Selbstzahlergebühr
thdtlg
Smart-Analyzer
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Ich hab das Problem das ständig eine "Selbstahlergebühr" berechnet wird obwohl ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Unzulässigkeit vorliegt. Mal wird dieser Betrag nachdem ich stundenlang in der Hotline gehangen habe wieder gutgeschrieben. Mit der nächsten Rechnung wird der Betrag nicht berechnet. Bei der übernächsten Rechnung taucht er wieder auf. Langsam fühle ich mich *schlecht beraten* bzw. die Abrechnungssysteme des Konernes müssen noch aus der Steinzeit stammen. Obwohl ein Urteil voliegt wird diese unübliche Gebühr berechnet. Wenn man heftig wiederspricht gutgeschrieben und rausgenommen und ein bis zwei Monate danach taucht sie wieder auf. Wenn man dann anruft wird behauptet das der Aufwand bei einem Selbszahler höher ist. Ich komme aus der Branche und kann diese Aussage des Callcentermitarbeiters nicht nachvollziehen. Ein Buchungslauf der eine Lastschriftdatei erstellt kostet nicht mehr als der Buchungslauf der  Ausziffern einer Gutschrift. Will man sich beschwerren hört man nur das man dies per Brief machen soll. Wir leben in 2022 und ich kann jedem meiner Vertragsparter (Gas,Strom usw) per Fax und E-Mail kontaktieren, Nur bei Vodafone muss ich noch die Schiefertaffel und den Boten nutzen. Eine Faxnummer oder E.Mail-Adresse findet man nicht. Kundenfreundlich ist das nicht. Vodafone hat mich schon als Mobilfunkkunden verloren, da der Service und die Netzqualität schlecht war. Die Kündigung ist ausserordentlich mit meiner Begründung durchgegangen. Der Netzempfang bei meiner Wohnung war unterirrdisch obwohl Vodafone die gleichen Sendemasten wie O2 bzw Tmobile nutzt. Beide Mitbewerbe nutze ich und hab keine Probleme. Ich bin auf den Kabelanschluss im Haus beruflich angewiesen und hab auch keine andere Alternative. Ich bin aber auch nicht bereit Vodafone wieder ein Lastschriftmandat zu erteilen, da ich damit schlechte Erfahrung mit falschen Rechnungen und unendlichen Tel. bezüglich der Korrektur gemacht habe. 

13 Antworten 13
reneromann
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Schlicht und ergreifend: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig...

 

Ganz davon abgesehen, dass hier geklärt werden soll, ob die EU-Regelung auch für Altverträge gilt -oder- nur für Neuverträge angewendet werden muss.

Wenn die AGB´s geändert werden, so gelten sie bei all meinen Geschäftspartner auch für die Altverträge. Passiert bei meinem Bankkonto,  Gas- und Stromvertrag usw. . Nur bei Vodafone soll dies nicht gelten. Ich finde es nur befremdlich wenn man die Hotline nervt wird der Betrag gutgeschrieben. Mal davon abgesehen hab ich zwischenzeitlich in einen neuen Tarif  für den die neuen AGB´s gelten gewechselt. 


@thdtlg  schrieb:

Wenn die AGB´s geändert werden, so gelten sie bei all meinen Geschäftspartner auch für die Altverträge.


Sehr dünnes Eis... Um genau zu sein: Rechtlich nicht haltbar.

Du kannst nicht einseitig AGB ändern - AGB sind Teil des Vertrages und ohne die Zustimmung des Geschäftspartners ist eine Anpassung der AGB allein von deiner Seite aus nicht möglich - selbst wenn die Anpassung zum Vorteil des Geschäftspartners sein sollte.

 


@thdtlg  schrieb:

Passiert bei meinem Bankkonto,  Gas- und Stromvertrag usw.


Dafür haben die Banken gerade ein dickes blaues Auge kassiert...

Die Logik versteh ich jetzt nicht so. Bei der Bank bekomme ich die Info bezüglich der AGBs und ich muss zustimmen. Bei Vodafone wechsel ich in einen neuen Tarif, für den eigentlich auch das entsprechende Tarifwerk/Preisverzeichnis gilt (da sind die Gebühren drin und nicht in den AGBs) Wenn ich mir die vorliegenden AGBs von Vodafone anschaue so steht da nix über eine Selbstzahlergebühr drin. Das finde ich im Preisverzeichnis. Nur wenn ich zwischeeitlich in einen neuen Tarif gewechselt bin für den das neue Preisverzeichnis gilt ich aber eine Selbstzahlergebühr für einen Altvertag zahlen so , so ist das schon seltsam. 

 

@reneromann Ich glaube, wenn es sich hier nicht um einen Fehler handelt, worauf einiges hindeutet, und VF tatsächlich weiterhin für Altverträge Gebühren verlangt, dürfte das "sehr dünnes Eis" sein. Immerhin hat der EUGH am  02.12.2021 im Verfahren gegen Vodafone entschieden, dass auch für Altverfträge keine Gebühren zulässig sind.

Entscheidend in diesem Urteil ist Absatz 25:  "Damit ergibt sich aus einer systematischen Auslegung von Art. 62 Abs. 4 der Richtlinie 2015/2366, dass das Verbot der Erhebung von Entgelten für die Nutzung der in dieser Bestimmung genannten Zahlungsinstrumente und Zahlungsdienstleistungen für alle ab dem 13. Januar 2018 bewirkten Zahlungsvorgänge gilt."

Also für die Anwendung des Entgeltverbots  ist der Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs und nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Rückzahlungen früherer Gebühren scheiden daher aus.

EUGH vom 02.12.21 

Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass sich das OLG München im Verfahren 29 U 6221/19, Beschluss vom 01.10.20 gegen Vodafoe anders entscheidet. Immerhin es hat ja die Frage selbst vorgelegt.

Nancy
Moderator:in
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Hallo thdtlg,

 

wann hast Du die letzte Tarifänderung durchgeführt? Mit dieser hast Du die für Dich geltenden AGB und Preisliste bekommen.

 

Aus welchem Bundesland kommst Du?

 

Viele Grüße

Nancy

 

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@Díaz_de_Vivar 

Stimmt ja alles - nur ist halt das Verfahren vom OLG München noch nicht endgültig entschieden. Und solange das noch nicht durch ist, wird Vodafone da von sich aus kaum etwas machen -- selbst wenn das OLG München nach dem EuGH-Urteil die Gebühren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unrechtmäßig erkennen wird.

thdtlg
Smart-Analyzer
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Ich komme aus Niedersachsen und hab den Tarif im letzten Jahr gewechselt. 

Nancy
Moderator:in
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Ich werfe mal einen Blick auf Deinen Vertrag. Schick mir bitte mal per Privatnachricht Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu. Melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.

 

Viele Grüße

Nancy

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