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# Kundenunfreundlicher Umgang
Musefunny
Youngster
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Aus heiterem Himmel haben wir eine Aufforderung bekommen eine Smartcart zurückzusenden, die wir vor mehren Monaten gekündigt hatten. Ultimativ wurden wir in dem Schreiben mit grammatischen Fehlern aufgefordert die Karte innerhalb von 12 Tagen zurückzusenden, ansonsten würde man uns 35,00 € in Rechnung stellen. Die Möglichkeit, dass wir vielleicht gar nicht zu Hause sein könnten, wurde gar nicht in Betracht gezogen. Ein sehr befremdliches, Kundenunfreundliches Gebaren. Wenn Vodafon was will, haben wir zu springen.

Da man regelmäßig in den Medien darauf hingewiesen wird, dass *piep*ische gefälschte E-Mails im Umlauf sind und man die auch an Rechtschreibfehlern erkennen kann, haben wir bei Vodafon zurückgerufen.

Die Erklärung war, dass man ausländische Mitarbeiter habe, die oftmals nicht der deutschen Sprache so mächtig sind und dafür müsse man Verständnis haben, auch wenn das dann zu solchen unnötigen Telefonaten führt. Einen weiteren Dialog lehnte die Gesprächspartnerin bei Vodafon ab und legte, wie das auch schon von vielen anderen Kunden beschrieben wurde, einfach auf.

Das ist die Art und Weise, wie Großkonzerne mit ihren Kunden kommunizieren.

30 Antworten 30

"Das ganze Jahr sind irgendwo "Ferienzeiten" - es soll ja auch Leute geben, die abseits der Schulferien (die sich ebenfalls gestaffelt über lange Zeiträume hinziehen) in den Urlaub gehen. Deshalb gibt es vom Gesetzgeber keine solche Regelung zu "Ferienzeiten", die dir längere Zahlungsfristen o.ä. einräumt."
Völlig falsch, grade wenn Menschen im Urlaub sind nachweislich, gelten längere Fristen. Wieviele Kunden sich wegen verpasster Zusendung der Endgeräte streiten müsssen weisst du überhaupt nicht.

"Nein, der Gesetzgeber gibt dir keine 30 Tage lang Zeit - der Gesetzgeber sieht lediglich 30 Tage vor, wenn anderweitig keine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei vereinbarter Zahlungsfrist gilt diese - und nicht der "Fallback" vom Gesetzgeber."
Doch der Gesetzgeber gibt auch bei Zahlungsziel 30Tage Zeit vor seine Rechnung verspätet zu zahlen, du hast wirklich gar keine Ahnung, denn es steht doch auch im Internet.

"Kann dann ja dein Arbeitgeber mit dem Lohn auch mal machen - den erst 30 Tage nach dem eigentlichen Termin bezahlen. Ich wette, dass du dann rumheulst, wie du über den Monat kommen sollst, wenn dann mal die Lohnzahlung erst später kommt.
Davon abgesehen reicht ein "wenn man sagt man zahlt später" nicht aus - die gesetzten Zahlungsfristen inklusive Zahlungsverzug sind damit nicht ausgesetzt."
Das kann der Arbeitgeber machen, wenn er in die Insolvenz zu laufen droht oder kurz davor steht, man muss nur bei Vodafone anrufen.
Völlig falsch was du wiedergibst 😅 bitte schreib mir nicht mehr ohne Nachweis oder Quelle, du bist nur völlig eingebildet.

"Falsch - und das "gibt Menschen die können nur besser später zahlen" ist einfach nur eine Ausrede dafür, dass man seine Finanzen nicht im Griff hat. Um genau zu sein eher, dass man nicht ordentlich plant und lieber drauf los lebt. Denn der Termin für die Rechnungen als auch für die Höhe ist gerade bei Dienstleistungsverträgen, Versicherungen und Abschlagszahlungen bekannt - das kann man auch selbst so steuern, dass das Geld zum entsprechenden Termin noch auf dem eigenen Konto ist und man nicht bis zum nächsten Geldeingang warten muss, weil am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig war."
Niemand kann bestimmen wie mit seinem Geld in dem einen Monat umgeht und du auch nicht, komm mal klar: gibt genug Menschen die zahlen Betriebskosten Versicherungen Schulden für die Familie oder haben Ihr Geld in Ihr Unternehmen investiert, diese Leute gehen sehr wohl gut mit Ihren Finanzen um, wenn Sie deswegen kleinere Rechnungsbeträge monatlich einmal schieben. Möchte mal wissen wie du zahlen würdest, wenn du selber dein ganzes Geld verloren hast oder bestoheln wirst. Völlig unverständlich deine Ansicht über Menschen mit wenig Geld.

Nein, es ist ein himmelweiter Unterschied. Der Brief gilt mit Zustellung in den Briefkasten als in deinen Einflussbereich gelangt - damit fangen auch Fristen an zu laufen - also insbesondere sowas wie Zahlungs-, Einspruchs- oder Widerrufsfristen. Wann du dann selbst den Briefkasten leerst, spielt keine Rolle - du hättest die Möglichkeit der zeitnahen Kenntnisnahme gehabt, hast sie aber selbst wissentlich aufgegeben.

"Wenn hingegen der Brief nicht zugeht, fangen Fristen erst gar nicht an zu laufen (außer es handelt sich um Forderungen, die nach dem Kalender bestimmt sind - da braucht es gar keine Rechnung oder Mahnung, die sind lt. Gesetzgeber mit Ablauf des Bezugszeitraums automatisch fällig)."
Wenn jemand Zuhause den Brief verloren hatte, dann hat er den Brief wohl vorher nicht zugestellt bekommen, dass lässt sich leider nicht genau sagen, und mit Zustellung im Urlaub gilt die Frist gar nicht mehr.
Kann ja nicht vorkommen wie bei der Post Zustellung das bei vielen Briefen Zuhause ein Brief verloren geht nach dem Urlaub, völlig unverständlich deine Antwort.
Wer sagt hat er nicht bekommen von Vodafone, kann dann keiner Nachweisen ob die Zustellung auch wirklich erfolgte.

Weil Vodafone es nicht muss. Es steht in den Unterlagen zum Vertrag, dass du die Geräte und SmartCards unaufgefordert, unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzuschicken hast. Diesen Bedingungen hast du bei Vertragsabschluss zugestimmt - da braucht es also keiner zusätzlichen Aufforderung.

"Außerdem ist es ein sehr komisches Rechtsverständnis deinerseits, wenn du Leih-/Mietgegenstände nicht am Ende der Vertragslaufzeit von selbst zurückgibst, sondern darauf bestehst, dass das Gegenüber dir doch noch hinterherrennen muss, um sein Eigentum zurückzubekommen."
Niemand besteht auf eine Erinnerung, die Kundin wurde falsch informiert und wusste es nicht, wer die Sachen nicht zurücksenden kann, weil er davon nicht informiert wurde, würde doch seiner Pflicht nachkommen. Bei einer Vertragsverlängerung oder Änderung, kann man ja nicht von Beendigung des Vertragsverhältnisses sprechen!
Das die Kundin evtl. falsch oder gar nicht informiert wurde, weisst du es gar nicht, die Kundin hat vielleicht nicht mal eine AGB von der Firma Vodafone mit zugesandt bekommen.
Die Firma Vodafone sendet keine AGB's an seine Kunden und informiert den Kunden doch überhaupt nicht 😅 jeder Kunde wird Vodafone angeschrieben wenn Geräte nicht zurück gesendet werden und du redest davon dass es Vodafone nicht muss 😅 wie komisch das so viele Kunden sich bei so nem Kundenservice wahrscheinlich mehr Zeit lassen.

"Wie gesagt - schätze dich glücklich, wenn eine nachträgliche Info rausgeschickt wird. Dieser bedarf es aber nicht - und wenn du deinen Vertrag gelesen hättest -oder- deinen Verstand eingeschaltet hättest, wärest du selbst darauf gekommen, dass Leih-/Mietgeräte am Ende der Vertragslaufzeit zurückzugeben sind."
Nein die nachträgliche Info muss Vodafone schicken, sonst kann man nicht unverzüglich schreiben und Ersatzbeträge verlangen, wenn der Kunde sagt er sendet erst in 30Tagen los, dann muss die Vodafone auch später Ihre Geräte erhalten und würde trotzdem den Kunden anschreiben. Wer seine Kunden verspätet informiert oder sogar falsch informiert, man brauch die Smartcard nicht zurückschicken, leistet einen Beratungsfehler beim Kunden.
Dumm das Vodafone keine AGBs an seine Kunden sendet!

"Ganz böser Irrtum - Rücklastschriftkosten bei berechtigten Forderungen gehen immer zu Lasten desjenigen, der die Rücklastschrift auslöst. Da hilft auch keine nachträgliches Zurückschicken des Geräts - denn die Forderung besteht ab dem Moment, wo das Gerät nicht rechtzeitig eingegangen ist. Das hat nichts mit einer nachträglichen Erstattung auf Kulanzbasis bei späterem Eingang des Geräts zu tun."
Nein völlig falsch, im Urlaub gewesen bedeutet der Kunde sendet nachträglich zu und muss gar keine Fristen beachten, weil Vodafone die Abwesenheit des Kunden nicht berücksichtigen würde.
Sende das Gerät oder Smartcard eine Woche später zu und buche deinen Ersatzbetrag für die Smartcard wieder zurück, völlig okay, wenn der Brief oder die Info nicht erhalten wurde oder der Kunde erst verspätet zusenden kann!

"Der Kunde hat nicht darüber zu entscheiden, was mit den Altgeräten passiert - da es nicht sein Eigentum ist. Wenn er also die Geräte (hoffentlich fachgerecht) entsorgt, hat er trotzdem Schadenersatz gegenüber dem Eigentümer zu leisten."
Nein falsch, Anbieter im Kabelnetz fordern Altgeräte wie den Atlantic Router oder so ähnlich nicht zurück, du kennst dich gar nicht aus.


*** @braunerbrownie, bitte unterlasse es, den Betreff des Threads zu ändern. Betreff wieder hergestellt Nutze die dafür vorgegebene Antwortbox! ***

@braunerbrownie 

Du zeigst gerade nur, dass du wirklich keinerlei Ahnung hast und in einer absoluten Scheinwelt lebst.

Der Anbieter muss eine Abwesenheit des Kunden in keinster Weise berücksichtigen - ebensowenig, wie eine Abwesenheit im Fall offizieller Schreiben (z.B. bei Bußgeldern, Mahnbescheiden oder auch Gerichtsvorladungen) berücksichtigt werden muss. Es ist alleine Sache des Empfängers dieser Schreiben, sich darum zu kümmern, dass er den Inhalt rechtzeitig wahrnimmt.

 

Ebenfalls gilt die 30-Tage-Frist, von der du hier immer ausgehst, nur dann, wenn KEINE andere Frist festgelegt wurde. Ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart, gilt alleine dieses und ersetzt die 30-Tage-Frist.

 

Und was dein Finanzmanagement anbetrifft: Auch hier ist es nicht Sache des Gläubigers, auf die finanzielle Situation des Schuldners Rücksicht zu nehmen. Es ist Sache des Schuldners, seine Schulden rechtzeitig zu begleichen - alle aus einer nicht rechtzeitigen Begleichung entstandenen Unannehmlichkeiten gehen alleine zu Lasten des Schuldners. Und es ist jedem Menschen sehr wohl zuzumuten, dass er so viel Überblick über seine Finanzen hat, dass er ein entsprehendes Polster aufbaut und/oder so plant, dass alle Rechnungen rechtzeitig beglichen werden können und er eben nicht "rumschieben" muss. Denn das Rumschieben zeugt nur davon, dass man seine Finanzen nicht im Griff hat - man also auf "zu großem Fuß" lebt.

 

Und zum Arbeitgeber der den Lohn nicht zahlt:

Sollten Löhne aufgrund einer sich anbahnenden Insolvenz nicht rechtzeitig gezahlt werden, so begeht der Arbeitgeber hier Insolvenzverschleppung - ebenfalls eine Straftat. Einfach mal so "später" zahlen ist nicht - auch nicht mit Information.

 

Und zum Brief im Postkasten:

Du weißt schon, was ein Einwurf-Einschreiben oder gar eine Postzustellurkunde sind? Wenn der Brief nachweislich in deinen Einflussbereich gelangt ist, ist es egal, ob du ihn danach verschlampst, direkt in die Rundablage P entsorgst oder einfach den Briefkasten nicht leerst - zugestellt ist zugestellt und die Fristen fangen an zu laufen, egal ob du den Brief liest -oder- ob du ihn entsorgst/verlegst.

 

Zum Thema mit den AGB:

Vodafone hat mir bisher bei JEDER Vertragsänderung die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung zukommen lassen - und zwar in Papierform als Brief sowie in digitaler Form hinterlegt im Kundencenter.

 

Und was die Geräterücksendung anbetrifft:

Wenn einzelne Anbieter alte Geräte explizit NICHT zurückfordern und dich schriftlich darauf hinweisen, dass die Geräte entsorgt werden können, ist das mal eine ganz andere Sache, als wenn du dies einfach "frei *Nase*" selbst entscheidest. Es ist schlichtweg nicht dein Eigentum - du hast also nicht darüber zu entscheiden, ob etwas entsorgt werden kann oder zurückgeschickt gehört - dies kann nur der Eigentümer selbst. Und du tust gut daran, den Eigentümer explizit zu fragen, BEVOR du sein Eigentum entsorgst.

 

By the way: Du stelltest die Behauptungen auf - also bist DU in der Nachweispflicht!

@braunerbrownie
30 Tage? Wo haben Sie denn bitte das her?! Das versuchen Sie mal bei Ihrem Stromanbieter, wenn die Jahresendabrechnung kommt, diese auf 30 Tage zu ziehen bei ausdrücklichem und üblichen Zahlungsziel von 14 Tagen. Als Vertragspartner hat man auch so genannte Sorgfaltspflichten, ein Vertrag ist keine Einbahnstraße. ist genau das gleiche, als träte man wo als privater Verkäufer auf (ebay oder was weiß ich) Ich würde austicken, 30 Tage lang auf mein Geld warten zu müssen, (bestenfalls die Ware schon verschickt, denn beiderseitige Willenserklärung liegt mit dem Kauf/ Verkaufsabschluß ja vor) Sie etwa nicht? Das ist da dann auch nichts anderes, nur das Sie mit Ihrer Smartcard auf der anderen Seite des Tisches sitzen, als Kunde, nicht als Verkäufer/ Unternehmen.

 

Zu Altgeräten:
Wenn ein Anbieter bei vertraglich ersichtlicher Tatsache, das es sich um ein Leihgerät handelt, also auch keine Bezahlung des Gerätes stattgefunden hat (und so was weiß man gewöhnlich "was meins und Deins ist" gerade, wenn man es bezahlt hat) dann erwächt daraus kein Eigentumsrecht! Die Sache gehört einem trotzdem nicht, da fragt man zumindest nach beim Anbieter. Wenn der dann sagt (bestenfalls sich das als Einzeiler schriftlich bestätigen lassen, das man was in den Händen hat, ist wie eine Quittung) "Brauchen Sie nicht zurück schicken, das schenken wir Ihnen" erst dann ist es Ihr Eigentum. Sie jedoch haben einen Vertrag, da steht das alles drin, ein "ich wußte das nicht" zieht da nicht. Und es sollte doch wohl soweit verständlich sein (anspielend auf Vertragsänderung/ Verlängerung was auch immer) das eine Smartcard eine Schlüsselkarte/ Codekarte ist, die ausdrücklich zu ihrem dazugehörigen Vertrag ausgegeben wurde. Ist dieser Vertrag abgelaufen, ist damit auch die Karte zurück zu geben oder zumindest den Anstand zu haben, da nachzufragen, was damit nun geschehen soll. Aber sich das einfach sprichwörtlich einzustecken "hat ja keiner danach gefragt, joa, denn behalt ichs einfach", das ist schon frech. Man muß sich auch mal was sagen lassen, wir sind hier nicht, Ihre Rechtsauffassung zu bejubeln "jetzt hauen wir Vodafone platt, weil die sind schuld, das Sie maulig sind". Da, glaube ich, sind Sie hier falsch. ^^

 

Im übrigen wollen Sie doch bitte bei Ihrer, offen gesagt, recht kruden Rechtsauffassung doch bitte die Gesetze bemühen, sprich sie nennen, auf welche Sie sich so beharrlich stützen, die gibts nämlich gar nicht! ^^ "Sie sind der Meinung also ist das Gesetz", das können Sie so handhaben, wenn Sie zum Bundeskanzler gewählt würden, ach was, nicht einmal dann! 😉

Ich habe meine Aktivitäten in der Community auf unbestimmte Zeit eingestellt. Sie wollen daher bitte von Zitaten, Erwähnungen ect. absehen, denn ich erhalte darüber keine Kenntnis, ich habe alles dazu abgeschaltet und blockiert. Vielen Dank!
1. Es lässt sich nie sagen ob jemand etwas nicht sofort zurückschicken kann, kenne genug Kunden die müssen keine bestimmten Leihgeräte mehr zurücksenden oder werden falsch informiert. Das Wort unverzüglich beinhaltet die Überlegungsfrist, wann man zur Post geht und welche Kosten aufwendet zum Beispiel, man geht erst nächsten Monat wieder zur Post, wenn man etwas abholt. Anscheinend normal oft vergessliche Sache bei vielen Kunden, sonst würden nicht soviele deswegen angeschrieben werden oder erinnert werden.

2. Es gibt leider auch alte Kunden die nicht mal einen Computer haben oder Online nutzen, auf dem Bildschirm kleingedrucktes zu lesen ist auch vielleicht dann umständlich.
Die Kundin hat doch nur von der Smartcard geschrieben, für viele Kunden wertlos, man könnte auch Info drauf machen wie bitte nicht entsorgen und nach Ende an Vodafone zurück senden easy zuviele Kunden schmeissen vielleicht auch die Smartcard einfach weg oder belesen sich gar nicht erst in der Online AGB

3. Nein, wenn man das Gerät später zurück gibt muss man keine Miete für die Smartcard bezahlen, die Karte ist nicht mehr nutzbar😅 niemand kann was dafür wenn die Smartcard verloren geht, bei der Post bekommt Vodafone auch nicht das Geld wieder sondern es wird erstmal über den Verbleib der Karte nachgeforscht.
Die Post wird als Versand-Dienstleister da immer besser behandelt als die Kunden, wenn mal etwas verloren geht oder nicht ankommt.
Der Kunde war im Urlaub oder im Krankenhaus oder hatte Covid, und es ist sehr unfreundlich vom Kundendienst, wenn man erst später davon erfahren hat, es gibt keine Information ab wann nach Vertragsende die Kunden über die Rücksendung informiert werden. Online Benachrichtigungen können dafür besser helfen, die AGB steht ja auch nur Online bereit.

Warum dürfen Kunden keine Smartcard später zusenden, sehr unkulant, lieber die Karte nachhaltig als nur Geld für eine Ersatzkarte, vodafone will bis 2030 co2 neutral werden. Mit dem Plastikschrott wäre es besser, da du die fachgerechte Entsorgung ansprichst.

Naja die Kundin war im Urlaub gewesen und eine gebrauchte Smartcard besitzt keinen grösseren Wert, selbst wenn die Karte defekt ist und ausgetauscht wird, die Smartcard wird wahrscheinlich entsorgt. Wenn die Karte verloren gegangen ist oder der Autoschlüssel wurde geklaut, dann zahlt die Versicherung, das ist manchmal sogar so, wenn man in die Neue Whg nicht wie geplant kurzfristig einziehen kann und man aber schon Vertrag hat 😅
Eine Urlaubskundin muss sich noch zum Vertragsende ärgern und sich schlecht behandeln lassen wegen einer Smartcard ist schon unfreundlich, vielleicht verdient Sie nicht soviel und hat viele Kinder, jmd ist an Covid verstorben oder alles mögliche. Sowas klingt nicht sehr sozial für ne Firma

@braunerbrownie
Kann man auch zusammenfassen in:
"Mir gehts überhaupt nicht darum, was richtig und was falsch ist, sondern ich such einen, der mich bestärkt, das die alle böse sind" (so Arme verschränkt und mit dem Fuß aufstampfend ^^)


Also ich bin hier raus, lern ich auch gleich was neues: wie man ein Thema deaboniert ^^ Gehen Sie zum Rechtsanwalt (der wird Ihnen zwar auch nichts anderes erzählen aber da sind Sie dann wenigstens noch rund 200 Euro los für die Beratung. Ich denke, denn merken Sie sich das auch eher, das hat ungemein Lerneffekt. ;D )

 

Und zu "dann zahlt die Versicherung" das kann ich beruflich nicht so stehen lassen als urmals Schadensachbearbeiter: Was meinen Sie denn, wer die Versicherung bezahlt? Die Gemeinschaft der Versicherten zahlt das, also über die Prämien letzten Endes Sie selber. Das ist ne ganz tolle Einstellung, die müssen Sie unbedingt beibehalten und sich schon mal vermerken als neues Streitthema: "Versicherungen sind geldgierig" ^^ Alle böse! ;D

 

Man merkts schon, wie Sie sich über die Moderatorenanweisung hinweg setzen und ständig den Thementitel ändern. Sie püschern gerne gegen den Wind, kann das sein? ^^

Ich habe meine Aktivitäten in der Community auf unbestimmte Zeit eingestellt. Sie wollen daher bitte von Zitaten, Erwähnungen ect. absehen, denn ich erhalte darüber keine Kenntnis, ich habe alles dazu abgeschaltet und blockiert. Vielen Dank!

@braunerbrownie  schrieb:
1. Es lässt sich nie sagen ob jemand etwas nicht sofort zurückschicken kann, kenne genug Kunden die müssen keine bestimmten Leihgeräte mehr zurücksenden oder werden falsch informiert. Das Wort unverzüglich beinhaltet die Überlegungsfrist, wann man zur Post geht und welche Kosten aufwendet zum Beispiel, man geht erst nächsten Monat wieder zur Post, wenn man etwas abholt. Anscheinend normal oft vergessliche Sache bei vielen Kunden, sonst würden nicht soviele deswegen angeschrieben werden oder erinnert werden.

Du unterliegst schon wieder einem Irrtum - Unverzüglich heißt "ohne schuldhaften Verzug" - das ist KEINE Bedenkfrist/Überlegungsfrist, wann du zur Post gehst, sondern damit ist lediglich gedeckt, dass du noch die notwendigen Sachen für die Verpackung besorgen kannst, um das Gerät danach -schnellstmöglich- zu versenden. Eine "Überlegungsfrist", wann du zur Post gehst und welche Kosten du dafür aufwendest, ist dort NICHT enthalten - schon gar nicht dein Beispiel mit "man geht erst nächsten Monat wieder zur Post, wenn man etwas abholt". Denn das wäre sehr wohl ein schuldhafter Verzug!

 

Unverzüglich wäre es höchstwahrscheinlich gerade so noch, wenn du den übernächsten Tag das Paket abschickst, weil du erst am nächsten Tag das Verpackungsmaterial besorgen kannst. Aber viel später ist nicht mehr "ohne schuldhaften Verzug".

 


@braunerbrownie  schrieb:
2. Es gibt leider auch alte Kunden die nicht mal einen Computer haben oder Online nutzen, auf dem Bildschirm kleingedrucktes zu lesen ist auch vielleicht dann umständlich.

Du versuchst dich hier schon wieder rauszuwinden - einerseits werden beim Versand der Auftragsbestätigungen und Geräte die AGB in Papierform mitgeschickt, andererseits gibt's diese auch online. Wenn dir die ausgedruckte Variante zu klein ist, kannst du sie auch online lesen. Wenn dir beides nicht passt, ist das alleine dein Problem.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Die Kundin hat doch nur von der Smartcard geschrieben, für viele Kunden wertlos, man könnte auch Info drauf machen wie bitte nicht entsorgen und nach Ende an Vodafone zurück senden easy zuviele Kunden schmeissen vielleicht auch die Smartcard einfach weg oder belesen sich gar nicht erst in der Online AGB

Ob die SmartCard für den Kunden wertlos ist, spielt keine Rolle - die SmartCard kann seitens Vodafone wieder an andere Kunden herausgegeben werden. Daher ist sie für den Eigentümer Vodafone sehr wohl wertvoll - und damit fordert Vodafone für die SmartCard eben auch Geld, wenn sie unberechtigt und/oder aus Unachtsamkeit vom Kunden entsorgt/verlegt wird.

 


@braunerbrownie  schrieb:
3. Nein, wenn man das Gerät später zurück gibt muss man keine Miete für die Smartcard bezahlen, die Karte ist nicht mehr nutzbar😅

Falsch! Die SmartCard ist sehr wohl noch nutzbar - sie kann erneut seitens Vodafone freigeschalten werden (und das werden sie auch). Nur weil DU sie nicht mehr nutzen kannst, heißt es nicht, dass es Vodafone nicht mehr kann. Und du musst daher auch eine entsprechende Entschädigung bezahlen, wenn du die SC nicht zurückschickst. Davon abgesehen steht es VF frei, dir den entgangenen Gewinn bzw. den Schaden durch die zu späte Rücksendung in Rechnung zu stellen, selbst wenn DU die SmartCard nicht mehr nutzen konntest.

 


@braunerbrownie  schrieb:
niemand kann was dafür wenn die Smartcard verloren geht, bei der Post bekommt Vodafone auch nicht das Geld wieder sondern es wird erstmal über den Verbleib der Karte nachgeforscht.

Die Post wird als Versand-Dienstleister da immer besser behandelt als die Kunden, wenn mal etwas verloren geht oder nicht ankommt.


Falsch - bei Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg kommt der Frachtführer (also z.B. die Post) für den Scahden auf, sofern ein versicherter Versand (z.B. Einwurf-Einschreiben oder Paketsendung) gewählt wird. Dann bekommt Vodafone sehr wohl das Geld von der Post wieder, wenn die Nachforschung negativ verlaufen ist.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Der Kunde war im Urlaub oder im Krankenhaus oder hatte Covid, und es ist sehr unfreundlich vom Kundendienst, wenn man erst später davon erfahren hat, es gibt keine Information ab wann nach Vertragsende die Kunden über die Rücksendung informiert werden. Online Benachrichtigungen können dafür besser helfen, die AGB steht ja auch nur Online bereit.

Urlaub / Krankenhaus / whatever sind IRRELEVANT! Es ist Sache des Kunden, sich um SEINE Angelegenheiten zu kümmern - nicht Sache von Vodafone. Und wenn es der Kunde nicht gebacken bekommt, seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, sind daraus entstandene Aufwände und Schäden alleinig vom Kunden zu tragen.

 

Und nochmal: Die Leihgeräte sind MIT VERTRAGSENDE UNVERZÜGLICH, UNAUFGEFORDERT und AUF EIGENE KOSTEN zurückzuschicken! Nichts mit "ab wann nach Vertragsende", sondern MIT Vertragsende! UNVERZÜGLICH!

 

Wenn du einen Mietwagen hast, muss der Verleiher dich auch nicht noch anschreiben, wann du denn mal das Auto zurückbringen willst - sondern da hat es an dem letzten Tag der Mietdauer spätestens zum Ende der Geschäftszeit beim Verleiher auf den Hof zu stehen und zurückgegeben zu sein. Ohne Wenn und Aber.

Und da interessiert es auch nicht, aus welchen Gründen auch immer du dies nicht schaffst - es ist DEINE Pflicht, dich dann entsprechend darum zu kümmern, dass DEINE Verpflichtungen aus den Verträgen trotzdem erfüllt werden; notfalls unter Zuhilfenahme Dritter, die von dir beauftragt und/oder bevollmächtigt werden.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Warum dürfen Kunden keine Smartcard später zusenden, sehr unkulant, lieber die Karte nachhaltig als nur Geld für eine Ersatzkarte, vodafone will bis 2030 co2 neutral werden. Mit dem Plastikschrott wäre es besser, da du die fachgerechte Entsorgung ansprichst.

Weil die Karten von Vodafone erneut rausgegeben werden. Wenn nun nur "genug" Kunden die Karten "später zusenden", muss Vodafone zusätzliche Karten einkaufen (und da geht es nicht nur um die reinen Kosten der Karte, sondern insbesondere um die Lizenzgebühren für die Nutzung der Verschlüsselung), damit Neukunden ihre Karten erhalten. Oder meinst du etwa, dass die Neukunden darauf warten sollen, dass du dich mal irgendwann bequemst, die Karte irgendwann "später" mal zurückzusenden?

 


@braunerbrownie  schrieb:
Naja die Kundin war im Urlaub gewesen und eine gebrauchte Smartcard besitzt keinen grösseren Wert, selbst wenn die Karte defekt ist und ausgetauscht wird, die Smartcard wird wahrscheinlich entsorgt.

Eben nicht. Die SmartCards gehen erneut an andere Kunden raus - und die SmartCard besitzt alleine aufgrund der Lizenzkosten für die Verschlüsselung, die pro ausgegebener Karte berechnet werden, sehr wohl noch einen Wert.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Wenn die Karte verloren gegangen ist oder der Autoschlüssel wurde geklaut, dann zahlt die Versicherung

Korrekt - das wäre beim Verlust beim Versand eben die Versicherung der Post; beim Verlust bei dir aber du selbst (oder deine Hausrat, wobei die bei Eigenverschulden deinerseits zur Seite springen dürfte).

 


@braunerbrownie  schrieb:
das ist manchmal sogar so, wenn man in die Neue Whg nicht wie geplant kurzfristig einziehen kann und man aber schon Vertrag hat 😅

Vergiss es - die Versicherung bezahlt in dem Fall keinen Cent. Wenn überhaupt muss das der Vermieter aus seiner eigenen Tasche berappen. Ob dieser das dann von den Handwerkern zurück bekommt, weil sie nicht rechtzeitig (vertragsgemäß) fertig werden -oder- ob dieser sich das vom Vormieter aufgrund verspäteter Übergabe "vergolden" lässt, spielt da keine Rolle. Und da wären wir auch wieder beim Punkt: "vom Vormieter vergolden" - wenn dieser nicht vertragsgemäß auszieht, muss er für den dadurch entstehenden Schaden des Vermieters (z.B. die Mietdifferenz zur Miete des Nachmieters -und- die zusätzlichen Kosten für den Nachmieter) tragen.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Eine Urlaubskundin muss sich noch zum Vertragsende ärgern und sich schlecht behandeln lassen wegen einer Smartcard ist schon unfreundlich, vielleicht verdient Sie nicht soviel und hat viele Kinder, jmd ist an Covid verstorben oder alles mögliche. Sowas klingt nicht sehr sozial für ne Firma

Trotzdem hast du vertragliche Verpflichtungen! Und das hat nichts mit "nicht sehr sozial" zu tun - für "sozial" kann sich niemand etwas kaufen.

 

Das was du forderst ist schlicht und ergreifend, dass alle nach deiner Pfeife tanzen sollen und alles so sein soll, dass du keinen Aufwand und keinen Schaden hast. Aber wehe dem, wenn andere Leute diese Rechte ebenfalls von dir fordern - dann ist das natürlich vollkommen ungerecht und "nicht sehr sozial"...

Es gibt Nachsendeaufträge die gehen sogar ins Ausland, die Kosten kann ja dann Vodafone bezahlen.
Deine Hoffnungslosen Beispiele helfen nicht gegen die Kenntnisnahme der Kundin und Ihren Anspruch auf eine Frist:
Kundin weiss nicht genau wie laut AGB im Vorfeld, was der Smartcard Ersatz kostet, dafür brauch Sie Einblick in eine gesonderte Zusatzliste.

Erst wenn die Kundin den Brief erhalten kann und auch nicht abwesend wegen Urlaub, erst dann gilt für die Kundin der 12tätige Fristbeginn.

Keine Wertschätzung für arme Menschen vertreten die Ihre Smartcard verlieren, wahrscheinlich dieselbe Masche wie mit den Portierungskosten für Mobilfunkanschlüsse, die sind jahrelang viel zu hoch gewesen.

Wenn du nicht mal in einem Wirtschaftslexikon nachlesen kannst was das Wort unverzüglich bedeutet und nicht verstehst dass man als Kunde auch ausserhalb seiner Verpflichtung fairerweise seine Smartcard nachsenden darf, dann brauchen wir nicht mehr zu schreiben.

Wenn man an der Rücksendung der Smartcard kein Interesse hat und der Kunde kein Geld wieder bekommt, dann erhält Vodafone nur eine wahrscheinlich zu hohe Ersatzleistung für eine gebrauchte Smartcard.

35€ ist für arme Menschen etwas im Vergleich zu Portokosten gespart und eine wiedergefundene unnützige Smartcard von Vodafone die einfach im Müll landet.
Es ist das gleiche wenn der Brief bei der Post verloren gegangen ist oder die Kundin den Brief Zuhause verliert, wer seine Kunden Online erreichen konnte und nur wegen 35€ schreibt und keine Smartcard zurücknehmen will, ist ja überhaupt nicht mehr wirklich gescheit.

Die Kundin bekommt alle Ihre Rechnungen und Benachrichtigungen sonst alle Online von Vodafone und plötzlich sendet Vodafone einen Brief und das während die Kundin im Urlaub ist.

Überlege dir mal was du für ne schlechte Scheinwelt hier doch aufbaust

@braunerbrownie  schrieb:
Es gibt Nachsendeaufträge die gehen sogar ins Ausland, die Kosten kann ja dann Vodafone bezahlen.

Nein, warum sollte Vodafone? Das ist Sache des Empfängers, sich darum zu kümmern, dass die Post entweder auf eigene Kosten weitergeleitet wird -oder- sich jemand vor Ort um das Leeren des Postkastens kümmert.

Es ist nicht Sache der Vertragspartner, die Kosten für die Nachsendung zu übernehmen.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Deine Hoffnungslosen Beispiele helfen nicht gegen die Kenntnisnahme der Kundin und Ihren Anspruch auf eine Frist:
Kundin weiss nicht genau wie laut AGB im Vorfeld, was der Smartcard Ersatz kostet, dafür brauch Sie Einblick in eine gesonderte Zusatzliste.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Davon abgesehen werden AGB und Preisliste mit der Auftagsbestätigung zugeschickt - der Kunde hat also die Möglichkeit, diese durchzulesen und abzuheften. Wenn der Kunde diese Vertragsdaten hingegen entsorgt und/oder verlegt, ist es nicht (mehr) Sache des Vertragspartners, wenn die Regelungen dem Kunden entfallen sind.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Erst wenn die Kundin den Brief erhalten kann und auch nicht abwesend wegen Urlaub, erst dann gilt für die Kundin der 12tätige Fristbeginn.

Falsch - die Frist beginnt mit mit Zustellung des Briefes in den Einflussbereich des Empfängers. Dafür reicht die Hinterlegung im Briefkasten - ab dem Moment gilt der Brief als zugestellt (auch im gesetzlichen Sinne) und die Fristen beginnen zu laufen. Und "erhalten" hat die Kundin ihn in dem Moment, wo der Brief im Briefkasten liegt - das Leeren desselben fällt alleine in den Einflussbereich des Kunden und damit ist der Zeitpunkt, wann entleert wird, irrelevant. Wenn aufgrund seltener/keiner Entleerung dann Fristen verstreichen, ist das alleine Sache des Empfängers, denn er hätte es selbst in der Hand gehabt, mittels von ihm beauftragter Dritter regelmäßig den Briefkasten zu leeren und von entsprechenden Schreiben Kenntnis zu erlangen.

 

Übrigens macht auch der Gerichtsvollzieher bei Zustellung per Postzustellurkunde nichts anderes - auch dieser hinterlegt die Schreiben lediglich im Briefkasten - vermerkt aber genau jenen Zeitpunkt sowohl auf dem Umschlag als auch auf der Postzustellurkunde, die er dem Versender zukommen lässt. Fristen gelten dann ab genau diesem Zeitpunkt - egal wann du den Briefkasten entleerst.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Keine Wertschätzung für arme Menschen vertreten die Ihre Smartcard verlieren, wahrscheinlich dieselbe Masche wie mit den Portierungskosten für Mobilfunkanschlüsse, die sind jahrelang viel zu hoch gewesen.

Wenn man fremder Menschen Eigentum verliert, sollte man auch den **piep** in der Hose haben, und für den Schaden einstehen. Gleiches auch bei Beschädigung fremdem Eigentums! Alles andere ist schlichtweg asozial.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Wenn du nicht mal in einem Wirtschaftslexikon nachlesen kannst was das Wort unverzüglich bedeutet und nicht verstehst dass man als Kunde auch ausserhalb seiner Verpflichtung fairerweise seine Smartcard nachsenden darf, dann brauchen wir nicht mehr zu schreiben.

Lies nicht im "Wirtschaftslexikon" nach, sondern in einschlägigen Urteilen und der anerkannten Rechtsprechung!

Davon abgesehen ist ein "außerhalb seiner Verpflichtung fairerweise seine Smartcard nachsenden" eine Kulanzlösung auf die es keinen rechtlichen Anspruch gibt.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Wenn man an der Rücksendung der Smartcard kein Interesse hat und der Kunde kein Geld wieder bekommt, dann erhält Vodafone nur eine wahrscheinlich zu hohe Ersatzleistung für eine gebrauchte Smartcard.

Es steht dir frei, den Nachweis anzutreten, dass Vodafone ein geringerer als der pauschal bezeichnete Schaden entstanden ist. Sollte dir der Nachweis gelingen, bezahlst du nur diesen geringeren Wert - sollte es dir nicht gelingen, dann bezahlst du on top noch deine eigenen Auslagen und die Gerichtskosten, aber auch die Auslagen des Gegenübers.

 


@braunerbrownie  schrieb:
35€ ist für arme Menschen etwas im Vergleich zu Portokosten gespart und eine wiedergefundene unnützige Smartcard von Vodafone die einfach im Müll landet.

Nochmal - nur weil die SmartCard für dich dann unnütz ist, heißt es nicht, dass sie für Vodafone keinen Wert mehr hat(te). Denn Vodafone kann diese SmartCard - wenn man sie denn rechtzeitig genug zurückschickt, weiterverwenden. Wenn man sie natürlich nicht zurückschickt - weil man sie z.B. verlegt hat oder sich das Porto für ein Einwurf-Einschreiben (da dies versichert ist) sparen will, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Konsequenz die Berechnung der verlorenen SmartCard ist.


@braunerbrownie  schrieb:
Es ist das gleiche wenn der Brief bei der Post verloren gegangen ist oder die Kundin den Brief Zuhause verliert, wer seine Kunden Online erreichen konnte und nur wegen 35€ schreibt und keine Smartcard zurücknehmen will, ist ja überhaupt nicht mehr wirklich gescheit.

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob die Post den Brief verliert - denn dafür gibt es versicherte Versandoptionen wie z.B. ein Einwurf-Einschreiben -oder- ob du den Brief zuhause verlierst. In ersterem Fall greift die Versicherung der Post und erstattet dir im Rahmen der Versicherungssumme den Scahden - in letzterem Fall bist du selbst dran.

 

Und irgendwann ist der Punkt gekommen, an dem da auch mal Schluss sein muss mit "ich kann ja noch....".

 


@braunerbrownie  schrieb:
Die Kundin bekommt alle Ihre Rechnungen und Benachrichtigungen sonst alle Online von Vodafone und plötzlich sendet Vodafone einen Brief und das während die Kundin im Urlaub ist.

Ja und? Wenn die Kundin ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, dann ist ein Brief mehr Wert als die Hinterlegung irgendwelcher Benachrichtigungen im Onlinepostfach oder die Zusendung iregndwelcher E-Mails, die im Zweifel nciht ankommen, da die Mailadresse nicht gepflegt und das Onlinepostfach nicht abgerufen wird.

Briefe wirken da wahre Wunder.

 

Und woher soll der Anbieter wissen, dass du im Urlaub bist? Für ihn gilt: Brief zugestellt, Kunde kann den Brief lesen - ob er dies macht, wann er dies macht oder ob er den Brief in Rundablage P befördert, spielt keine Rolle.

 


@braunerbrownie  schrieb:
Überlege dir mal was du für ne schlechte Scheinwelt hier doch aufbaust

Überleg dir mal lieber, wie du hier rüberkommst - so wie du dich hier aufführst, spielst du das perfekte eingeschnappte Kleinkind, welches seinen Willen nicht bekommt und bei dem generell immer die anderen an allen Sachen Schuld sind und das nie selbst irgendwelche Sachen falsch macht.

 

Viel Spaß mit dieser Einstellung im Leben - damit kommt man nur nicht (sehr) weit. Denn ein auch andere Personen erkennen recht schnell, ob du für deine eigenen Taten Verantwortung übernimmst -oder- ob du dich immer nur rausreden willst.