Frage
Antwort
Lösung
am 11.07.2024 07:20
Im folgenden Beitrag ging es um eine Vertragskündigung im Todesfall:
Aus dem verlinkten Text: "Im Todesfall hast Du als hinterbliebene, erbberechtigte Person ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Vertrag dann zum nächstmöglichen Termin kündigen."
Was bedeutet denn nächstmöglicher Termin? Zum Monatsende? 3 Monate? Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit? Und wo ist dieses Sonderkündigungsrecht schriftlich fixiert?
am 11.07.2024 07:37
erstmal mein Beileid
nun sobald der Totenschein eingeht, wird der Vertrag beendet.