Kündigen
Anonym69156
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo! Wie kann ich meinen Vertrag kündigen, ohne dass ich anrufen muss?

Das grenzt ja schon an Erpressung. 

Ich bin etwas stinkig, dass man hier scheinbar kein Formular für die Kündigung findet.

Oder machen die das einem ganz bewusst schwer?

22 Antworten 22
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Anna Log:
Verträge, die nach dem 1.10.16 geschlossen wurden können per mail, sms oder chat gekündigt werden (Ausnahmen sind z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge), völlig egal was die Unternehmen in ihre AGBs schreiben.


Ein Brief per Einschreiben , oder ein Fax wird aber rechtlich anerkannt.

Solltest du neue Infos haben dann bitte mit Quellangabe zum Paragraphen - das würde mich sehr interessieren.


Alles andere ist meiner Meinung nach nicht rechtlich bindend, und selbst wenn es das wäre liegt die Beweispflicht immer beim Kunden.


Wenn man soviel Zeit hat hier einen Thread aufzumachen dann sollte auch die Zeit drin sein, eine Kündigung per Brief (Einschreiben) zu verschicken.


Sonst ist hinterher das Geheule wieder groß wenn eine Kündigung (angeblich) nicht ankam.


Und bei aller Liebe, es sollte bekannt sein das der Email-Support von UM nicht gut ist, wenn überhaupt eine Antwort kommt.


Ich würde hier niemals eine Kündigung via Email schicken. Ich hoffe, du hast per Mail ein Dokument mit Unterschrift verfasst, sonst könnte ja sonst wer deinen Vertrag kündigen.

Facebook: "Ich kenne jeden!"
Wikipedia: "Ich weiß alles!"
Google: "Ich finde alles!"
Internet: "Ohne mich geht gar nichts!"
Strom: "ACH WIRKLICH?"
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Anna Log hat mit ihrer Aussage und den genannten Daten Recht. Bestimmte Verträge können unter definierten Voraussetzungen auch per Mail gekündigt werden. Die Beweispflicht, dass die Kündigung auch beim Unternehmen angekommen ist, liegt aber immer beim Kunden. Insofern muss jeder prüfen, ob der Vertrag, den er kündigen möchte, fristgemäß bereits unter diese Regelung fällt und ob er bereit ist, die Risiken, die die Beweispflicht mit sich bringt, einzugehen.
Scoopi
Datenguru
Datenguru
Marburger:
Anna Log hat mit ihrer Aussage und den genannten Daten Recht. Bestimmte Verträge können unter definierten Voraussetzungen auch per Mail gekündigt werden. Die Beweispflicht, dass die Kündigung auch beim Unternehmen angekommen ist, liegt aber immer beim Kunden. Insofern muss jeder prüfen, ob der Vertrag, den er kündigen möchte, fristgemäß bereits unter diese Regelung fällt und ob er bereit ist, die Risiken, die die Beweispflicht mit sich bringt, einzugehen.


Hier geht es aber um Unitymedia.


Wenn man sich die AGB´s durchlesen würde wüsste man, dass man hier via Brief oder Fax kündigen muss.

Facebook: "Ich kenne jeden!"
Wikipedia: "Ich weiß alles!"
Google: "Ich finde alles!"
Internet: "Ohne mich geht gar nichts!"
Strom: "ACH WIRKLICH?"
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Scoopi_:
Marburger:
Anna Log hat mit ihrer Aussage und den genannten Daten Recht. Bestimmte Verträge können unter definierten Voraussetzungen auch per Mail gekündigt werden. Die Beweispflicht, dass die Kündigung auch beim Unternehmen angekommen ist, liegt aber immer beim Kunden. Insofern muss jeder prüfen, ob der Vertrag, den er kündigen möchte, fristgemäß bereits unter diese Regelung fällt und ob er bereit ist, die Risiken, die die Beweispflicht mit sich bringt, einzugehen.


Hier geht es aber um Unitymedia.


Wenn man sich die AGB´s durchlesen würde wüsste man, dass man hier via Brief oder Fax kündigen muss.


@Scoopi: Wenn der Vertrag ab dem 1.10.2016 abgeschlossen worden wäre, würden die von Anna Log angeführten Rechtsgrundlagen auch für diesen Vertrag gelten. Für ältere Verträge gilt die Neuregelung nicht. Insofern wissen wir nicht, ob das neue Recht hier gilt oder nicht.
Ich gebe dir aber Recht. Selbst wenn es sich um einen Vertrag handeln sollte, der ab dem 1.10.2016 abgeschlossen wurde, würde ich an Stelle von Kimi immer die Briefform wählen.
Anonym69156
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ein kleines Update. Also Folgendes
aus den AGB,s von Unitymedia: „7.5 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner
an.“




Text ist dann ja auch als
email, Fax, Brief etc. „lesbar“. 

Ich habe eine Eingangsbestätigung für meine
Kündigung per email bekommen. Somit habe ich meine Kündigung ordnungsgemäß in
Textform übermittelt.




Nur Unitymedia macht es einem
schon sehr schwer oder unmöglich im Kundencenter zu kündigen - ich habe
jedenfalls nix gefunden außer dem bekloppten UBO. 

Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Kimi:

Ein kleines Update. Also Folgendes
aus den AGB,s von Unitymedia: „7.5 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner
an.“




Text ist dann ja auch als
email, Fax, Brief etc. „lesbar“. 

Ich habe eine Eingangsbestätigung für meine
Kündigung per email bekommen. Somit habe ich meine Kündigung ordnungsgemäß in
Textform übermittelt.




Nur Unitymedia macht es einem
schon sehr schwer oder unmöglich im Kundencenter zu kündigen - ich habe
jedenfalls nix gefunden außer dem bekloppten UBO. 


Denke bitte daran, dass rein rechtlich ein Vertrag nur dann per Mail gekündigt werden kann, wenn er ab dem 1.10.2016 abgeschlossen wurde. Und natürlich musst du alle vertragsrelevanten Daten angegeben haben.
Was aber nicht im Umkehrschluss bedeuten muss (aber kann), dass UM deine Kündigung nicht anerkennt, wenn der Vertrag vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurde. Also im Zweifelsfall nicht wundern.
Anonym69156
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Den Vertrag habe ich 2017 abgeschlossen. Also von daher alles gut.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ich habe meinen Stadtvertrag 2013 gekündigt.
Damals war Schriftform noch Vorraussetzung.
Ein eigenhändig unterzeichneter Brief, der gescannt via Email übermittelt wurde, reichte damals aus. Ich tat das aber so frühzeitig, dass ich ihn zur Not auch noch via Einschreiben zustellen hätte können.
Anonym69156
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ich denke im Zeitalter des Internets, wo auch vieles online abgeschlossen wird, ist der Schriftverkehr per email auch bindend. Ich kündige auch immer rechtzeitig, sodass ich auf Steine, die einem in den Weg gelegt werden, genug Zeit habe, um darauf zu reagieren. Mein Vertragsende ist im Juli. Und im Zweifelsfall habe ich eine Rechtsschutzversicherung.
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Kimi:
Ich denke im Zeitalter des Internets, wo auch vieles online abgeschlossen wird, ist der Schriftverkehr per email auch bindend. Ich kündige auch immer rechtzeitig, sodass ich auf Steine, die einem in den Weg gelegt werden, genug Zeit habe, um darauf zu reagieren. Mein Vertragsende ist im Juli. Und im Zweifelsfall habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Du hast doch alles richtig gemacht. Vorausgesetzt, du hast die Kündigung über eine Mail-Adresse geschickt, die UM bekannt ist und du hast alle vertragsrelevanten Daten angegeben, was ich aber als selbstverständlich betrachte. Von daher kannst du ganz locker bleiben. Alles wird gut!