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am 30.01.2023 15:36
Am 29.01.2023 sprach ich mit der technischen Hotline bzgl. der Rückerstattung der Ausfallgebühren von Internet, TV und Festnetztelefon für den Zeitraum 01.09.2022 bis einschließlich 28.01.2023. Der Mitarbeiter der technischen Hotline bearbeitete mein Problem und errechnete im System einen Ersattungsbetrag in Höhe von 4410€. Die Betragshöhe wäre auf das neue Telekommunikationsgesetz zurückzuführen, gemäß dem man für jemden Tag des Dienstausfalls mindestens 15€ als Scjadensersatz erstattet bekommt. Er machte den Antrag umgehend ferig um ihn zur Freigabe an seinen Vorgesetzten weiterzugeben. Ich habe mich seit September regelmäßig bei Vodafone gemeldet, um mitzuteilen, dass die Störung weiterhin bestehe. Am 29.01.2023 war die Störung letztendlich behoben, was ich dann sofort mitgeteilt hatte. Heute (30.01.2023) erhielt ich eine Email von Vodafone, dass eine Entschädigungszahlung nach TKG §58 nicht möglich wäre, da es in meinem Fall angeblich keinen dauerhaften Ausfall gegeben hätte.
am 31.01.2023 13:19
Zur Höhe eines möglichen Schadensersatzes nach TKG siehe
Bei dem nach Ihren Angaben langen Ausfall ist mir nicht klar, weshalb Sie nicht umgehend ...
a) eine Messkampagne gestartet haben und das Ergebnis mit Beschwerde an die Bundesnetzegentur weitergeleitet haben
b) Vodafone nicht per FAX / Einschreiben mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels aufgefordert haben
Monatelang zu warten und dann diese utopische Forderung vorzutragen, da lohnt der Streitwert für die beteiligte Anwälte. Ob Sie den Nachweis führen können, dass die angegebenen Dienste im Zeitraum 01.09.2022 bis einschließlich 28.01.2023 dauerhaft ausgefallen sind bleibt offen (ich habe da meine Zweifel, dass Ihnen das gelingt).
am 31.01.2023 13:20
@Sebi6666 schrieb:Rechtschutzversicherung? => Anwalt.
Auch eine Rechtsschutzversicherung prüft die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits ...
am 31.01.2023 13:21
@andreawilfert schrieb:Seit 1.9. nachweislich nahezu täglich angerufen. Fehlerursache lt. Techniker vor Ort nicht ermittelbar
Wie wollen Sie die Anrufe und Inhalte der Gespräche nachweisen ?
Wann war der Techniker bei Ihnen vor Ort und welchen Zustand Ihres Anschlusses hat er festgestellt und dokumentiert (was steht im Vodafone Portal unter Dokumente) ?