Frage
Antwort
Lösung
am
03.10.2026
04:02
- zuletzt bearbeitet am
03.10.2026
08:32
von
andreasabaad
Guten Tag,
ich habe einen unklaren Betrag als Abbuchung auf meinem Konto entdeckt. Der Kundenchat war nicht in der Lage, mir die Rechnung zuzustellen. Soll ich mich gedulden, hatte um Zusendung per Mail gebeten. Hat aber nicht funktioniert. Ich habe online keinen Zugang dazu.
Es handelt sich um einen glatten Rechnungsbetrag, der nicht zuzuordnen ist.
Buchungsdaten:
XXX
Vodafone Rechnung
Rechnungsnr: XXX
KdNr. XXX Vodafone sagt Danke
Hinzu kommt, dass ich gekündigt habe und nur Ärger hatte. Ich bin mir nicht sicher, ob hier auch wirklich zum 30.09.2026 abgeschaltet wurde.
Seit Jahren wird es immer schlechter mit dem Service, das ist jetzt wirklich der Gipfel.
Kann jemand helfen?
Viele Grüße
Persönliche Daten aus Datenschutzgründen gelöscht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am
03.10.2026
13:01
- zuletzt bearbeitet am
04.10.2026
09:21
von
emily2505
XXXXX editiert aufgrund von Spam Damit Leute, die ein ähnliches Problem haben, hier die Lösung nachlesen können und korrekte Informationen bekommen:
Diese Infos stammen aus dem WhatsApp-Chat mit einem kundigen Mitarbeiter, der mir sehr weitergeholfen hat:
Deutsche Bank AG Düsseldorf
IBAN: DE68 3007 0010 0250 8000 00
BIC: DEUTDEDDXXX
Als Verwendungszweck nutze bitte die Kundennummer oder die Rechnungsnummer.
am 03.10.2026 13:14
@Jenlabmouse schrieb:
Ich muss ohne vorliegende Rechnung gar nichts zahlen.
Auch wenn das gerne so von vielen Leuten geglaubt wird, sieht das der Gesetzgeber leider anders.
Bei nach dem Kalender bestimmten Forderungen -also z.B. einer monatlichen Grundgebühr- ist diese auch dann fällig, wenn dir vorher keine Rechnung oder Mahnung zugeht - du gerätst dort automatisch in Verzug, wenn der -nach dem Kalender bestimmbare- Bezugszeitraum vergangen ist (vgl. §286 (2) BGB).
Und zur Rechnungsstellung gibt es bereits ein höchstrichterliches Urteil vom BGH (Aktenzeichen III ZR 299/08), dass die (ausschließliche) Hinterlegung einer Online-Rechnung im Kundencenter erlaubt. Ob der Kunde diese dann herunterlädt oder nicht, spielt für die (neben-)vertragliche Pflicht zur Bereitstellung einer Rechnung keine Rolle, denn diese ist durch die Hinterlegung im Kundencenter erfüllt.