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am 20.08.2023 13:15
Hallo,
Ich habe bei Vodafon Kabelinternet und habe dazu die Vodafonstation bekommen und bin soweit auch zufrieden. Da wir nie Fernseh gucken, fiel mir auch erst gestern auf, das der Monteur der Firma Steinbrecher, die damals den Anschluss installierten, die komplette Antennendose ausgebaut haben, so dass ich jetzt garkein Anschluss mehr für meinen Fernseher habe? Ich hänge mal ein Bild mit an damit man sieht was ich meine. Ich habe jetzt keine möglichkeit mehr irgendwo ein Fernsehkabel anzuschließen.
am 20.08.2023 20:47
Irgendwie verstehe cih deine Aussage nicht:
Mietnebenkosten und Doppelhaushälfte sind sehr ungewöhnlich.
Kannst du das bitte nochmal bestätigen, oder weisst du überhaupt, wovon wir reden.
am 20.08.2023 21:31
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte zur Miete.
am 20.08.2023 22:02
Da musst du dich dann an deinen Vermieter wenden, wenn du keinen direkten Vertrag mit VF hast.
Gruß Kurt
am 20.08.2023 22:52
Im Mietvertrag sollte das auch bei Nebenkosten gelistet sein.
Nur zum Verständnis: Mein Bruder hat in seinem Haus eine SAT-Antenne installiert, über die die 3 Wohnungen versorgt werden.
Kabel-Internet wird jeweils über 1 Dose ohne Radio/TV-Anschluß versorgt.
am 21.08.2023 07:43
Ja ich kenne die Unterschiede
am 21.08.2023 09:35
Der Kunde hat einen Internetvertrag bei Vodafone abgeschlossen und Vodafone hat eine ihrer Fachfirmen mit der ordnungsgemäßen Installation beauftragt, ich sehe hier keine ordnungsgemäße Installation.
So hätte der Anschluß nie in Betrieb genommen werden dürfen durch die Fachfirma, den genau daher kommen die ständigen Rückwegstörer.
Das hat mit dem Vermieter gar nichts zu tun, entweder erfolgt die Installation durch die Fachfirma in einwandfreien Zustand oder sie müssen an Vodafone zurückmelden das eine Installation nicht möglich ist.
Gruß
Hermes
am 21.08.2023 10:53
@Hermes1 Falsch - die Installation war vorher schon da -- und sie war vorher schon nicht fachgerecht.
Ergo ist der Hauseigentümer / Vermieter für die Errichtung einer fachgerechten Installation zuständig, da er diese auch über die Nebenkosten vermietet.
Ergo ist erst einmal der Vermieter gefordert, den einwandfreien Zustand der Anlage herzustellen, den er vermietet hat - und dazu gehören neben dem HÜP auch die Hausverteilung inklusive Verstärker und die Einbindung in den Potentialausgleich. Nichts davon war vorher da - ergo war die Anlage bereits bei Übergabe der Mietsache nicht mangelfrei und entsprach auch damals nicht den geltenden Regeln der Technik.
Die jetzige Anlage ist -für einen Einzelanschluss eines Modems- hingegen prinzipiell zulässig (HÜP mit Direktanschluss eines Kabelmodems), jedoch hilft das natürlich nicht, wenn man (zusätzlich) TV schauen will.
am 21.08.2023 12:46
Es wäre halt interessant zu wissen wer die vorherige Installation vorgenommen hat, vielleicht war es ja auch eine Fachfirma von Vodafone?
Ich gehe einmal davon aus das der Hüp durch Vodafone gesetzt wurde und schon das alleine ist keine fachgerechte Installation auch wen der Eigentümer dem zugestimmt hat!
Gruß
Hermes
am 21.08.2023 13:37
Das weiß ich leider nicht wer den Anschluss damals gesetzt hat, das wurde so von uns übernommen und bis zum Vertragsschluss mit Vodafon nie berührt. Wir hatten zuvor das übliche Internet über den Telefonanschluss. Ich wollte morgen mit meinen Vermieter telefonieren und das abklären, ich befürchte jedoch das er sagt, das der Anschluss ja vorhanden war und funktioniert hat und mich dann zur Kasse bittet.
am 21.08.2023 15:46
Da hätte ich mir schon lange selber eine gesetzt. 😀
Gruß Kurt