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Widerrufsfrist Vertragsverlängerung
aphex
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich habe vor kurzem online eine VVL abgeschlossen inkl. neuem Handy, dem Google Pixel 6 Pro. Das Lieferdatum des Geräts ist laut Bestellstatus der 19.11.

Meine Frage: Ab wann beginnt bzw. endet meine 2-wöchige Widerrufsfrist? Ab Abschluss des Mobilfunkvertrages? Oder Lieferung des Gerätes? Denn ich konnt das Gerät bisher nirgendwo testen, sodass ich nicht weiß, ob ich es behalten möchte. Wenn ich das Gerät erst am 19.11. erhalte, sind natürlich bereits über 3 Wochen vergangen.

 

Und falls die Frist ab Beginn der Mobilfunkvertrages beginnt noch eine weitere Frage: In der Bestellbestätigungs Mail der VVL steht drin "Mit dieser E-Mail bestätigen wir Ihnen nur den Eingang Ihrer Bestellung. Sie ist noch keine Annahme Ihres Angebots und stellt somit auch noch keinen Abschluss eines Vertrages dar. Ihr Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung senden wir Ihnen an die angegebene E-Mail Adresse zu."

Eine solche Auftragsbestätigungs-Mail habe ich bisher nicht bekommen, allerdings habe ich schon mehrere SMS von Vodafone bekommen, in welchen für meine Vertragsverlängerung gedankt wurde und auch die Konditionen/Vertragslaufzeit (Beginn am 27.10.2021) in der mein Vodafone" App haben sich bereits aktualisiert - was also einen bereits erfolgte Vertragsabschluss suggeriert. Daher die Frage, was stimmt nun?

 

Danke für Hilfe & beste Grüße!

5 Antworten 5
Sandra-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @aphex,

 

bitte entschuldige, dass es bei Deinem bestellten Pixel 6 Pro zu Lieferverzögerungen kommt.

 

Es ist halt ein sehr gefragtes Modell. Smiley (fröhlich)

 

Nach Erhalt des Smartphones beginnt für Dich die Widerrufsfrist.

 

Hier findest Du noch einmal alle Infos:

 

https://www.vodafone.de/widerrufsrecht.html

 

Viele Grüße,

Sandra

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Hallo @Sandra-K ,

 

und vielen Dank für deine Antwort. Dass es mit der Lieferung dauert ist überhaupt nicht schlimm, das wurde mir auch während des Kaufs schon angezeigt 🙂

 

Zum Thema Widerrufsfrist: Ich hatte vorher auch schon in das ausführliche und von dir verlinkte Dokument geschaut, dort steht es allerdings anders drin bzw. ist nicht 100%ig eindeutig. Dort ist unter Dienstleistungsvertrag zu lesen:

 

Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Sowie darunter:

Wenn Sie in Verbindung mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Endgeräte bzw. Zubehör er worben haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf beider Verträge möglich.

 

Daraus schließe ich, dass mit einer VVL inkl. Gerät 2 Verträge geschlossen werden, welche nur gleichzeitig widerrufen werden können. Und dass die Widerrufsfrist für den Dienstleistungsvertrag 14 Tage ab Vertragsabschluss beträgt. Sprich der Lieferzeitpunkt des Geräts wäre außerhalb dieser Frist.


Daher nur um sicherzugehen: Sollte mir das Gerät nicht gefallen, kann ich die Vertragsverlängerung, welche das vergünstigte Gerät beinhaltet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widerrufen?


Danke nochmals & viele Grüße!

 

@aphex 


@aphex  schrieb:

Wenn Sie in Verbindung mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Endgeräte bzw. Zubehör er worben haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf beider Verträge möglich.

 

Lese nochmals  weiter ober unter Verbrauchsgüterkauf. Im Dokument steht dort wie von @Sandra-K geschrieben:

Mehr anzeigen
"Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

 

Hallo @ttwa2011 ,

 

den Abschnitt habe ich auch gelesen. Allerdings ist es ja kein reiner Verbrauchsgüterkauf, sondern durch die Vertragsverlängerung explizit ein Dienstleistungsvertrag inkl. vergünstigtem Endgerät - und da sind eben die 14 Tage ab Vertragsschluss als Frist gesetzt.

 

Daher die ursprüngliche Frage, welche der beiden Fristen in dem Fall gilt, da laut der Widerrufsinfo ja nur beide Verträge gleichzeitig widerrufen werden können, da der eine nicht ohne den anderen zustande kommt.

 

Ich will es überhaupt nicht komplizierter machen als es ist, aber in dem benannten PDF gibt es für diesen speziellen Fall (Hardware trifft 14 Tage später ein als das Datum des Vertragsschlusses) aus meiner Sicht keine eindeutige Aussage.

 

Beste Grüße!

@aphex 

Du machst es dir selbst unnötig kompliziert. Du hast bereits auf deine Frage eine offizielle Antwort von @Sandra-K erhalten auf die du dich zusätzlich zu der inhaltsgleichen Widerrufsbelehrung berufen kannst.

 


@aphex  schrieb:

sondern durch die Vertragsverlängerung explizit ein Dienstleistungsvertrag inkl. vergünstigtem Endgerät - und da sind eben die 14 Tage ab Vertragsschluss als Frist gesetzt.

Das finde ich so wie du es hier schreibst nicht in der Widerrufsbelehrung. 

 

Die 14 Tage ab Vertragsabschluss gelten bei Abschluss eines Sim Only Vertrags ohne Smartphone. Du hast mit Smartphone abgeschlossen. Hier gelten die 14 Tage ab Erhalt des Smartphones

 

Wird widerrufen, wird dadurch der komplette Mobilfunkvertrag (Smartphone+Tarif) widerrufen.