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Lösung
am 27.02.2024 17:11
Hallo
Mann muss ja sein Kabelanschluss im Mai o. Juni selber bezahlen. Muss ich den auch bezahlen wenn ich ihn nicht nutze?
Habe ich ein sonderkündigungsrecht wenn das Gesetz in Kraft tritt? Kann ich dann mein Internet und TV kündigen?
Danke
27.02.2024 17:12 - bearbeitet 27.02.2024 17:12
einfach mal die Suche dazu nutzen!
bzw einfach die Threads -------------------->>>>>>>>>>>>>>>>>>>> da drüben anklicken!
am 27.02.2024 17:17
Ja wo nach such ich denn?
am 27.02.2024 18:05
Einfach mal diesen Link lesen. Das ist für viele offensichtlich schwieriger als schreiben
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Infos-zur-Umstellung-bei-Kabel-TV/td-p/3137828
Für mich ist nur ein Sonderfall nicht abschließend geklärt:
Was passiert, wenn ich über einen Drittanbieter versorgt werde und Kabel-Internet behalten möchte
am 28.02.2024 07:22
Dann bestimmt der Drittanbieter wo es lang geht. Und da wird er zu 99,99% auf einen kostenpflichtigen Kabelanschluss bestehen.
am 28.02.2024 12:56
und gibt es in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
am 28.02.2024 13:05
Wenn der Anschluss überhaupt nicht mehr genutzt werden soll, kann man den sicherlich zum Laufzeitende kündigen....
am 28.02.2024 16:52
Genau hierzu gibt es völllig vreschiedene Aussagen von Kunden (SuperUsern) aber keine belastbare Infoa seitens Vodafone, dem Gesetzgeber oder Verhraucherzentralen.