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Lösung

Unklare Abbuchung Mobilfunkvertrag
Jenlabmouse
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Tag,

 

ich habe einen unklaren Betrag als Abbuchung auf meinem Konto entdeckt. Der Kundenchat war nicht in der Lage, mir die Rechnung zuzustellen. Soll ich mich gedulden, hatte um Zusendung per Mail gebeten. Hat aber nicht funktioniert. Ich habe online keinen Zugang dazu.

 

Es handelt sich um einen glatten Rechnungsbetrag, der nicht zuzuordnen ist.

 

Buchungsdaten:

XXX

Vodafone Rechnung

Rechnungsnr: XXX

KdNr. XXX Vodafone sagt Danke

 

Hinzu kommt, dass ich gekündigt habe und nur Ärger hatte. Ich bin mir nicht sicher, ob hier auch wirklich zum 30.09.2026 abgeschaltet wurde.  

 

Seit Jahren wird es immer schlechter mit dem Service, das ist jetzt wirklich der Gipfel.

 

Kann jemand helfen?

 

Viele Grüße

 

Persönliche Daten aus Datenschutzgründen gelöscht 

 

21 Antworten 21
Jenlabmouse
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

XXXXX editiert aufgrund von Spam Damit Leute, die ein ähnliches Problem haben,  hier die Lösung nachlesen können und korrekte Informationen bekommen:

 

Diese Infos stammen aus dem WhatsApp-Chat mit einem kundigen Mitarbeiter, der mir sehr weitergeholfen hat:

  • Nach Vertagende hat man keinen Zugang zu den Rechnungen in MeinVodafone!
  • Rechnungen werden auf Nachfrage im WhatsApp-Chat nur noch per Post versendet.
  • Wenn man eine Lastschrift zurückgebucht hat, trotzdem man im Recht ist, da man keine Rechnung erhalten hat, kann man per Sofortüberweisung (ist dann innerhalb von 12 Stunden bei Vodafone gebucht) überweisen:

Deutsche Bank AG Düsseldorf

IBAN: DE68 3007 0010 0250 8000 00

BIC: DEUTDEDDXXX

Als Verwendungszweck nutze bitte die Kundennummer oder die Rechnungsnummer. 

  • Oder man geht in einen Vodafone-Shop, dort wird das Geld auch sofort als bezahlt eingebucht:

https://shops.vodafone.de/de

  • Entsprechende Auskunft über konkrete Kündigungsdaten zu Vertragen erhält man auch im Chat, dort wird auch auf Wunsch eine Nachricht als Kündigungsbestätigung, die man abspeichern kann, gesendet

@Jenlabmouse  schrieb:

Ich muss ohne vorliegende Rechnung gar nichts zahlen.


Auch wenn das gerne so von vielen Leuten geglaubt wird, sieht das der Gesetzgeber leider anders.

 

Bei nach dem Kalender bestimmten Forderungen -also z.B. einer monatlichen Grundgebühr- ist diese auch dann fällig, wenn dir vorher keine Rechnung oder Mahnung zugeht - du gerätst dort automatisch in Verzug, wenn der -nach dem Kalender bestimmbare- Bezugszeitraum vergangen ist (vgl. §286 (2) BGB).

 

Und zur Rechnungsstellung gibt es bereits ein höchstrichterliches Urteil vom BGH (Aktenzeichen III ZR 299/08), dass die (ausschließliche) Hinterlegung einer Online-Rechnung im Kundencenter erlaubt. Ob der Kunde diese dann herunterlädt oder nicht, spielt für die (neben-)vertragliche Pflicht zur Bereitstellung einer Rechnung keine Rolle, denn diese ist durch die Hinterlegung im Kundencenter erfüllt.