Michael
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Du hast einen Todesfall in Deiner Familie. Jetzt willst Du die Verträge Deines Angehörigen teilweise oder vollständig kündigen oder übernehmen. Dafür hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du erfährst hier, wie Du die Kündigung auch ohne Kennwort und Benutzernamen hinkriegst – und welche Möglichkeiten Du hast.

 

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Du hast gerade einen geliebten Menschen verloren. Unser herzliches Beileid! Vielleicht willst Du auch schon mal wissen, wie die Rechtslage im Sterbefall ist – und wie Du als hinterbliebene Person kündigen kannst? Grundsätzlich gilt: Verträge des täglichen Lebens werden nach dem Tod vererbt. Als hinterbliebener Erbe kannst Du Dich dann entscheiden, ob Du den Vertrag kündigen oder übernehmen willst. In beiden Fällen wollen wir es Dir so einfach wie möglich machen.

 

So kündigst Du den Vertrag eines verstorbenen Angehörigen


Du möchtest den Mobilfunk-, Internet-, Festnetz- oder TV-Vertrag eines Verstorbenen kündigen? Im Todesfall hast Du als hinterbliebene, erbberechtigte Person ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Vertrag dann zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Dafür hast Du 3 Möglichkeiten:


1. Du kündigst per Brief oder Fax
2. Du füllst unser digitales Kündigungsformular aus oder
3. Du nutzt unseren Chatbot TOBi.

 

So klappt‘s per Brief oder Fax:

  1. Schick uns Deine Kündigung zu. Hier findest Du unter "Klassische Kontaktwege" die passende Postanschrift und gegebenfalls Faxnummer je nach Vertragsart und Adresse.
  2. Schreib bitte, dass es die Vertragskündigung für eine verstorbenen Person ist
  3. Vermerk die Kundennummer der verstorbenen Person
  4. Füg ein Dokument bei, das den Tod Deines Angehörigen bestätigt: z.B. Kopie der Sterbeurkunde

Du kannst auch unser digitales Kündigungsformular nutzen.

 

So geht‘s über unser Formular:

  1. Gib Deine Daten ein
  2. Hinterleg alle Details zu Deiner Kündigung.
  3. Gib dann den Sicherheitscode ein
  4. Schick Deine Kündigung ab

 

Falls Du die Kundennummer und/oder Vertragsnummer nicht zur Hand hast, kein Problem! Wir melden uns bei Dir. Lass die Felder einfach frei.

 

So übernimmst Du den Vertrag als Hinterbliebene:r


Du möchtest die Verträge Deines Angehörigen übernehmen? Und  alles soll so weiterlaufen wie bisher?

 

Das geht natürlich auch – unter diesen Voraussetzungen:

  1. Dein:e Vertragspartner:in ist verstorben
  2. Du bist dann der oder die einzige Vertragspartner:in. Leg uns dann bitte noch die Sterbeurkunde vor
  3. Du bist Familienangehörige:r oder Lebenspartner:in
  4. Der Vertrag läuft weiter für dieselbe Anschrift

 

Du hast 2 Möglichkeiten für die Vertragsübernahme:

1. Du füllst unser digitales Formular aus oder
2. Du fragst unseren digitalen Assistenten TOBi.

 

So geht’s für Kabel-Verträge online:

  1. Öffne unser Formular-Center
  2. Wähle aus, um welchen Vertrag es geht. Zum Beispiel "Internet/Festnetz/TV über Kabel"
  3. Wähl aus, in welchem Bundesland Du wohnst
  4. Klick unter "Wähl Dein Formular" auf "Sterbefall"
  5. Danach entscheidest Du, ob Du den Vertrag übernehmen oder kündigen möchtest
  6. Nach einem weiteren Klick auf "Weiter" kommst Du zum Formular.
  7. Formular ausfüllen, Anhang hochladen und abschicken. Fertig!

Bei Mobilfunk und DSL unterscheidet sich der Ablauf ein wenig. 

  1. Wähle DSL, Mobilfunk oder CallYa aus
  2. Im Kontaktformular wählst Du dann "Kundendaten & Vertrag" aus
  3. Dann "Vertragsübernahme"
  4. Wähl nochmal aus, ob es um Mobilfunk oder DSL geht. 
  5. Fülle das genannte PDF aus. 
  6. Klick danach auf "Nein, weiter im Kontaktformular"
  7. Befüll nun das Online-Formular und lade das PDF als Anhang hoch. Das Feld Kundenkennwort kannst Du mit 0 befüllen.
  8. Schick das Formular ab. Fertig!


Die Vertragsübernahme dauert bis zu 2 Wochen. Es kann sein, dass Dir für die Übernahme Kosten entstehen: Du zahlst z.B. einmal 20 Euro, wenn Du einen Mobilfunk-Vertrag übernimmst.

Die E-Mail-Adresse der verstorbenen Person löschen wir dann bei der Übernahme.

Falls Du es Dir doch anders überlegst, kannst Du Dein 14-tägiges Widerrufsrecht geltend machen. Hat Dir unser Artikel geholfen?