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17.03.2025 12:04 - bearbeitet 17.03.2025 12:06
Ich wohne in Frankfurt am Main zur Zeit noch in einer Mietwohnung. Die Wohnungsgesellschaft schloss vor Jahren einen Vertrag mit Unitymedia über kabelgebundenes Internet. Ich schloss daraufhin einen Vertrag mit Unitymedia ab und kaufte mir entsprechend ein Kabelmodem (Fritzbox). Zwischenzeitlich wurde Unitymedia von Vodafone übernommen sodass mein Vertrag zu Vodafone überging. Vor ca. 4 Jahren kündigte Vodafone mir dann außerordentlich aufgrund dessen, dass die Wohnungsgesellschaft einen neuen Vertrag mit der Telekom geschlossen hatte und Vodafone die Leistungen nicht länger erbringen könnte. Daraufhin war ich ,aufgrund der Monopolstellung für Kabelinternet an meinem Wohnort, gezwungen, einen Vertrag mit der Telekom zu schließen. Vor ca. 2 Jahren wurde mir dann wiederum durch die Telekom außerordentlich gekündigt da die Wohnungsgesellschaft einen neuen Vertrag mit Vodafone geschlossen hatte. Erneut war ich gezwungen, einen Vertrag mit Vodafone zu schließen, da diese jetzt wiederum die Monopolstellung für Kabelinternet hatte.
Soweit so gut. Dieses Jahr ziehe ich mit meiner Frau in eine Wohnimmobilie in der bereits ein Glasfaseranschluss der Deutschen Glasfaser besteht. Ich bat bei Vodafone auf vorzeitige und außerordentliche Kündigung aus Kulanz und Haushaltszusammenführung, weil ansonsten in dem Haus zwei Internetanschlüsse parallel betrieben und bezahlt würden.
Am heutigen Tag wurde mir durch Vodafone mitgeteilt, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich sei, da diese die gleichen Leistungen in dem neuen Haus anbieten würden.
Viel mehr ist hierzu nicht zu sagen. Mir bleibt nichts anderes übrig als meinen Vertrag bis zur ordentlichen Kündigung zu erfüllen. Danach wird Vodafone mich bei keinerlei Leistungen, ob Internet oder Mobilfunk, als Kunde begrüssen dürfen.
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am 17.03.2025 12:19
Da gibt's nichts zu warnen. Wenn du umziehst, der Vertrag an der neuen Adresse realisiert werden kann, zieht er mit um. Das es schon einen Vertrag über einen anderen Anbieter über eine andere Technologie gibt, ist kein Kündigungsgrund!

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am 17.03.2025 12:25
Hast Du das Wort "Kulanz" gelesen ?
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am 17.03.2025 12:27
Habe ich! Kulanz ist eine KANN Sache! Sie kann gewährt werden,muss es aber nicht.
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am 17.03.2025 12:58
@RWI2 schrieb:Dieses Jahr ziehe ich mit meiner Frau in eine Wohnimmobilie in der bereits ein Glasfaseranschluss der Deutschen Glasfaser besteht.
und wer zwingt dich diesen Vertrag zu übernehmen?
ein Vertag ist personengebunden und nicht objektgebunden

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am 17.03.2025 14:30
Wenn in der neuen Immobilie VF-Kabel möglich ist, musst du grundsätzlich deinen Vertrag umziehen.
Wenn nicht, ziehst du in ein "nichtversorgtes Gebäude" um und hast demnach ein Sonderkündigungsrecht.
"Kulanz" taucht in diesem Zusammenhang nicht auf, wobei sich Vodafone damit sowieso sehr schwer tut.
