Frage
Antwort
Lösung
am 04.09.2023 12:29
Hi zusammen,
ich habe sowohl einen Vodafone Mobilfunktarif als auch einen Internet Kabel Vertrag bei Ihnen. Nun zu meiner Frage, ich würde diese zum 01.12.2023 gerne Kündigung aufgrund des Aufenthaltes im Ausland. Ich werde aber keine Abmeldung hier haben, da ich meinen Wohnsitz aufrecht erhalten muss, falls doch politisch heikel wird usw.. und ich unvorhergesehen zurück muss. Wie läuft das Thema mit den Sonderkündigungen in dem Fall? Mein Hauptwohnsitz und Aufenthalt wird im fernen Osten sein.
Viele Grüße
Deniz B.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.09.2023 19:51
Hey Deniz58,
wenn es sich um einen Auslandseinsatz handelt, haben wir hier mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall brauchen wir als Nachweis Deinen Marschbefehl.
Aber eine Sonderkündigung ist nicht ausgeschlossen.
Schreib uns gerne auf unseren gängigen Servicekanälen, dann besprechen wir das.
Alles Liebe
F3lix
am 04.09.2023 14:02
Wenn keine Abmeldung erfolgt, hast du (leider) verloren -- diese wäre die Grundvoraussetzung für eine Sonderkündigung nach TKG.
Davon abgesehen hätte das Sonderkündigungsrecht nur für den Festnetzvertrag gegolten - den Mobilfunkverträg kannst du ja auch im Ausland zu bekannten (Roaming-)Konditionen weiter nutzen.
am 06.09.2023 17:32
Das mit dem Mobilfunkvertrag ist nicht ganz richtig. Zumindest sieht das die Verbraucherzentrale in Hamburg so. Bei meinem Mobilfunkvertrag wäre ich wahrscheinlich auch auf eine Umstellung auf callya einverstanden, damit ich die Nummer nicht verliere.
am 06.09.2023 19:46
@Deniz58 schrieb:
Das mit dem Mobilfunkvertrag ist nicht ganz richtig. Zumindest sieht das die Verbraucherzentrale in Hamburg so.
Die VZ HH schreibt das schon seit über 5 Jahren auf der Homepage -- komischerweise hat sie aber bisher noch nie ein Grundsatzurteil erstritten.
Davon abgesehen ziehst du ja nicht in's Ausland, weil du dich -nach eigener Aussage- hier ja nicht abmeldest. Und diese Abmeldung wäre eben jener Nachweis, den du für einen dauerhaften Verzug in's Ausland bräuchtest -- dein "aber meinen Wohnsitz hier will ich für den Fall der Fälle behalten" ist dabei dein Problem.
Wenn du hier weiterhin deinen Erstwohnsitz hast und dich hier nicht abmeldest, dan musst du auch mit der Konsequenz leben, dass eben bestimmte Dinge, die an die komplette Aufgabe des Wohnsitzes gekoppelt sind, dann nicht funktionieren.
am 06.09.2023 19:51
Hey Deniz58,
wenn es sich um einen Auslandseinsatz handelt, haben wir hier mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall brauchen wir als Nachweis Deinen Marschbefehl.
Aber eine Sonderkündigung ist nicht ausgeschlossen.
Schreib uns gerne auf unseren gängigen Servicekanälen, dann besprechen wir das.
Alles Liebe
F3lix