Du hast einen Todesfall in Deiner Familie. Jetzt willst Du die Verträge Deines Angehörigen teilweise oder vollständig kündigen oder übernehmen. Dafür hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du erfährst hier, wie Du die Kündigung auch ohne Kennwort und Benutzernamen hinkriegst – und welche Möglichkeiten Du hast.

Du hast gerade einen geliebten Menschen verloren. Unser herzliches Beileid! Vielleicht willst Du auch schon mal wissen, wie die Rechtslage im Sterbefall ist – und wie Du als hinterbliebene Person kündigen kannst? Grundsätzlich gilt: Verträge des täglichen Lebens werden nach dem Tod vererbt. Als hinterbliebener Erbe kannst Du Dich dann entscheiden, ob Du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen oder übernehmen willst. In beiden Fällen wollen wir es Dir so einfach wie möglich machen.
Die Online-Hilfe hat alle relevanten Informationen für Dich. Schau nach der Möglichkeit, die für Dich in Frage kommt und klicke auf einen der nachfolgenden Links.
So kündigst Du den Vertrag
Du möchtest den Mobilfunk-, Internet-, Festnetz- oder TV-Vertrag eines Verstorbenen kündigen? Im Todesfall hast Du als hinterbliebene, erbberechtigte Person ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Vertrag dann zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Gut zu wissen - Halte in jedem Fall die Sterbeurkunde bereit.
Mobilfunk - So kündigst Du den Vertrag/die CallYa-Karte richtig
Kabel & TV - So kündigst Du den Vertrag richtig
Glasfaser, DSL & LTE Zuhause - So kündigst Du den Vertrag richtig
So übernimmst Du den Vertrag als Hinterbliebene:r
Du möchtest die Verträge Deines Angehörigen übernehmen? Und alles soll so weiterlaufen wie bisher?
Das geht natürlich auch – unter diesen Voraussetzungen:
- Du bist erbberechtigt und Dir liegt die Sterbeurkunde vor
- Du hast eine gute Bonität
- Der Vertrag läuft für dieselbe Anschrift weiter
Nachfolgend findest Du die Links, um die Übernahme zu beauftragen:
Mobilfunk - So beauftragst Du die Vertragsübernahme
Kabel & TV - So beauftragst Du die Vertragsübernahme
Glasfaser, DSL & LTE-Zuhause - So beauftragst Du die Vertragsübernahme
Die Vertragsübernahme dauert bis zu 2 Wochen.
Falls Du es Dir doch anders überlegst, kannst Du Dein 14-tägiges Widerrufsrecht geltend machen. Hat Dir unser Artikel geholfen?