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dubiose Zusatz SIM Karte 4,99 Euro im Monat
renesielaff
Rookie
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Hallo,

seit nunmehr 8 Jahren (!!!) zieht mir Vodafone monatlich zusätzlich zu meinem eigentlichen Vertrag 4,99 Euro ab. Auf damalige Nachfrage hieß es, dass ich einen von zwei Verträgen gekündigt habe und ich deshalb nicht mehr die Vorteilsoption bekomme und mir aus diesem Grund 4,99 Euro abgebucht werden. Auf jetzige erneute Anfrage hieß es, dass ich damals eine Zusatz SIM Karte bestellt hätte und diese mich seit 8 Jahren 4,99 Euro im Monat kostet!!!! Meines Wissens habe ich niemals einen Vertrag über eine solche SIM Karte abgeschlossen geschweige denn diese genutzt. Ich habe Vodafone jetzt schon mehrfach darum gebeten, mir diesen Vertrag zukommen zu lassen, was natürlich nicht geschehen ist. Den Vertrag konnte ich zum Glück nun endlich kündigen. Ich würde aber gerne meine entstandenen Kosten von Vodafone einfordern. Vodafone bietet mir nun an, eine die letzten zwei Jahre gutzuschreiben. Aufgrund der Verjährungsfrist können sie nicht mehr gutschreiben. Kennt sich jemand damit aus? Ist das rechtens mit der Verjährungsfrist? Ist die Frist wirklich zwei und nicht drei Jahre? Und ist es überhaupt rechtens, dass sie mir das Geld seit 8 Jahren jeden Monat abziehen? Für nichts???

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. 

4 Antworten 4
Mav1976
SuperUser
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Hi @renesielaff,

 

ja, das ist rechtens. Es gibt Verjährungsfristen, bei denen du nach Ablauf dieser Frist nur noch die Einrede fordern kannst, der Schuldner aber dieser Forderung nicht nachkommen muss, da diese bereits verjährt ist.

 

Die allgemeine Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Infos findest du in den § 194 ff. BGB.

MasterScorpion
SuperUser
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Für Rechnungen aller Art gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Ablauf der Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung gestellt wurde: Handelt es sich also zum Beispiel um eine Rechnung vom 03. Mai 2023, so verjährt die Rechnung zum 31.12.2026

 

Dazu muss aber noch gesagt werden: Das geht von dem Standpunkt aus das du der Rechnungssteller/das Unternehmen bist.

 

"Die Widerrspruchsfrist als Kunde für eine Rechnung liegt bei 8 Wochen.

Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach
Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner
Beanstandung schlüssig darzulegen."

AGB 4.3

 

Man geht also schon Kulant vor.

Für alles andere solltest du professionelle Hilfe suchen.

 

runzelpunzel
Full Metal User
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Lass dich von einem Anwalt beraten, wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist. 

reneromann
SuperUser
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Und nach 8 Jahren ist der Vertrag eh rechtskräftig - den Einwand, dass man diesen nie geschlossen hat, hätte innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ebenfalls gebracht werden müssen.

 

Wenn hier kulanterweise 2 Jahre gutgeschrieben werden sollen, ist das schon mehr, als was überhaupt rechtlich durchsetzbar ist. Denn durchsetzbar ist aufgrund der Dauer kein einziger Einwand gegen den Vertrag mehr - und damit sind alle Forderungen aus den Rechnungen erst einmal begründet...

 

Sorry um es mal so zu sagen, aber du musst deine Rechnungen schon zeitnah kontrollieren und beanstanden - und nicht erst nach 8 Jahren.