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Lösung
am 01.04.2021 17:15
Guten Tag ich habe seid Juli 2020 probleme mit meinem Kabel Internet.
Am 7.7.2020 hieß es von Vodafone auf eine Störungsmeldung von mir das an einem Netzausbau gearbeitet wird der bis Ende des Jahres andauern soll. Daraufhin hatte ich eine Gutschrift erhalten und mich noch etwas in Geduld geübt.
Seid Anfang diesen Jahres haben sich die Probleme noch verstärkt und der Anschluß ist kaum noch zu gebrauchen.
Anrufe bei der Hotline kann man sich mittlerweile auch sparen ausser Vertröstungen und Tickets die dann wieder geschlossen werden gibt es dort nicht. Auf eine Beschwerde hin vom 19.1.2021 hat sich ein Techniker per Telefon gemeldet da hatte ich noch Hoffnung da hieß es Rückwegstörer und es wird dranne gearbeitet ein Ticket wurde geöffnet und ich sollte mich mal wieder gedulden. Auf eine 2. Beschwerde hin da sich nichts tat sollte ich auf meine nächste Rechnung eine Gutschrift erhalten von der aber bisher nichts zu sehen war auf der letzten Rechnung.
Mittlerweile wird das Ticket mir mal angezeigt und mal nicht wenn es da ist steht im letzten Satz das ein Zeitpunkt für die Behebung der Störung nicht vorliege.
Und nun am Passend zum 1.4.2021 eine SMS das Bauliche Maßnahmen erforderlich seien die in "wenigen Monaten" erledigt sein sollen ich soll also noch weitere Monate zahlen ohne eine Gegenleistung ?
Ich nutze mittlerweile einen DSl Vertrag von O2 da ich an meinem Kabelanschluß mal wieder von 1000mbit nur 2mbit habe und im Upload 0mbit von 50.
Nun zu meiner Frage reichen diese Probleme zu einer Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistung ?
MFG
Mike
am 01.04.2021 17:29
Das müsste einen Juristen fragen.. Sonderkundigung gibt es ja auch garnicht, das heißt außerordentliche kündigung.
Schreib eine außerordentliche kündigung mit den ticket Nummern und der Frist von ca 14 Tagen zur beheben der Störung, wenn das bis dahin nicht repariert wurde das du dann kündigst..
am 01.04.2021 18:54
@DreiViertelFlo schrieb:.. Sonderkundigung gibt es ja auch garnicht, das heißt außerordentliche kündigung..
Ob Sonderkündigung, außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung. Verschiedenen Namen für ein und den gleichen Sachverhalt: Beendigung eines Dauerschuldverhälrnis nicht so, wie vertraglich geregelt.