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Rücksendung einer Fritzbox 6490 bei Vertragsverlängerung
Intercura
Smart-Analyzer
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Guten Tag,

 

ich bitte um eine verbindliche Auskunft bezüglich der Rücksendung einer Fritzbox 6490.

 

Im Dezember habe ich meinen Businessvertrag verlängert, bekam daraufhin eine neue Fritzbox 6591 übersandt, da die 6490 nicht für den Gbit-Anschluß geeignet ist.

 

Auf meine Frage, ob ich die alte Box behalten kann, bekam ich die telefonische Auskunft, dass dies kein Problem wäre, es würde ja auch viele so machen, allerdings würde mir dafür ein geringer Betrag berechnet werden. Auf der alten Box sind u.a. noch die AB-Einträge  vorhanden, diese wollte ich nicht verlieren, sie sind auch nicht so einfach bulkweise exportierbar, auch kann man die Box ja als Repeater nutzen. Bei der Nachfrage, mit welcher Betragshöhe ich rechnen könnte, wurden mir € 50,- genannt, ich müsse auch nichts weiter unternehmen, außer die Box nicht zurück zusenden.

 

In der Rechnung vom Januar wurde mir dann tatsächlich auch ein Betrag berechnet, ich freute mich über die geringe Höhe.

 

Jetzt lese ich in einigen Beiträgen, dass die Berechnung dieses Betrages (und möglicherweise auch noch weitere) keinesfalls eine Verwertungsentschädigung bedeutet, sondern eine Art ‚Strafzahlung‘ für die Nicht-Rücksendung der Fritzbox ist.

 

Wenn es tatsächlich so ist und ich diese Box gar nicht erwerben kann, dann sende ich diese selbstverständlich zurück, bitte dann natürlich auch um Gutschrift des zusätzlich abgebuchten Betrages. Gleichzeitig bitte ich um eine Nachschulung Ihrer Mitarbeiter in der Hotline, damit Missverständnisse dieser Art künftig vermieden werden können.

 

Vielen Dank schon einmal für Ihre geschätzte Antwort.

 

Freundliche Grüße

 

Gerd Beckmann

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Danke für die Info, man muss erst mal darauf kommen, dass es unterschiedliche AGB’s für Vodafone GmbH und Vodafone Deutschland GmbH gibt.

 

Hier der entsprechende Passus aus ‚Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen und Ergänzende Geschäftsbedingungen für Vodafone Kabel-Dienstleistungen (Internet und Telefon) sowie Vodafone TV-Dienstleistungen, Nr. 21677 (seit 02.11.2021) ‚:

 

‚Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden.‘

 

Gut, soweit verstanden, das werde ich dann auch machen, die Box geht zurück.

 

Nun noch einen Satz, um zum Ende zu kommen.

Mir geht es hier nicht um irgendwelche vertraglichen Dinge, sondern lediglich um diese Tatsache: Ich rufe beim Kundendienst an und frage, ob es möglich ist, die alte Fritzbox käuflich zu erwerben. Der Kundendienst sagt: ‚Ja, das geht. Schicken Sie die Box nicht zurück, das machen ohnehin viele Kunden. Vodafone bucht dann einen Betrag in Höhe von ca. € 50,- ab.‘ Jetzt wird mir ein Betrag abgebucht, die Box kann ich aber trotzdem nicht behalten. Wie passt das zusammen? Worin besteht der Grund für diese Aussage der Hotline?  Dass hier absichtlich falsche Aussagen getroffen werden, um mögliche Einnahmequellen zu eröffnen, kann nur derjenige annehmen, der schlechtes denkt.

 

Danke an alle, die sich hier bemüht haben. Bleibt gesund!

@Intercura 

Eine Einnahmequelle kann ich nicht erkennen. Vielleicht ging der Hotliner auch von einer Fritz!Box im DSL Bereich (anderes Vodafone Unternehmen) aus. Dort gibt es auch keine Rückerstattung nach erfolgreicher Rücksendung.

 

Melde dich ca. 14 Tage nach der Rücksendung  wg. der Rückerstattung. Bewahre den Einlieferungsbeleg mit der Einlieferungsnummer gut auf.