1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Kündigung nach TKG §60 | Auszug aus Haus in Wohnung | Zwei Verträge
Armitage
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Community!
Ich habe eine kleine kommunikatve Herausforderung...

Zur Sache selbst: Auszug aus einem Haus zum 01.05.2024, welches nun seit dem 01.10.2024 verkauft ist.
Von der Partnerin getrennt verblieb diese bis zu ihrem Auszug in den Immobilie und somit auch der Anschluss dort aktiv.

Durch meinen Auszug musste ein neuer Vetrag gemacht werden, der auf der neuen Adresse läuft.

 

Nun ist das Haus verkauft und der Vertrag nicht mehr ausführbar.

Das scheint aber in der Kommunikation mit Vodafone nicht so recht  klar zu werden.

Hier noch einmal das Schreiben dazu mit der BItte um Kulanzregelung:

 

 

Betreff:
Keine neue Adresse, da neuer Vertrag mit Kundennummer: xxxx12437
Siehe Erläuterungen im Text


Sehr geehrtes Team Vodafone,

durch den Hausverkauf und meinerseits vorzeitigen Auszug aufgrund Trennung
von meiner Frau musste der Anschluss (Adresse) weiterhin angemeldet
bleiben.

Meinem Auszug folgte die Anmeldung eines Anschlusses an folgender Adresse:

Adresse
PLZ Stadt
Kundennummer:
xxxx12437


Somit zahle ich für zwei Anschlüsse auf meinem Namen, wobei der Anschluss in
der Adresse (xxxx98873) nun keine Relevanz mehr hat, da das Haus ab
dem 01.10.2024 verkauft und meine Frau ebenfalls in eine andere Wohnung gezogen
ist.


Mit der Bitte um Vertragsbeendigung des Vetrages mit der Kundennummer xxxx98873
zum 01.11.2024 (Hausverkauf inkl. Schlüsselübergabe bereits vollzogen)

 

Die Meldebestätigung für die Umzugsmeldung ist dieser Nachricht beigefügt.

 

Mit freundlichem Gruß,


Als Antwort kam nun dieses Schreiben mit folgendem Wortlaut:

 

"...schicken Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit Ihrer Kundennummer. Dann prüfen wir gern, ob sie ein Sonderkündigungsrecht wegen ihres Umzugs haben. Können wir Ihnen Ihr Produkt an Ihrer neuen Adresse nicht anbieten, bearbeiten wir Ihre Kündigung nach dem TKG §60. Ihr Vertrag endet dann vorzeitig mit einer Drist von 1 Monat ab Ihrer Umzugsmeldung."

 

Ich habe online den Notarvertrag zum Hausverkauf, Meldebstätigungen und beide (siehe oben) Kundennummern bereitgestellt.

Muss ich das nun noch einmal machen? Gibt es eine Möglichkeit, dies noch eindeutiger zu gestalten?

Das Haus ist verkauft, Notarvertrag beweist dies - die Erklärung für 2 Verträge sollte eindeutig sein und einer davon (auch in meinem Schreiben genannt) ist nun hinfällig. Soll/Muss ich diesen nun noch für die Restlaufzeit bezahlen, obwohl dieser nicht genutzt werden kann (Immerhin bis 01/2026, also 560 Euro)?

 

Was muss ich tun, damit Vodafone diesen Sachverhalt versteht?

 

 

Lieben Gruß,

André

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo, 

leider seid ihr die Sache falsch angegangen. 

 

Entweder hättest du deinen Anschluss mit umziehen lassen müssen und deine Ex- Frau hätte für sich einen neuen Anschluss buchen müssen. Oder aber, ihr hättet den Anschluss im Haus auf sie übertragen müssen. 

 

So hast du jetzt zwei Anschlüsse und sollten beide an deiner neuen Anschrift verfügbar sein, zieht der Anschluss aus dem Haus mit um. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann nicht. Auch dann nicht, wenn du bereits einen neuen Kabelanschluss gebucht hast. 

 

Das TKG greift nur, wenn der alte Anschluss nicht verfügbar ist und deshalb nicht umgezogen werden kann. So etwas wie "ich habe einen neuen Anschluss" ist kein Fall für eine Vertragsbeendigung nach TKG. 

 

Falls es noch die Möglichkeit einer Vertragsübernahme durch deine Ex- Frau gäbe, solltet diese nutzen. 

 

Viele Grüße, Ines

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

9 Antworten 9
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Ist in der neuen Wohnung Kabel möglich?

Wenn ja, musst du deinen Kabelvertrag mit umziehen.

Wenn nein, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

 

Genau das wurde doch oben schon durch den Support eindeutig beantwortet.

Einen anderen Sachverhalt gibt es dazu nicht.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Ich glaube hier liegt -mal wieder- der gewaltige Irrtum vor, dass man generell bei Auszug kündigen könnte.

 

Fakt ist, dass ein Umzug/Auszug KEIN bedingungsloses Sonderkündigungsrecht einräumt, sondern dass dieses Sonderkündigungsrecht daran gebunden ist, ob der Vertrag an der neuen Adresse weitergeführt werden kann.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob an der neuen Adresse bereits ein Vertrag (egal von welchem Anbieter) besteht oder nicht - wenn der Vertrag an der neuen Adresse weitergeführt werden kann, zieht der Vertrag mit um - PUNKT!

 

Daher will Vodafone auch die Ummeldebescheinigung sowie die Adressangabe haben - um eben prüfen zu können, ob an der neuen Adresse der alte Vertrag fortgeführt werden kann. Ob da bereits ein Vertrag besteht oder nicht, spielt keine Rolle! Das bedeutetet auch, dass du dann an der neuen Adresse ggfs. zwei Verträge bezahlen musst - aber eine vorzeitige Kündigung sieht der Gesetzgeber halt nicht vor.

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo, 

leider seid ihr die Sache falsch angegangen. 

 

Entweder hättest du deinen Anschluss mit umziehen lassen müssen und deine Ex- Frau hätte für sich einen neuen Anschluss buchen müssen. Oder aber, ihr hättet den Anschluss im Haus auf sie übertragen müssen. 

 

So hast du jetzt zwei Anschlüsse und sollten beide an deiner neuen Anschrift verfügbar sein, zieht der Anschluss aus dem Haus mit um. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann nicht. Auch dann nicht, wenn du bereits einen neuen Kabelanschluss gebucht hast. 

 

Das TKG greift nur, wenn der alte Anschluss nicht verfügbar ist und deshalb nicht umgezogen werden kann. So etwas wie "ich habe einen neuen Anschluss" ist kein Fall für eine Vertragsbeendigung nach TKG. 

 

Falls es noch die Möglichkeit einer Vertragsübernahme durch deine Ex- Frau gäbe, solltet diese nutzen. 

 

Viele Grüße, Ines

 

 

Ah! Vielen Dank für die Antwort!

Der Sachverhalt war halt so, dass der Anschluss für meine Frau bestehen bleiben musste - ich halt einen neuen aufgrund Auszug aus dem gemeinsamen Haus benötigt habe. Sicher, ich hätte diesen Vertrag auch mitnehmen können - mal von den Streitigkeiten abgesehen, die nun daraus wieder entstanden wären.

 

Daher fragte ich auch nach einer Kulanz und ob diese in diesem Fall möglich sei.

Also "muss" ich somit diesen Vertrag weiter zahlen, bis dieser ausgelaufen ist, sehe ich das richtig?

Denn: Ja, an der neuen Adresse wäre eine Übernahme mögllich gewesen (mal abgesehen von Hardware, etc. - spielt ja hier keine Rolle), jedoch ging es hier eher um Trennung und Vermeidung von noch mehr Streit...

Da das Haus nun aber verkauft ist: Wie sind denn die neuen Besitzer in der Lage den Anschluss zu nutzen? Wird hier ein neuer Vetrag möglich oder ist dieser somit "gesperrt" für diese Adresse, bis ich die Hardware eingeschickt habe?

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort an einem Sonntag!

Armitage
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

...allerdings: der Vertrag kann ja eigentlich nicht weitergeführt werden, da hier nun bereits ein Vertrag seit ein paar Monaten besteht...

 

Gilt das als Argument?

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Dann muss ich mit der Entscheidung so leben.

 

Danke für die Mühe und Erläuterung 🙂

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Wenn deine Frau auch einen Kabelvertrag bei Vodafone hat, gibt es schon die Möglichkeit, dass ihr die Verträge zusammenlegen könnt. In diesem Fall läuft der höherwertige Vertrag weiter. Bei einer anderen Technologie geht das nicht.

@HausHelene 

Hier geht es um Trennung. Von daher kann leider nichts zusammengelegt werden. 

Ines75
SuperUser
SuperUser

Ich schließe hier, weil der Beitrag gelöst werden konnte.