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Antwort
Lösung
am 06.09.2021 16:18
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich ziehe anfang des nächsten Jahres um und an meinem neuen Wohnort gibt es keinen Kabelanschluss - weder für Internet noch für Fernsehen. In meiner derzeitigen Wohnung habe ich aber beides. Ein Mitarbeiter von Vodafone bestätigte mir heute telefonisch, dass ich damit ein Sonderkündigungsrecht habe. Brauche ich neben dem Kündigungsschreiben weitere Dokumente, die ich bei Vodafone einreichen muss? Eine Meldebescheinung oder ähnliches? Ich kann mich allerdings erst im Januar 2022 ummelden, da der Umazug erst dann erfolgt. Kann man das dann nachreichen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
06.09.2021 16:22 - bearbeitet 06.09.2021 16:23
Am besten machst du das Online über den Umzugsservice. Dann wird erstmal zum normalen Kündigungstermin gekündigt.
Nach dem Umzug reichst du die Meldebescheinigung deiner neuen Adresse ein und dann hast du ein 3-monatiges Kündigungsrecht, da an deiner neuen Adresse kein Kabelanschluss verfügbar ist.
Gruß Kurt
am 06.09.2021 16:36
Danke für deine Antwort. Ich habe das über den Umzugsservice schon probiert, aber am Ende der Dateneingabe kommt immer nur "An deiner Adresse haben wir ein anderes Angebot für dich" mit der Telefonnummer der Kundenhotline. Da habe ich aber heute schon angerufen und eben nur die Auskunft erhalten, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe...
Verstehe ich das richtig, dass ich dann drei Monate weiterzahlen muss? Also für Januar bis März 2022? Das wäre ärgerlich, da ich mich eben jetzt schon darum kümmern wollte...
06.09.2021 16:38 - bearbeitet 06.09.2021 16:41
Ein anderes Angebot für dich dürfte auf die Möglichkeit eines Vodafone DSL-Anschlusses hindeuten.
Was mir derzeit bekannt ist, ja du müsstest 3 Monate weiterzahlen. Aber warte mal auf einen Mod, ich glaube da wurde was geändert. Bin mir da aber nicht so sicher.
Gruß Kurt
06.09.2021 17:01 - bearbeitet 06.09.2021 17:02
Bei VFD beginnen die 3 Monate bereits mit der Sonderkuendigung. (seit einigen Wochen)
Du ziehst z.B. am 1.12.2021 um - die Sonderkuendigung wg. Umzug und Nichtvorsorgbarkeit am neuen Wohnort ist am 31. August 2021 bei VFD eingegangen, dann kann der Vertrag zum Umzugsdatum beendet werden. Bei späterer Sonderkuendigung verlängert sich der Zeitraum (insgesamt 3 Monate) nach hinten.
Fuer VFW in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt noch eine andere Regelung.
am 06.09.2021 17:12
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dass heißt, ich verschicke jetzt die Kündigung und die Meldebestätigung von meinem neuen Wohnort reiche ich dann im Januar nach?
Danke!
am 06.09.2021 17:21
Dann sollte sie das aber auch hier:
mal anpassen.
Gruß Kurt
am 06.09.2021 17:32
Den Umzug kannst du dann direkt im Januar nachweisen - so würde ich das auch machen. Da bei Vodafone Deutschland die Regelung neu ist, fehlt uns als Mitforisten noch etwas die Praxiserfahrung damit.
am 06.09.2021 21:13
@Kurtler schrieb:
Dann sollte sie das aber auch hier:
mal anpassen.
Gruß Kurt
Tja, das habe ich bereits mehrmals angeregt, aber da hat noch niemand Zeit dafür gefunden. Aber als Superuser hat man doch auch andere Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Team, als das "gemeine Fußvolk"