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Was bedeutet: "PDT erstellt, da Ende der MVLZ länger als 30 Tage"
nordsee19821
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Moin!

In meiner Auftragsbestätigung zum Wechsel zu eazy steht folgender Satz: PDT erstellt, da Ende der MVLZ länger als 30 Tage.

Kann mir jemand sagen, was dieses PDT bedeutet?

Der Tarifwechsel findet hoffentlich am 10.11.2022 statt. 

 

Gruß

nordsee19821

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Nancy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo nordsee19821,

 

bitte entschuldige die Verwirrung. Warum sich dieser Vermerk auf Deine Bestätigung verirrt hat, weiß ich leider nicht.

 

Da Dein Wechsel erst im November stattfinden soll, wird dies entsprechend in Deinen Kundendaten vermerkt und zu dem gewünschten Zeitpunkt umgestellt. Du bekommst kurz vor der Tarifumstellung  

auch noch mal eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mach Dir also keine Sorgen.

 

Viele Grüße

Nancy

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9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
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Scheint eher, als wenn deine Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist...

Das stimmt natürlich. Bei eazy hieß es, man solle mindestens 2 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist bestellen.

Und ich hätte bis zum 10.10.22 Zeit zu kündigen. Naja, jetzt soll es ja laut Bestellbestätigung (nennt sich " Ihre Bestellung" ) nur ein Tarifwechsel (zu Eazy) sein. 

Aber eine Auftragsbestätigung scheint es noch nicht zu sein, denn ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten.

 

Gruß

nordsee19821


@nordsee19821  schrieb:

Und ich hätte bis zum 10.10.22 Zeit zu kündigen.


Selbst dann muss aber nicht am 10.11. umgeschalten werden - je nach Kündigungsfrist kann das auch deutlich später sein. Die einmonatige Kündigungsfrist gilt erst nach Ablauf der MVLZ - du scheinst aber noch innerhalb der MVLZ zu sein und damit kommt eine bis zu 3-monatige Kündigungsfrist in Betracht...

@reneromann Es gibt keine längere Kündigungsfrist als einen Monat mehr bei TK-Verträgen. Davon sind auch laufende Verträge betroffen. Alles andere wäre gesetzwidrig.


@Torsten  schrieb:

@reneromann Es gibt keine längere Kündigungsfrist als einen Monat mehr bei TK-Verträgen. Davon sind auch laufende Verträge betroffen. Alles andere wäre gesetzwidrig.


Das stimmt nicht - die einmonatige Kündigungsfrist greift erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit selbst greifen lediglich die Regelungen aus dem BGB, also die Begrenzung der MVLZ auf maximal 2 Jahre und die max. 6 Wochen Kündigungsfrist bei einer MVLZ von 12 Monaten bzw. max. 3 Monate bei einer MVLZ von 2 Jahren.

 

Wenn man also zum Ende der MVLZ kündigen will, greift weiterhin die eventuell vorhandene max. 3-monatige Frist aus dem BGB, weil die Frist aus § 56 (3) TKG explizit nur für den Zeitraum NACH Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit.

 

Einmal als Zitat mit Unterstreichung des betreffenden Teils:


(3) Ist in einem Vertrag zwischen einem Endnutzer und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Der Anbieter muss den Endnutzer rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen auf

  1. die stillschweigende Verlängerung des Vertrages,
  2. die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine rechtzeitige Kündigung zu verhindern, und
  3. das Recht, einen verlängerten Vertrag nach Satz 1 zu kündigen.

Edit:

Und ja, es ist total bescheiden, dass der Gesetzgeber hier de facto zwei Lücken gelassen hat:

a) Das eben nicht die Kündigungsfrist generell auf einen Monat festgelegt wird

-und-

b) das eine Kündigung mit der einmonatigen Frist erst NACH Ablauf der MVLZ möglich ist und damit man bei Verpassen der initialen Kündigungsfrist nicht bereits zum Tag 2 der Verlängerung kündigen kann, sondern erst zum Folgemonat...

@reneromann 

Jetzt verwirrst du mich: In meinen Vodafone-Rechnungen steht:

Start 10.11.2020

Laufzeitende 10.11.2022

Kündigungsfrist 30 Tage

Kündigungseingang bis 10.10.2022

 

Gilt das dann deiner Meinung nach nicht für mich?

 

Gruß

nordsee19821

 

 

Nancy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo nordsee19821,

 

bitte entschuldige die Verwirrung. Warum sich dieser Vermerk auf Deine Bestätigung verirrt hat, weiß ich leider nicht.

 

Da Dein Wechsel erst im November stattfinden soll, wird dies entsprechend in Deinen Kundendaten vermerkt und zu dem gewünschten Zeitpunkt umgestellt. Du bekommst kurz vor der Tarifumstellung  

auch noch mal eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mach Dir also keine Sorgen.

 

Viele Grüße

Nancy

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Hallo Nancy!

 

Das klingt beruhigend. Danke.

Dann ist das also nur etwas Internes und war gar nicht für mich bestimmt?

Dann kann ich ja erstmal davon ausgehen, dass alles so wie geplant abläuft.

 

Gruß

nordsee19821

@nordsee19821 

Jein...

Die Antwort galt primär Torsten mit der Aussage, dass eine längere Kündigungsfrist als 1 Monat auch innerhalb der MVLZ nicht mehr zulässig wäre. Dem ist jedoch nicht so - es sind von Seiten des Gesetzgebers bis zu 3 Monate Kündigungsfrist bei einem Vertrag mit 2 Jahren MVLZ zulässig. Diese maximal mögliche Kündigungsfrist kann vereinbart werden, muss jedoch nicht - es ist auch möglich, eine kürzere als die maximal im Gesetz mögliche Kündigungsfrist zu vereinbaren - es ist auch möglich und zulässig, die 1-monatige Frist durchgängig anzubieten...

 

In jedem Fall gilt das, was vertraglich vereinbart wurde...