Rechnung trotz Widerruf?!
PaulD
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Abend,

Ich habe den RED M mit einer eSim bestellt und innerhalb von 14 Tagen widerrufen müssen. Via Retourenportal hat das bereits am 8. Tag der Widerrufsfrist nicht funktioniert; "Widerrufsfrist abgelaufen"... via Mail an "widerruf@vodafone" wurde mir der Widerruf jedoch bestätigt.

 

Jetzt wird mir dennoch eine Rechnung mit einem fragwürdigen Rechnungsbetrag ausgestellt und der Betrag wird auch tatsächlich abgebucht (bereits vorgemerkt). Der Vertrag wird in "Mein Vodafone" auch weiterhin angezeigt... Ich verstehe nicht ganz, warum das so läuft. Könnte sich hier bitte jemand der Sache annehmen? 

 

Grüße

14 Antworten 14
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sollte die Rechnungsstellung vor der Bearbeitung (nicht dem Eingang!) des Widerrufs erfolgen, erfolgt die Rechnungsstellung so, als würde es keinen Widerruf geben -- jedoch wird dann nach Bearbeitung des Widerrufs eine Korrektur und Rückerstattung der zuviel bezahlten Beträge vorgenommen.

 

Wichtig noch: Es sind die anteiligen Grundgebühren sowie etwaige zusätzliche Nutzungsgebühren zu bezahlen - ein Widerruf bei einem Dienstleistungsvertrag ist nicht kostenlos!

Hallo reneromann und danke für Deine Antwort. Deine Infos waren mir breits bekannt. Ich kann mir vorstellen, dass Überschneidungen hier die Rechnungsstellung ausgelöst haben. Dennoch liegt der Rechnungsbetrag mit 41,41€ weit ab von den vertraglich vereinbarten 24,99€/Monat und noch weiter ab von 6,45€, die ich bei anteiliger Berechnung der 8 von 31 genutzten Kalendertagen erwarten würde.

 

Daher würde ich mich freuen, wenn hier ein Mod aktiv werden könnte. 

Alternativ gebe ich die Lastschrift am 23.03. zurück, da mir vertraglich die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen binnen spätestens 14 Tagen ab "Eingang" des Widerrufs (08.03.) zugesichert wurde. 

Nein, die 41 € liegen nicht fernab der 24,99 € pro Monat - sondern sind darauf zurückzuführen, dass der erste (anteilige) Monat rückwirkend, für alle weiteren Monate dann die Grundgebühr aber im Voraus berechnet wird. Daher kann die erste Rechnung bis zum Doppelten der monatlichen Grundgebühr ausfallen - das würdest du aber beim genauen Betrachten der einzelnen Positionen auf der Rechnung auch selbst erkennen.

 

Und eine Rückgabe der Lastschrift würde ich dir DRINGEND abraten - außer du möchtest gerne noch Mahngebühren und Inkassogebühren bezahlen. Da hilft auch dein Verweis auf die 14 Tage ab Eingang des Widerrufs nicht weiter, weil die Buchhaltungsprozesse nicht so schnell sind. Eine Auszahlung erfolgt i.d.R. mit dem nächsten Rechnungslauf...

reneromann, nichts für ungut aber lassen wir die Kirche mal bitte im Dorf.

 

Ich bestelle bei VF am 28.02. einen Mobilfunkvertrag zu 24,99€/Monat (All-In, keine Anschlussgebühr und nichts weiteres). Dieser Vertrag startet am 01.03., ich widerrufe am 08.03. und bekomme am 11.03. eine Rechnung über 41,41€.

 

ich wüsste nicht, warum und welcher Monat mir dabei anteilig berechnet werden sollte? Ich füge die Rechnung einmal mit an (ist auch sehr übersichtlich gehalten für einen Mobilfunkvertrag).


Wenn mir btw eine Gutschrift innerhalb von 14 Tagen zugesichert wird, darf ich darauf bestehen. Ebenso wie VF darauf vertrauen darf, dass ich gerne bereit bin meine 8/31 von 24,99€ zu zahlen sobald mir dazu eine entsprechende Rechnung vorliegt. Ich wüsste nicht warum mir dabei Mahn- oder sogar Inkassokosten entstehen sollten? Oder warum ich stillschweigend akzeptieren sollte, dass es  wegen Buchhaltungsprozessen halt einfach länger dauert als vereinbart?

Hi @PaulD,

 


@PaulD  schrieb:

(...)

ich wüsste nicht, warum und welcher Monat mir dabei anteilig berechnet werden sollte? 

(...)


 

Steht doch doch da bzw. kenn man sich erkennen.
Anteilig 7 Tage (01.03.-07.03.) und für den vollen Monat im voraus (08.03.-07.04.). Dein Vertrag startete mit 01.03., somit sind das die anteiligen sieben Tage. 

Der Rechnungszyklus war somit schon gestartet. Du hattest erst am 08.03. widerrufen.

Du erhältst somit den Geld für die Rechnung in Kürze zurück.

PaulD
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Gut, dann sind wir uns schonmal einig, dass ich bis zum 23.03. Geld erstattet bekomme. Unabhängig davon, dass der Rechnungsbetrag auch bei anteiliger Berechnung nicht korrekt ist. Oder wie kommt man bei 24,99€ + 7/31*24,99€ auf 41,41€? 

Die GigaKombi-Gutschriften werden nur im Nachhinein gewährt, nicht im Voraus.

Dementsprechend hast du die GigaKombi-Gutschriften (wohl 15 €) nur anteilig für den Zeitraum 01.03.-07.03. gewährt bekommen -- die Gutschrift 08.03.-07.04. erfolgt erst auf der nächsten Rechnung.

 

Daher stimmt auch deine Rechnung mit 24,99 € nicht - dein Vertrag kostet 49,99 € und kommt nur aufgrund der Rabatte im Endeffekt auf 24,99 € (10 € 20% Rabatt - dieser wird im Voraus gewährt; 10 € GigaKombi im Nachhinein und daher hier nur anteilig für die 7 Tage und 5 € GigaKombi TV im Nachhinein und daher ebenfalls nur anteilig für 7 Tage). Steht aber auch alles in der Rechnung...

 

Und was den 23.03. als Rückzahlungsdatum anbetrifft: Versteif dich da nicht drauf -- gerade bei einer Rücklastschrift hast du am Ende noch zusätzliche Kosten für eben jene Rücklastschrift, Mahnungen und Inkasso für den unzweifelhaft berechtigten Anteil zu tragen. Und wenn der Rechnungszeitraum vom 08.-07. des Folgemonats läuft, ist dein Widerruf halt de facto einen Tag nach Erstellung der (zu dem Zeitpunkt korrekten) Rechnung eingegangen...

Grundsätzlich ist es wirklich bequemer die Provider nach gut Dünken abbuchen zu lassen und 2-6 Wochen später auf die Rückzahlung zu warten.

 

Dass das Vorgehen natürlich nicht korrekt ist sollte klar sein, insbesondere bei einem Widerruf. Inkasso-, Mahn- oder andere erfundene Gebühren aufgrund der EDV, Buchhaltung oder schlicht des Unvermögens des Vertragspartners spielen zwar keine Rolle, aber ignorieren sollte man sie dann eben doch nicht.

 

Da wären wir eben wieder beim ersten Absatz. Wenn man auf das zu Unrecht bezahlte Geld ein paar Wochen verzichten kann, spart man sich Widersprüche etc. Bei einer Rücklastschrift sollte man auch die genaue Differenz (Wertersatz) berechnen und diese unverzüglich überweisen.

 

Unterm Strich leider mehr Arbeit als dem Anbieter das unverzinste Darlehnen zu gewähren. Im Vergleich zum "System" oder den Bearbeitern des Providers, wird man nämlich für die nötige Kommunikation nicht bezahlt oder gar entschädigt. Das wird dann leider ausgenutzt, was man an derartigen Prozessen sehen kann.

PaulD
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

ich empfinde es grundsätzlich als unangebracht, dass gültiges Vertragswerk scheinbar nur für eine Partei Gültigkeit besitzt... dennoch habe ich mich entschieden, die Lastschrift vorerst nicht zurückzugeben. 

Wüsste gerne ob ich mit der selben Rücksicht rechnen dürfte, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht im vereinbarten Zeitrahmen nachkomme...

 

Unabhängig davon wurde bisher nicht einmal der Vertrag beendet oder die Sim deaktiviert und das nun mittlerweile 3 Wochen (!) nach Widerruf...