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Rücksendung einer Fritzbox 6490 bei Vertragsverlängerung
Intercura
Smart-Analyzer
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Guten Tag,

 

ich bitte um eine verbindliche Auskunft bezüglich der Rücksendung einer Fritzbox 6490.

 

Im Dezember habe ich meinen Businessvertrag verlängert, bekam daraufhin eine neue Fritzbox 6591 übersandt, da die 6490 nicht für den Gbit-Anschluß geeignet ist.

 

Auf meine Frage, ob ich die alte Box behalten kann, bekam ich die telefonische Auskunft, dass dies kein Problem wäre, es würde ja auch viele so machen, allerdings würde mir dafür ein geringer Betrag berechnet werden. Auf der alten Box sind u.a. noch die AB-Einträge  vorhanden, diese wollte ich nicht verlieren, sie sind auch nicht so einfach bulkweise exportierbar, auch kann man die Box ja als Repeater nutzen. Bei der Nachfrage, mit welcher Betragshöhe ich rechnen könnte, wurden mir € 50,- genannt, ich müsse auch nichts weiter unternehmen, außer die Box nicht zurück zusenden.

 

In der Rechnung vom Januar wurde mir dann tatsächlich auch ein Betrag berechnet, ich freute mich über die geringe Höhe.

 

Jetzt lese ich in einigen Beiträgen, dass die Berechnung dieses Betrages (und möglicherweise auch noch weitere) keinesfalls eine Verwertungsentschädigung bedeutet, sondern eine Art ‚Strafzahlung‘ für die Nicht-Rücksendung der Fritzbox ist.

 

Wenn es tatsächlich so ist und ich diese Box gar nicht erwerben kann, dann sende ich diese selbstverständlich zurück, bitte dann natürlich auch um Gutschrift des zusätzlich abgebuchten Betrages. Gleichzeitig bitte ich um eine Nachschulung Ihrer Mitarbeiter in der Hotline, damit Missverständnisse dieser Art künftig vermieden werden können.

 

Vielen Dank schon einmal für Ihre geschätzte Antwort.

 

Freundliche Grüße

 

Gerd Beckmann

11 Antworten 11
CE38
Giga-Genie
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@Intercura 

Vertraglich ist die unaufgeforderte Rücksendung vereinbart. Berechnet wurde die Vertragsstrafe / Wertausgleich. Sende die Fritz!Box 6490 zurueck.

Danke für Deine Antwort.

Bleibt die Frage, weshalb die Vodafone-Hotline so etwas wichtiges nicht weiß bzw. falsche Auskünfte gibt.

@Intercura 

Du telefonierst da häufig mit externen Call Centern - die Qualität der Auskünfte hat da eine gewisse Bandbreite. 

Ich war ja nicht bei dem Telefonat dabei. Wörtlich genommen hast du ja keine Falschauskunft bekommen.

 

Gehe einfach mal beim Telefon-Support davon aus,  dass du meist mit externen Mitarbeitern im Mindestlohnsektor sprichst.

> die Qualität der Auskünfte hat da eine gewisse Bandbreite. 

Schlimm genug..

 

Betreffs der Rücksendung der Box:

Ist die Antwort von Dir eine offizielle Vodafone-Antwort, sprich, bist Du ein Mitarbeiter?

> Ich war ja nicht bei dem Telefonat dabei. Wörtlich genommen hast du ja keine Falschauskunft bekommen.

 

Wenn ich explizit frage, ob ich die Box gegen Zahlung eines Betrages behalten kann, das aber dann nicht so ist, wie sollte ich es nach Deiner Meinung dann bezeichnen?

@Intercura 

Du bist in einem Kunden-helfen -Kunden-Forum. Ich bin Kunde wie du. Die Mod's von Vodafone sind gekennzeichnet. Verbindlich ist grundsätzlich nur die schriftliche Auftragsbestätigung mit der alten Fritz!Box 6490 Cable. Dort ist sicherlich die unaufgeforderte Rücksendung der Leih-Hardware verbindlich vereinbart. Irgendwelche mündlichen Auskünfte ändern an einem verbindlichen schriftlichen Vertrag nichts. 

Wenn dieser Text jetzt mehrfach auftauchen sollte, bitte ich um Entschuldigung. Die letzten beiden Male wurde meine Antwort nicht angenommen.

 

>Du bist in einem Kunden-helfen -Kunden-Forum.

Ach so, danke für Deine Hilfe. Ich versuche dann mal direkt an Vodafone zu schreiben und stelle die Antwort dann hier ein.

 

Weder in meiner Bestellbestätigung oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung noch den aktuellen AGB’s (AGB_Kabel_Internet_und_Telefon_2021_06_Juni.pdf) konnte ich einen Passus über die ‚unaufgeforderte Rücksendung der Leih-Hardware‘ finden. Darum ging es mir ja auch nicht, ich ärgere mich nur über die vermeintlich falsche Auskunft der Hotline sowie darüber, dass ich über diesen telefonischen Kontakt wohlmöglich keine verbindlichen Auskünfte bekomme. Also demnächst tatsächlich alles ausschließlich schriftlich?

 

>Irgendwelche mündlichen Auskünfte ändern an einem verbindlichen schriftlichen Vertrag nichts. 

Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.

 

@Intercura 

Richtig - das BGB sieht auch mündliche Verträge vor. Unternehmen wie Vodafone haben allerdings AGB's die Vertragsbestandteil sind. Genau dort werden mündliche Verträge ausgeschlossen. Stelle dir mal die abertausenden unterschiedlichen Verträge vor, die so am Telefon zustande kommen würden. Ein "Massengeschaeft" waere überhaupt nicht moeglich.

 

Unter 2.4 d der Ergänzenden Bedingungen für Vodafone Kabel-Dienstleistungen (Internet & Telefon) sowie Vodafone TV-Dienstleistungen  findest du übrigens die gesuchte vertragliche Vereinbarung.