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Frage

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Antwort

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Lösung

Was kann man in dieser Situation machen?
Nicht anwendbar

Hallo zusammen.

Am 23.03.2018 habe ich telefonisch einen Vertrag abgeschlossen. 

Beim telefonischem Vertragsabschluss wurde mir zugesichert, dass die Aktivierungsgebühren mir nicht in Rechnung gestellt würde. Aus der jetzigen Rechnung ersehe ich, dass wider der mündlichen Zusicherung Unitymedia-seits mir diese Gebühren zu lasten gelegt werden. Eine Kontaktaufnahme per Chat, schriftlich und auch telefonisch erbrachte keine zufriedenstellende Lösung zustande. 

Jetzt im Kontaktverlauf sehe ich, dass sie sagen(Rechnung ist Korrekt). Ich wollte mit dem Abteilungsleiter telefonisch sprechen, der Angestellter unterrichtete mich, dass man kein Anspruch darauf hat... und wenn ich nicht damit zufrieden bin soll ich zum Gerecht gehen ..... Ich bin so enttäuscht, (Weil sie sollten zumindest das aufgenommene Telefonat überprüfen...

Kann jemand mir sagen was ich machen kann? 


Vielen Dank im voraus 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ein Widerruf ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich und auch nur, wenn der Vertrag dem Fernabsatzgesetz unterliegt - was ja bei einer telefonischen Bestellung der Fall ist. Und wenn die Bestellung am 23.03. erfolgte, dürfte die Auftragsbestätigung spätestens Anfang April vorgelegen haben. Somit ist kein Widerruf mehr möglich.

In der Auftragsbestätigung ist jeder Kostenpunkt enthalten, auch eventuelle Aktivierungskosten. Wenn du jedoch noch keine Auftragsbestätigung erhalten hast, dann kannst du immer noch widerrufen, spätestens dann wird dir der Betrag erlassen.

Du sollst an der Hotline die Abteilung Retention verlangen, das meint JensWilke.

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7 Antworten 7
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Du kannst eine Beschwerde schreiben.
Aber warum schaust du dir nicht die AB sofort an?
Nicht anwendbar
An welcher Stelle kam den der Verkauf zu stelle? Direkt Unitymedia?
Nicht anwendbar
Einfache Lösung: Einfach die Kundenhotline anrufen, dann "Retention" verlangen, die können Dir die Aktivierungsgebühhr rausnehmen!
Nicht anwendbar
Plumper , ich habe schone eine Beschwerde geschrieben, hat nichts gebracht 😞


JensWilke, ich habe den Vertrag direkt von Unitymedia gehabt, was meinst du mit Retention Verlangen?

Torsten
SuperUser
SuperUser
Ein Widerruf ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich und auch nur, wenn der Vertrag dem Fernabsatzgesetz unterliegt - was ja bei einer telefonischen Bestellung der Fall ist. Und wenn die Bestellung am 23.03. erfolgte, dürfte die Auftragsbestätigung spätestens Anfang April vorgelegen haben. Somit ist kein Widerruf mehr möglich.

In der Auftragsbestätigung ist jeder Kostenpunkt enthalten, auch eventuelle Aktivierungskosten. Wenn du jedoch noch keine Auftragsbestätigung erhalten hast, dann kannst du immer noch widerrufen, spätestens dann wird dir der Betrag erlassen.

Du sollst an der Hotline die Abteilung Retention verlangen, das meint JensWilke.
Nicht anwendbar
Hallo zusammen, ich habe heute schon mit Kundenservice gesprochen... Sie meinten, Retention-team hat damit nichts zu tun, weil ich den Vertrag durch Kundenservice abgeschlossen habe und auch Widerrufsfrist überschritten habe .... sie sagen ich soll nur eine Beschwerden an die Beschwerdemanagement schicke, Außerdem habe ich keine Auftragsbestätigung erhalten als ich den Vertrag abgeschlossen habe... :disappointed::disappointed::disappointed::disappointed:
Torsten
SuperUser
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Wenn du keine Auftragsbestätigung erhalten hast, dann kannst du immer noch widerrufen. Einfach kurz zwei Sätze (zB Hiermit widerrufe ich den Auftrag vom xx.xx., da keine Auftragsbestätigung angekommen ist und ich mich somit noch innerhalb der Widerrufsfrist befinde.)

Klar versucht der Kundenservice das abzubügeln, aber bleib da standhaft. Keine Auftragsbestätigung (auch nicht im Online Kundencenter) = unendliches Widerrufsrecht!