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Lösung
am 03.05.2025 16:58
Hallo zusammen, ich habe Verträge die ich vor kurzem gekündigt habe. Eine Kart löuft ende Oktober aus und eine anfang August. Im Vodafoneshop sagte man mir, das die 6 Monate Restlaufzeit nur bei der Haupkarte gilt nicht bei der zusatztkarte. Doch bei der Telefonischen Berarung sagte man mir das auch 6 monate Restlaufzeit auch bei der Famalycard gilt. Nun meine Frage was ist richt gilt Sie oder nicht?
am 03.05.2025 17:23
@exo_72 was möchtest du denn überhaupt. Bringst du Verträge von einem anderen Anbieter mit oder willst du von VODAFONE weg. Bevor du hier eine Antwort bekommst solltest du es uns einmal mitteilen.
am 03.05.2025 17:57
Ich möchte zu vodafone.
am 03.05.2025 19:35
@exo_72 also grundsätzlich gilt das für alle Verträge. Ausnahmen sind ausführlich beschrieben. Das kann man nachlesen wenn man z.B. auch online seinen Vertrag abschließt. Dort ist auch beschrieben wie man seine Rufnummer portieren kann falls du das wünscht. Wenn du lieber einen persönlichen Ansprechpartner wünscht solltest du Vodafone über WhatsApp kontaktieren.
am 04.05.2025 07:53
Ergänzend zu @Dieter1950 :
Die Restlaufzeitbefreiung gilt bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags in den Tarifen Red, Gigamobil oder Smart (außer Smart XS, GigaMobil XL und GigaMobil Young). Somit also nicht für den Abschluss einer Partnerkarte in der Family Card Tariflinie.
Aktion Stand April 2025: Hast Du noch einen Vertrag bei einem anderen Mobilfunk-Anbieter? Dann bekommst Du für die Laufzeit Deines alten Vertrags den Preis Deines neuen Mobilfunk-Vertrags bei uns erstattet. Das geht für bis zu 6 Monate. Eventuelle Kosten des alten Vertrags und Bereitstellungs- und Nutzungsentgelte und Kosten für Zusatzprodukte können anfallen. Das gilt nicht in den Tarifen Smart XS, GigaMobil XL und GigaMobil Young und nicht für die Ratenzahlung beim Kauf eines Smartphones. Schick uns dazu bitte innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss eine Kopie der Kündigungsbestätigung Deines aktuellen Mobilfunk-Vertrags zu. Alle weiteren Infos bekommst Du nach Vertragsabschluss per Post.