Widerruf nicht bearbeitet
Dicobo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Obwohl vor zwei Wochen mit Mail und Einschreiben widerrufen, steht in meinem Vertrag immer noch der neue,widerrufene Tarif mit der zweijährigen Kündigunszeit. 

 

Edit von Matthes (Mod): bitte auf die richtige Boardauswahl achten, von "Willkommen in der Community" zu Mobilfunk verschoben.

3 Antworten 3
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Dicobo,

 

ich bin zuversichtlich, dass wir dir da weiterhelfen können. Smiley (fröhlich)

 

Allerdings müssten wir dazu wissen, um was für einen Tarif es eigentlich geht: Mobilfunk, DSL oder Kabel?

 

Und in welchem Bundesland wohnst du?

 

Gruß

Stephan

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Dicobo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Es geht um meinen Mobilfunkvertrag,den ich erneuern wollte einschl.der Schweiz (Ich wohne Nahe der schweizerischen Grenze und gerate immer wieder in das Swisscom Netz mit hohen Roamingkosten).

Der Vodafone Telefonverkäufer hat mir einen monatlichen Tarif genannt,der in der Bestätigungsmail viel

höher war.Daher mein umgehender Widerruf. Aber es steht immer noch der Neuvertrag bei MeinVodafone und das nach zwei Wochen und Einschreiben. Am 04.09. ist der nächste Rechnungstag. Wenn dann der neue hohe Tarif berechnet wird, werde ich umgehend meinen Anwalt einsetzen...und das nach über 20 Jahren Kunde bei Vodafone.

Matthes
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Dicobo,

wenn Du schon so lange bei uns bist ( Danke für Deine Treue ! ) und nun ggfs. mal ein Fehler passiert ist, lässt sich das doch sicher klären. Und auch ohne Deine "Androhungen". 😉

 

Du schreibst, Du hast per Mail widerrufen - dann hast Du doch auch sicher das Kontaktformular genutzt. Dort wird auf die aktuell verlängerte Bearbeitungszeit per Pop-Up Fenster hingewiesen.

Zudem wäre sicher auch die Nutzung unseres Retouren-Portals sinnvoller gewesen.

Sende mir bitte unter Angabe dieses Threadnamens im Betreff eine PN mit Deinen Kundendaten (Rufnummer & Kundenkennwort) zu. Zudem wären auch die genannten Konditionen hilfreich. Denn vielleicht finden wir auch zum Widerruf eine alternative Klärung des Sachverhalts.

Gruß,

Matthias
(Moderator)

 

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