Frage
Antwort
Lösung
am
04.08.2026
12:34
- zuletzt bearbeitet am
04.08.2026
12:37
von
andreasabaad
Anhang aus Datenschutzgründen gelöscht
am 04.08.2026 12:38
Schreibe bitte dein Anliegen ohne Persönliche Daten nochmal als reinen Text! Das Bild enthielt Persönliche Daten!
PS: du befindest dich hier in einem reinen Kunden helfen Kunden
04.08.2026 13:07 - bearbeitet 04.08.2026 13:08
Ich bezweifele, dass eine Auszahlung des Guthabens ohne Erbschein erfolgen wird...
Zumal: Welches Guthaben soll das denn überhaupt sein? Wenn ihr unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt habt, dürfte da eigentlich kein Guthaben sein.
am 04.08.2026 13:16
Hallo @Luigia ,
wende dich an den,
WhatsApp Service, (tgl. erreichbar zwischen 7:30 - 22 Uhr).
Hier gelangst du zuerst an TOBi. Nach den allgemeinen Abfragen, bitte ihn, dich an einen Mitarbeiter weiterzuleiten. Hier etwas hartnäckig und mehrfach die Bitte äußern. Nicht das Angebot eines Rückrufs annehmen, sondern um Weiterleitung bitten.
Er gibt dann nach und leitet dich an einen Mitarbeiter weiter. Das kann je nach Auftragsstand auch mal einige Stunden dauern, hier in Geduld üben.
Wenn Du kein WhatsApp hast, kannst Du auch eine SMS schicken: 0172 4401212.
Wenn du dann einen Mitarbeiter im Chat hast, erkläre diesem nochmals den Anliegen.
Gruß Hermes1
am 04.08.2026 15:28
Danke für den Tipp! Lass uns gerne wissen, ob Du damit Erfolg hattest und markiere gegebenenfalls die Lösung.
Liebe Grüße Emily2505 💬❤️
am 04.08.2026 19:40
Zum Thema Erbschein stimme ich völlig zu.
Es ist aber völlig unerheblich, um welche Geldsummen es geht. Irgendwie geht es immer um Beträge von um 1 Monat/Vertrag
am 05.08.2026 08:47
Einen Erbschein benötigst Du auf alle Fälle für die Auszahlung! ❤️