Beginn der Widerspruchsfrist bei Kabelvertrag
Pinguin777
App-Professor
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Hallo, ich frage für einen Verwandten, der für eine Neubauwohnung einen Vertrag zu Kabel-Internet abgeschlossen hat und nun schon über 2 Monate wartet, da das gesamte Haus noch nicht ans Kabelnetz von Vodafone angeschlossen ist, was in Zeiten von Home-Office eine Katastrophe ist. Nun ist überraschend ein Konkurrent mit Glasfaser ins Spiel gekommen, der schon den Anschluss des Hauses durchgeführt hat.

Frage: Kann man den Vodafone-Vertrag noch widerrufen, da er -bis auf die Kundennummer- ja noch gar nicht aktiviert wurde, da der Hausanschluss immer noch fehlt?

Es gibt unterschiedliche Aussagen zum Beginn der Widerspruchsfrist:

a) Datum des Vertragsabschlusses

b)Eingang der Vertragsbestätigung durch Vodafone mit Begrüßungsschreiben

c)Zusendung des Routers

d)Anschluss der Leitung der Wohnung ans Vodafone-Netz und Aktivierung des Zugangs

Der Glasfaser-Konkurrent sagt, gesetzlich würde d) gelten, da man ja auch die Chance haben müsse, die Qualität der Leitung zu überprüfen.

Ich bin unsicher...

 

Edit: @Pinguin777 @Verschoben aus "Mobilfunk" in den passenden Festnetzbereich.

 

8 Antworten 8
reneromann
SuperUser
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d) stimmt schon mal definitiv nicht - es gibt kein Testrecht!

 

Normalerweise beginnt die Frist, ab dem Moment, wo du über das Widerrufsrecht in dauerhafter Form belehrt wurdest, also entweder mit Zugang der Unterlagen per Mail oder Post -oder- spätestens mit Zusendung des Routers (also Optionen b oder c), wobei bei mir die Vertragsunterlagen meist mit dem Router zusammen kamen, ergo b und c auf den gleichen Tag fielen...

Im Zweifel hilft es aber, wenn du dir einfach mal die Widerrufsbelehrung durchliest - solltest du sie noch nicht erhalten haben, dann hat die Frist definitiv noch nicht angefangen.

BinnenSegler21
Datenguru
Datenguru

@Pinguin777  schrieb:

Hallo, ich frage für einen Verwandten, der für eine Neubauwohnung einen Vertrag zu Kabel-Internet abgeschlossen hat und nun schon über 2 Monate wartet, da das gesamte Haus noch nicht ans Kabelnetz von Vodafone angeschlossen ist ...


a) Mir ist noch nicht klar, wie ein vertrag über Kabel-Internet für eine Adresse abgeschlossen werden kann, die noch nicht an das Kabelnetz angeschlossen ist (d.h. kein Übergabepunkt und keine dazu erforderliche Technik vorhanden).

b) Zu welchem Termin wurde denn der Vertrag abgeschlossen = Leistungsbeginn ?

c) Neben dem Widerrufsrecht könnte BGB § 314 auf Anwendbarkeit geprüft werden.


Har Ihr Verwandter den Fall schon Vodafone schriftlich (via Kontaktformular + Hardcopy erstellen oder FAX) vorgetragen und wie positioniert sich Vodafone bei dem Fall ?

 


@reneromann  schrieb:

d) stimmt schon mal definitiv nicht - es gibt kein Testrecht!


Es geht hier nicht um einen Test, sondern um die Erfüllung des Vertrages = die geschuldete Leistung

 

@reneromann  schrieb:

Im Zweifel hilft es aber, wenn du dir einfach mal die Widerrufsbelehrung durchliest - solltest du sie noch nicht erhalten haben, dann hat die Frist definitiv noch nicht angefangen.

 

Die Widerspruchsfrist ist sehr wohl angelaufen, endet eben später, siehe § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB

 


@BinnenSegler21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

d) stimmt schon mal definitiv nicht - es gibt kein Testrecht!


Es geht hier nicht um einen Test, sondern um die Erfüllung des Vertrages = die geschuldete Leistung


Bei einem Widerruf geht es NICHT um die Erfüllung des Vertrages!

Wenn du den Widerruf mit der Vertragserfüllung vermischst, zeigst du nur, dass du nicht ansatzweise Ahnung hast, was du schreibst.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Im Zweifel hilft es aber, wenn du dir einfach mal die Widerrufsbelehrung durchliest - solltest du sie noch nicht erhalten haben, dann hat die Frist definitiv noch nicht angefangen.


Die Widerspruchsfrist ist sehr wohl angelaufen, endet eben später, siehe § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB


Mal davon abgesehen, dass es keine Widerspruchsfrist gibt, sondern es sich um die Widerrufsfrist handelt, beginnt die Frist -wie im BGB auch benannt- frühestens mit Zustellung der Widerrufsbelehrung.

 

Der von dir genannte Satz kommt nur dann zum Tragen, wenn gar keine Widerrufsbelehrung erfolgte (die erfolgt aber seitens Vodafone - spätestens mit Zusendung der Vertragsunterlagen, u.a. dem Aktivierungscode, oder des Routers). Und der von dir genannte Satz bestimmt auch keinen Anfang der Frist (der wird nämlich gemäß Satz 1 gesetzt), sondern er bestimmt lediglich den spätestmöglichen Zeitpunkt, an dem ein Widerruf noch erklärt werden kann. Die Widerrufsfrist hat in dem Fall gemäß Satz 1 nie angefangen zu laufen, aber nach Eintritt des in Satz 2 genannten Zeitpunkts ist das Widerrufsrecht allerspätestens verwirkt, selbst wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte (und damit die Widerrufsfrist nie begonnen hat).

u.A. wegen der Beschwerden "wie lange dauert es noch bis die Verfügbarkeit angezeigt wird" der letzten paar Tage bezweifle ich stark, dass es jemals überhaupt einen gültigen Vertrag gegeben hat.

Technische (aktiver HÜP) und bürokratische Vorraussetzungen (Multimediavertrag) waren bisher iVorraussetzng

Übrigens: Vor ein paar Monaten konnte der Kunde unter gewissen Vorraussetzungen einen "Testzeitraum" nutzen.

Genaue Details habe ich aber nicht.

Pinguin777
App-Professor
App-Professor

Nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, muss ich noch etwas ergänzen:

1) Eine Widerspruchserklärung zum Kabel-Vertrag traf bisher noch nicht ein. Es gab zu diesem Vertrag noch nicht einmal eine offizielle Eingangsbestätigung!

2) Aber: Der Vertrag liegt bei Vodafone vor, wie durch eine Beschwerde herausgefunden wurde. Gleichzeitig mit dem Kabelvertrag wurde nämlich ein GigaMobil M-Vertrag abgeschlossen, für den durch die Kombination beider Verträge als GigaMobil-Vorteil eine Mobil-Flatrate zugesagt wurde. Da diese aber nicht in der Mein Vodafone-App ersichtlich war, erfolgte eine Beschwerde. Antwort von Vodafone: Der GigaMobil-Vorteil ist vorgemerkt, ihn gibt es aber erst, wenn beide Verträge aktiv sind. Und der Kabelvertrag sei noch nicht aktiv!

Vielleicht hilft das bei der Einschätzung meiner Fragestellung auch weiter!


@BinnenSegler21  schrieb:

@Pinguin777  schrieb:

Hallo, ich frage für einen Verwandten, der für eine Neubauwohnung einen Vertrag zu Kabel-Internet abgeschlossen hat und nun schon über 2 Monate wartet, da das gesamte Haus noch nicht ans Kabelnetz von Vodafone angeschlossen ist ...


a) Mir ist noch nicht klar, wie ein vertrag über Kabel-Internet für eine Adresse abgeschlossen werden kann, die noch nicht an das Kabelnetz angeschlossen ist (d.h. kein Übergabepunkt und keine dazu erforderliche Technik vorhanden).

b) Zu welchem Termin wurde denn der Vertrag abgeschlossen = Leistungsbeginn ?

c) Neben dem Widerrufsrecht könnte BGB § 314 auf Anwendbarkeit geprüft werden.


Har Ihr Verwandter den Fall schon Vodafone schriftlich (via Kontaktformular + Hardcopy erstellen oder FAX) vorgetragen und wie positioniert sich Vodafone bei dem Fall ?

 


zu a) durch den gleichzeitigen Abschluss von Mobil- und Kabelvertrag, wie auch immer!

zu b) kein fester Termin genannt. Der Bauherr nannte einen Ansprechpartner und dieser unabhängige "Medienberater" nannte telefonisch  konkreten Anschlusstermin, was aber plausibel klang. Da zu dem Zeitpunkt zudem Glasfaser durch die Konkurrenz noch überhaupt kein Thema war, war der Vertragsabschluss irgendwie alternativlos...