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Vermarktungsverbit für Kabel-Internet in Mainz?
domemz
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo liebes Vodafone-Team,

 

ich wollte heute meinen Vertrag verlängern und war etwas überrascht über die Antwort des Vodafone Kabel Deutschland-Kundenservices. Bisher beziehe ich Internet mit 50mbits an meinem Domizil in 55118 Mainz. Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, standen Geschwindigkeiten bis zu 1000 mbits an meiner Adresse zur Verfügung. Gerne hätte ich von 50 auf 100 oder 200 mbits erhöht. Laut Auskunft des Kundendienstes, gibt es an meiner Adresse allerdings nun mehr ein "Vermarktungsverbot". D.h. ich könnte maximal von Kabel auf DSL umsteigen, und das mit einer Geschwindigkeit von 175 mbits zu wesentlich höheren Preisen.

 

Das überrascht mich sehr. Warum gibt man das Privileg auf, der einzige Anbieter in einem Gebiet mit recht hoher Bevölkerungsdichte zu sein, der so hohe Geschwindigkeiten bieten kann? Und warum gibt man Bestandskunden auf? Ich würde gerne wissen, ob das wirklich so ist - oder ob das ein Fehler ist. Die Devise ist doch gerade eher Infrastruktur-Aufbau und nicht -abbau. An mangelndetn Kapazitäten wird es wohl auch nicht liegen - ich hatte keinerlei Geschwindigkeitsschwankungen bemerkt.

 

Könntet ihr mich über die Hintergründe aufklären? Ist das ein Fehler oder wird das Kabel-Angebot in meinem Gebiet ernsthaft eingestellt?

 

Vielen Dank und herzliche Grüße,

DS

2 Antworten 2
Torsten
SuperUser
SuperUser

Ein Vermarktungsverbot geht immer vom Hauseigentümer aus, meist wenn die Hausverkabelung nicht mehr in Ordnung ist und der Eigentümer diese nicht erneuern möchte oder der Vertrag gekündigt wurde und demnächst ein neuer Anbieter übernimmt.

Vodafone sperrt nur, wenn die Hausverkabelung als zu marode erkannt wurde durch einen Techniker und der Hausbesitzer mit einer Erneuerung nicht einverstanden ist, das ist dann aber kein Vermarktungsverbot.

@domemz 

Ansprechpartner ist bei einem Vermarktungsverbot immer die Hausverwaltung / Hauseigentümer. Wird durch fehlende Wartung der Hausverkabelung oder Kuendigung der MultiMedia Gestattung die Breitbandversorgung im Mietobjekt schlechter, sollte immer eine Beschwerde und Mietminderung geprüft werden.