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Lösung
am 02.04.2023 13:50
Hallo
Möchte mein Vertrag mit ner Restlaufzeit von 6 Monate vorzeitig ablösen. Ist das möglich wenn ich die monatliche Grundgebühr der nächsten 6 Monate addiere und mit ner einmal Zahlung überweise.? Und danach den Tarif nicht mehr nutze. So das das Guthaben die monatlichen Raten abdeckt.?
Gruß
am 02.04.2023 20:14
Hi @schilling75 ,
du kannst deinen Vertrag schon vorher auflösen, wenn du den Schadenersatz bis Ende der Mindestlaufzeit (bzw. Handyrate) abzahlst. Dafür solltest du aber vorher mit dem Kundenservice in Kontakt treten, um diese Angelegenheit zu besprechen.
Viele Grüße
Plexi
am 09.04.2023 23:58
Hallo Zusammen
Möchte gerne mein Vertrag auf Grund eines welches schon vorzeitig ablösen wie kann ich dies tun ? Der Kundenservice sagt das gegt nicht !
Lg Andreas
am 10.04.2023 09:23
Hi @Andy2012,
ein Grundsatz im Vertragsrecht heißt: "Verträge sind einzuhalten."
Einen Vertrag vorzeitig aufzulösen ist nicht ohne weiteres möglich.
Erstens muss ein ausreichend triftiger Grund vorliegen, was in den meisten Fällen sehr schwierig ist.
Dann spielt die Vertragslaufzeit auch eine Rolle Sollte mit dem Vertrag noch ein subventioniertes Telefon dazugehören, wird es umso schwieriger.
10.04.2023 09:26 - bearbeitet 10.04.2023 09:27
Hallo,
Der Vertrag ist ohne Smartphone und läuft bis 3.8.24