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Unberechtigte Abbuchung trotz Totalausfall und Anbieterwechsel / Ticket-Nr. XXX
MagiGiu
Daten-Fan
Daten-Fan
Sehr geehrte Damen und Herren,
von meinem Konto wurden trotz der seit dem 23.08.2026 bestehenden und von Ihnen bestätigten Rückwegstörung (Totalausfall) die Umzugsgebühr sowie die volle Grundgebühr abgebucht.
Da der Anschluss am neuen Wohnort zu keinem Zeitpunkt betriebsbereit zur Verfügung gestellt wurde und die gesetzliche Mindestleistung eklatant unterschritten wurde, ist diese Berechnung rechtswidrig. Der Wechsel auf einen Glasfaseranschluss wurde aufgrund Ihrer anhaltenden Nichtleistung bereits telefonisch vereinbart.
Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf:
  1. Mir die unberechtigt eingezogene Umzugsgebühr in Höhe von 39,99 € vollumfänglich zu erstatten.
  2. Die monatliche Grundgebühr für den Zeitraum des Totalausfalls ab dem 23.08.2026 taggenau zurückzuerstatten.
  3. Mir die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG für den anhaltenden Totalausfall (aktuell 80,00 € bis zum 03.09.2026) auszuzahlen.
Ich erwarte die Überweisung des Gesamtbetrages auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto innerhalb von 7 Werktagen. Sollte keine Gutschrift erfolgen, werde ich die Lastschrift über meine Bank wegen unberechtigter Abbuchung widerrufen und den Fall an die Bundesnetzagentur übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Giulian Klein

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser

Du befindest dich hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum. Hier kann dir niemand helfen. Wende dich an den Kundenservice, vorzugsweise per WhatsApp, die Hotline ist da leider nicht hilfreich.

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4 Antworten 4
Torsten
SuperUser
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Du befindest dich hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum. Hier kann dir niemand helfen. Wende dich an den Kundenservice, vorzugsweise per WhatsApp, die Hotline ist da leider nicht hilfreich.

Hermes1
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @MagiGiu ,

ein wechsel von Kabel auf Glasfaser ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

Wechsel von Kabel auf Glasfaser

 

Gruß Hermes1

Alles klar Dankeschön.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Und davon abgesehen wird die Umzugsgebühr auch nicht erstattet - der Umzug an den neuen Vertragsort hat stattgefunden...

 

Zumal du dich auch mal entscheiden solltest, ob ein Totalausfall (d.h. es geht gar nichts) -oder- nur eine Minderleistung (es funktioniert, aber die vertraglich vereinbarte Mindestleistung wird unterschritten) vorliegt. Denn in letzterem Fall hast du keinen Anspruch auf die gesetzlich geregelten Pauschalen für einen Totalausfall, sondern du müsstest dann den Nachweis über die Minderung der Grundgebühr antreten.

 

Zumal bei einer Rückwegstörung i.d.R. noch eine Verbindung, wenn auch mit deutlich reduziertem Upload, zustande kommt...