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Neuvertrag GK Rufnummermitnahme 200€ GS
Groovedoctor
Daten-Fan
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Liebe Community!

erst einmal "Hallo"!

Ich bin Neukunde und hoffe ich bin hier richtig:-)

 

Da ich Vodafone Kabel Kunde bin habe ich mich vor knapp 10 Tagen dazu entschieden, auch ins mobile Netz von Vodafone zu wechseln. Also habe ich mich telefonisch beraten lassen. Als Geschäftskunde erhielt ich ein für mich passendes Angebot und habe dem Angebot zugestimmt.

 

Leider war nun im Angebot ein Punkt nicht vermerkt/bzw erwähnt: Im Telefonat hat mir der Mitarbeiter zusätzlich bei Rufnummermitnahme 200,-€ zugesichert. Ich habe extra zweimal nachgefragt, ob das denn auch für mich gilt, da ich ja kein Telefon zum Vertrag dazu nehmen möchte. Beide Male kam seitens des Mitarbeiters die klare Bestätigung hierzu. 

Da auch in der postalischen Zusendung von der Simkarte samt Auftragsbestätigung nicht diese Zusatzleistung genannt ist, habe ich sicherheitshalber beim Geschäftskundenservice angerufen.

Hier erhielt ich heute die Aussage, dass dies nicht vermerkt ist und das auch nicht so angeboten wird. Es sei aber "gängige Masche" vom Sales Team, die Verkaufsgespräche so zu führen! Das finde ich doch ganz schön krass und fühle mich hier Seitens Vodafone echt ***. 

 

Habt ihr eine Idee, was ich da machen kann? Mein Widerruf ist glücklicherweise noch möglich. Aber ich würde da schon gerne noch einmal wissen, ob Ihr Ähnliche Erfahrungen mit dem Vodafone Sale gemacht habt und ob ihr wisst, wo ich hier Hilfe bekommen kann. Den Namen des Mitarbeiters weiß ich nur das Verkaufsgespräch wurde von Vodafone ja auch aufgezeichnet.

 

Viele Grüße und herzlichen Dank!

9 Antworten 9
MasterScorpion
SuperUser
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"Hier erhielt ich heute die Aussage, dass dies nicht vermerkt ist und das auch nicht so angeboten wird. "

Mach deinen Widerruf fertig.

 

Die Erfahrung und Meinung anderer wird dir dabei nicht weiterhelfen denn es kann kein Angebot umgesetzt werden das es nicht gibt. Und wenn sowas passiert gibt es das Widerrufsrecht. Dafür werden eben die ganzen PDFs die via Mail durch die Welt geschickt zu deiner Sicherheit.

 

Wenn noch Fragen dazu sind musst du dich an den GK Service wenden.

 

Threadtitel angepasst.

Bietet VF bei Geschäftskunden ein Widerrufsrecht? Gesetzlich ist das ja nicht vorgeschrieben sondern müsste im Vertrag vereinbart werden.

MasterScorpion
SuperUser
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@Peter_Co 

Standard ist - bei GK gibt es kein Widerrufsrecht.

Jetzt ist die Frage: Was wurde vereinbart und festgehalten etc.? 

Und ich geh einfach mal davon aus das der Kunde weiß was er macht und wackel erstmal mit und schau was passiert.

Denn wenn es keines gibt - dann hat sich die Situation im ganzen nicht merklich geändert was die fehlende GS angeht.

Die schriftlichen Unterlagen dürften als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gelten, dem man widersprechen kann.

MasterScorpion
SuperUser
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@s3f3s 

Nein.

Als Geschäftskunde zählst du nach §14 BGB nicht mehr als Verbraucher und hast kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht.

Punkt - Ende. Das ist Status Quo.

Gibt es Ausnahmen - Ja

Macht VF eine Ausnahme: Nein 

Was passiert wenn ... im Forum gibts keine Rechtsberatung.

Auch als Geschäftskunde hast du das Recht, dass die mündlich vereinbarten Regelungen Vertragsinhalt werden. Wenn Vodafone nicht einhalten kann, was der Verkäufer versprochen hat, darfst du entscheiden, ob du die geänderten Bedingungen akzeptierst oder ablehnst.

Mündliche Nebenabreden sind laut AGB ausgeschlossen. Es gilt einzig und allein was schriftlich ausgemacht und unterschrieben wurde. Wenn das, was mir schriftlich vorgelegt wird, von vorherigen mündlichen Versprechungen abweicht, dann darf ich nicht unterschreiben.

s3f3s
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das ist ja gerade der Clou bei Geschäftskunden. Nicht zu unterschreiben reicht nicht, um den angeblichen Vertrag loszuwerden. Die müssen schon aktiv widersprechen, sonst gilt der Inhalt des Schreibens als vereinbart.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Es gibt immer noch keinen Widerspruch bei GK - Es sind andere Prozesse die ausgelöst werden müssen - Widerspruch ist keiner davon.

Nur weil es Ähnlichkeit mit einem Widerspruch hat ist es nach BGB keiner.