Frage
Antwort
Lösung
am 25.10.2022 06:49
Hallo,
ich habe z.Zt. auch die zusätzliche Option "Homebox" für 4,95 €/Monat und der AVM 6591 Fritzbox.
Mein normaler Vertrag hat noch eine Mindestlaufzeit bis 10.2023.
Frage: Wenn ich die zusätzlichen Telefonleitungen nicht mehr brauche und nur die zusätzliche Option abbestellen will (Rest des Vetrages soll weiter laufen).
1. Kann ich das sofort beantragen oder erst zur Mindestlaufzeit?
2. Wird die Fritzbox zurückgefordert und welche Box bekomme ich dann von Vodafone?
3. Falls Fritzbox gewechselt wird, kann ich an die neue Kabelbox eine selbst gekaufte Fritzbox ohne weiteres anhängen oder muss Vodafone die auch ferischalten?
Danke euch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.10.2022 08:31
Normalerweise ist die Homebox-Option unabhängig vom eigentlichen Tarifvertrag.
Bezüglich der FB 6591 habe ich zwar keine Informationen, aber bei den aktuellen Routern gilt folgendes (von der Vodafone-Homepage kopiert):
Mindestlaufzeit 6 Monate. Du kannst die FRITZ!Box erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich mit einer 4-Wochen-Frist kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst Du jederzeit mit einer 4-Wochen-Frist kündigen. Wenn Du die FRITZ!Box kündigst oder nach Deinem Vertragsabschluss buchst, ist ein Gerätetausch nötig. Dann zahlst Du einmal 29,99 € Gerätetausch-Gebühr. Die FRITZ!Box wird Dir während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Nach Vertragsende musst Du sie zurückgeben.
Was speziell für deine Option gilt, musst du mal in deinem Vertrag oder im Kundenkonto nachlesen. Vielleicht findest du dort auch die Möglichkeit die Option zu kündigen.
Ansonsten Kundenservice kontaktieren:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292
am 25.10.2022 08:31
Normalerweise ist die Homebox-Option unabhängig vom eigentlichen Tarifvertrag.
Bezüglich der FB 6591 habe ich zwar keine Informationen, aber bei den aktuellen Routern gilt folgendes (von der Vodafone-Homepage kopiert):
Mindestlaufzeit 6 Monate. Du kannst die FRITZ!Box erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich mit einer 4-Wochen-Frist kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst Du jederzeit mit einer 4-Wochen-Frist kündigen. Wenn Du die FRITZ!Box kündigst oder nach Deinem Vertragsabschluss buchst, ist ein Gerätetausch nötig. Dann zahlst Du einmal 29,99 € Gerätetausch-Gebühr. Die FRITZ!Box wird Dir während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Nach Vertragsende musst Du sie zurückgeben.
Was speziell für deine Option gilt, musst du mal in deinem Vertrag oder im Kundenkonto nachlesen. Vielleicht findest du dort auch die Möglichkeit die Option zu kündigen.
Ansonsten Kundenservice kontaktieren:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292