. Auch hier in der communty ist grundsätzlich und immer nur die Rede von den drei Monaten gemäß TKG. Auch auf der "Umzugshilfeseite" steht nichts anderes.
Sollte zufällig einer der Moderatoren hier nochmal lesen, würde ich mich sehr freuen, wenn dieses Problem endlich mal gelöst würde.
am 30.01.2020 11:01
@Díaz_de_Vivar schrieb:Warum veröffentlicht VF dies nicht.
Gute Frage. Vielleicht sollen die Prozesse ja mal angeglichen werden, wäre ja sinnvoll. Umgesetzt wurde das bisher aber nicht.
@Díaz_de_Vivar schrieb:Auch hier in der communty ist grundsätzlich und immer nur die Rede von den drei Monaten gemäß TKG.
Ist das so? Ich schreib mir doch hier die Finger wund, dass es eben nicht grundsätzlich 3 Monate sind. 😉 Aber ich weiss, was du meinst. Die öffentlichen Statements und die angewandte Praxis weichen voneinander ab.
Cheers,
DSS1