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am 21.07.2024 11:03
Hallo,
kürzlich habe ich eine Vertragszusammenfassung erhalten. Sie enthält u. a. eine Erweiterung meiner Tarife um den TV Kabelanschluss für monatlich 12,99€ und den Rabatt TV Kabelanschluss in Höhe von monatlich12,99€.
Der Text zur Vertagslaufzeit lautet:
Nun frage ich mich, ob bzw. wann Vodafone den Rabatt TV Kabelanschluss schon vor Ende der Mindestlaufzeit des TV Kabelanschlusses von 24 Monaten kündigen wird. Für mich käme diese Kündigungsmöglichkei wohl nicht infrage.
Bei Nachfragen über 0800172121 wurde mir "mündlich" versichert, das die Vetragslaufzei von 24 Monaten "zuverlässig" auch für den Rabatt TV Kabelanschluss gilt - aber eine schriftliche Bestätigung oder die Streichung der Kündigunsoption sei nicht möglich.
Ich werde die Annahmefrist sichrheitshalber verstreichen lassen, wenn ich nicht noch rechtzeitig Klarheit erhalte.
Gruß
erko
am 21.07.2024 11:44
Hallo erko,
und der Rabat hat kein negatives Vorzeichen auf der Rechnung? Du solltest das Problem mit der Rechnung stelle klären, Auf der Rechnung sollte dazu oben Rechts eine E-Mail und eine Telefonnummer stehen.
Hier kann das niemand aufklären, denn seit 8/22 gibt es hier keinen Support mehr sondern nur noch Hilfe von Kunden für Kunden.
Viele Grüße Siegmar
am 21.07.2024 11:55
Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum.
Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
am 21.07.2024 13:21
@erko schrieb:
Der Text zur Vertagslaufzeit lautet:
Nun frage ich mich, ob bzw. wann Vodafone den Rabatt TV Kabelanschluss schon vor Ende der Mindestlaufzeit des TV Kabelanschlusses von 24 Monaten kündigen wird. Für mich käme diese Kündigungsmöglichkei wohl nicht infrage.
Dieses bezieht sich auf den Kunden, genauer ab wann der Kunde die Möglichkeit hat diesen Vertrag zu kündigen.
Wenn du das nicht kündigst, was du ja ausschließt, dann läuft das unverändert weiter.
Du brauchst dir da also keine Gedanken zu machen das Vodafone das kündigt.
am 29.07.2024 09:20
Hallo Peter 165,
nach meinem Verständnis der deutschen Sprache in Bezug auf bekannte deutsche Urteile gilt die Vertragsklausel für beide Vertragspartner gleichermaßen. Schließlich ergaben tel. Nachfragen, dass Vodafone nicht in der Lage sei, die in Rede stehende Klausel entsprechend Deiner Deutung zu ändern oder zu ergänzen.
Viele Grüße
erko
am 29.07.2024 20:04
Das wird Vodafone auch nicht ändern.
Es steht da ja nirgends das Vodafone vorhat das nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.
Da steht einfach nur das der Kunde halt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, ich weiß nicht was du da rausliest.
Was Vodafone kann bzw. was nicht, das dürfte in den ABG stehen, die solltest du ja auch erhalten haben.