Vodafone E-Mail & Cloud: Vorübergehende Einschränkungen beim IMAP-Abruf
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Antwort
Lösung
am 13.04.2026 16:53
Hallo,
ich benötige Unterstützung bei der Bearbeitung meines Widerrufs, da es hier offenbar zu Unklarheiten bezüglich der gesetzlichen Lage kommt.
Ich nehme Bezug auf mein bisheriges Widerrufsschreiben vom 08.04.2026
bezüglich meines Vertrages, den ich am 01.04.2026 in einer Ihrer Vodafone-Filialen abgeschlossen habe und ergänze dieses um folgenden rechtlichen Hinweis:
§ 358 BGB ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift. Als solche geht sie etwaigen widersprüchlichen individuellen Vertragsbedingungen vor. Da der Internetvertrag und die Überlassung des Mietgeräts (Router) als verbundene Leistung erfolgen, beendet der Widerruf des einen Teils gemäß § 358 BGB auch die Wirksamkeit des damit verbundenen Vertrages.
Ich fordere Vodafone daher auf, meinen Widerruf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu verbundenen Verträgen rechtmäßig anzuerkennen.
Zusätzlich bitte ich um:
1. Die sofortige Absage des Technikertermins am 22.04.2026.
2. Eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs für den gesamten Vorgang.
Ich freue mich auf Ihre freundliche Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank und freundliche Grüße