Frage
Antwort
Lösung
am
03.09.2026
12:44
- zuletzt bearbeitet am
03.09.2026
12:52
von
MariaK
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.09.2026 12:55
Du befindest dich hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum. Hier kann dir niemand helfen. Wende dich an den Kundenservice, vorzugsweise per WhatsApp, die Hotline ist da leider nicht hilfreich.
am 03.09.2026 12:55
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am 03.09.2026 13:00
Hallo @MagiGiu ,
ein wechsel von Kabel auf Glasfaser ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Wechsel von Kabel auf Glasfaser
Gruß Hermes1
am 03.09.2026 13:09
Alles klar Dankeschön.
am 03.09.2026 13:57
Und davon abgesehen wird die Umzugsgebühr auch nicht erstattet - der Umzug an den neuen Vertragsort hat stattgefunden...
Zumal du dich auch mal entscheiden solltest, ob ein Totalausfall (d.h. es geht gar nichts) -oder- nur eine Minderleistung (es funktioniert, aber die vertraglich vereinbarte Mindestleistung wird unterschritten) vorliegt. Denn in letzterem Fall hast du keinen Anspruch auf die gesetzlich geregelten Pauschalen für einen Totalausfall, sondern du müsstest dann den Nachweis über die Minderung der Grundgebühr antreten.
Zumal bei einer Rückwegstörung i.d.R. noch eine Verbindung, wenn auch mit deutlich reduziertem Upload, zustande kommt...