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am 05.03.2025 11:33
Guten Tag,
wir hatten einen tagelangen Kabelausfall,der erst mit Tiefbaumaßnahmen behoben werden konnte.
Mit welcher Entschädigung kann ich da rechnen und wohin kann ich mich damit wenden?
am 06.03.2025 06:25
in den AGB´s steht 5,5 Tage im Jahr ohne inet sind annehmbar!
am 06.03.2025 10:43
@Menne99 schrieb:
in den AGB´s steht 5,5 Tage im Jahr ohne inet sind annehmbar!
In den AGB wird von einer Verfügbarkeit von mindestens 98,5 % im Jahresmittel gesprochen, was meint, dass der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird, wenn die Dienste mindestens 98,5% im Jahresmittel verfügbar sind. Wenn also -in Summe über alle Einzelausfälle mit Ausnahme geplanter und vorher angekündigter Wartungen- die Verfügbarkeit unter 98,5% drückt (was dann bei 365 Tagen eben 5,5 Tagen entspräche), bekäme man vertragsrechtliche Ansprüche.
Das kann aber aufgrund der Regelungen im TKG, die schwerer als die AGB wiegen, nicht mehr allgemein in ein "bis 5,5 Tage bekommt man nichts" umgemünzt werden. Ganz im Gegenteil - bei Einzelstörungen länger als 2 Tagen ab Meldung besteht gemäß §58 (3) TKG bereits ein Anspruch auf Entschädigung - auch wenn die Jahresverfügbarkeit dort noch gar nicht angekratzt ist. Wenn jedoch die Einzelstörungen immer kürzer als jene 2 Tage sind, es sich aber in Summe mehr als 5,5 Tage im Jahr ergeben, kann man separat von der Regelung im TKG vertragsrechtliche Ansprüche geltend machen (die nicht auf dem TKG beruhen und dementsprechend auch nicht danach berechnet werden können).