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08.09.2025 15:27 - bearbeitet 08.09.2025 15:28
Liebes VODAFONE Team, liebe Community.
Ist es rechtens, dass mit einem Preisangebot geworben wird, wenn dieses Angebot nicht deutschlandweit für alle gilt und auch nicht erkennbar ist, dass das Angebot eben nicht für alle gilt?
Konkret geht es um einen GigaZuhause-Glasfaser-Tarif, der mit 19,99 Euro für die ersten 9 Monate beworben wird. Danach kostet der Tarif (je nach Geschwindigkeit) 44,99 Euro bis 79,99 Euro. (siehe Bild)
Ich habe einen dieser Tarife gebucht und mich gewundert, dass in meiner Vertragszusammenfassung nichts von den 9 Monaten steht, sondern der Tarif vom ersten Monat an mit dem vollen Preis berechnet wird.
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass in meinem Landkreis dieses Angebot nicht gilt. Ein Grund wurde nicht genannt. Es wurde auch nicht darauf eingegangen, dass mir vor Vertragsunterzeichnung nicht gesagt wurde, dass mein Landkreis von diesem Angebot ausgenommen ist.
Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber ist so ein Verhalten okay? Auf der offiziellen Webseite (und damit deutschlandweit) mit einem geringeren Preis werben und wenn man dann gebucht hat, zu sagen "Ja nee, bei Dir gilt der Preis nicht. Tut uns leid."
Ich bin kurz davor, den Auftrag zu storieren und auf den Glasfaser.Anschluss zu verzichten, denn es geht hier (je nach Geschwindigkeits-Tarif) immerhin um 270 bis 540 Euro. Außerdem möchte ich einen (aus MEINER Sicht) unlauteren Wettbewerb nicht unterstützen. 😞
Liebe Grüße,
M.
P.S::
Die Fußnote "2" im ersten Bild (neben dem Tarif) verweist auf einen Text, in dem noch einmal ganz explizit steht, dass die ersten 9 Monate lediglich 19,99 Euro kosten. Kein Hinweis auf Einschränkungen. Kein Hinweis auf "Ausgenommen sind die Landkreise x, y und z".
Es war für mich vor Vertragsunterzeichnung NICHT ersichtlich, dass für mich das Angebot nicht gilt.
am 08.09.2025 15:39
Hallo,
mir ist neu, dass bestimmte Landkreise von einem Angebot ausgenommen sein sollen. Von daher zweifle ich die Richtigkeit dieser Aussage stark an...
Sind denn abgesehen vom Preis Angebot und Vertragsunterlagen deckungsgleich?
Gruß Ines
am 08.09.2025 16:11
Wenn du den Tarif schon vor Monaten abgeschlossen hast, gelten jetzige Angebote NICHT für dich.
Es gilt einzig und allein das, was du damals unterschrieben hast, als du den Glasfaserauftrag ausgelöst hast.
Des Weiteren gelten solche Aktionen teils nur für Neukunden, die dann mind. 3 Monate lang kein VF-Kunde sein durften.
am 08.09.2025 16:46
@m__2025 das was dir @Ines75 schrieb ist auch richtig so. Es gibt keinerlei Einschränkungen des Angebots in ganz Deutschland. Du hast da wieder mit einem Callcenter Mitarbeiter telefoniert der überhaupt keine Ahnung hat. Ich gehe davon aus du du das als Neukunde so gebucht hast. Wenn nicht wirst du wahrscheinlich nicht davon profitieren können. An deiner Stelle würde ich mich nochmals über Whatsapp schlau machen. Verlange da von dem Bot Tobi das er dich mit einem Mitarbeiter von VF verbindet zwecks Vertrgasangelegenheiten. Wenn du dann weitergeleitet wurdest, ( nicht auf telefonischen Rückruf reinfallen ) dann melden sich die Kollegen auch zeitnah. Alle Anfragen werden chronologisch abgearbeitet. Aber man vergisst dich nicht.
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
am 08.09.2025 18:31
Und nur um das klarzustellen:
Die Angebote über die einzelnen Vertriebsplattformen unterscheiden sich in der Regel deutlich -- du kannst also nicht einfach per Telefon fordern, dass man dir den Preis von der Website ermöglicht.
am 08.09.2025 18:42
An Ines75:
Es kann schon kann sein, dass das neu für Dich ist, aber ich habe heute mit dem Support geredet, weil's halt nicht in meiner Vertragszusammenfassung steht und da habe ich genau diese Aussage erhalten.
An reneromann:
Nein, ich habe den Vertrag nicht vor Monaten, sondern am 28.08.2025 abgeschlossen.
An dem Tag war das Angebot (so wie heute auch noch) online.
Ich bin Neukunde.
Die einzige Begründung, die VODAFONE vorbringt, ist die Sache mit dem Landkreis.
An Dieter1950:
Danke, ich ruf' noch einmal an.
(Sorry Leute, aber ich weiß nicht, wie man hier richtig zitiert und Benutzer taggen kann.)
am 08.09.2025 19:03
Wenn es nicht in der von dir bestätigten Vertragszusammenfassung steht, hast du auch keinen Anspruch auf die Aktion.
Nachträglich kann das nicht geändert werden -- und wie gesagt: Es gibt Aktionen, die sind auf bestimmte Vertriebswege begrenzt - wenn du einen anderen Vertriebsweg (bspw. telefonisch statt online) abschließt, dann gilt die Aktion nicht für dich. Das muss auch nicht auf der Website explizit stehen, dass dieser Preis nur bei Onlinebestellung gilt -- das ergibt sich alleine aus der Tatsache, dass dieser Preis in einem Onlineshop steht.
am 08.09.2025 19:34
@m__2025 schrieb:
An Ines75:
Es kann schon kann sein, dass das neu für Dich ist, aber ich habe heute mit dem Support geredet, weil's halt nicht in meiner Vertragszusammenfassung steht und da habe ich genau diese Aussage erhalten.
Ja, ich glaube dir, dass du diese Aussage so vom Support erhalten hast. Aber ich glaube auch, dass diese Antwort nicht den Tatsachen entspricht. Mein Fehler, ich hätte deutlicher kommunizieren sollen, dass ich diese Aussage für kompletten Mist halte. So etwas gab es bei Vodafone noch nie, dass einfach bestimmte Landkreise aus Angeboten ausgenommen wurden.
Wende dich bitte nochmal an den Service, gerne sonst per WhatsApp
Dort gelangst du zuerst an TOBi, den füttere bitte so lange mit "Kundenberater", bis er dich weiterleitet. Das kann zwar etwas dauern, verspricht aber mehr Erfolg als andere Wege.
am 09.09.2025 08:51
Hallo zusammen.
Danke für Eure Zeit und Eure Kommentare.
Ich hatte gerade ein Telefonat mit dem Support. Der nette Mann war verwundert darüber, dass in meinem Vertrag die ersten Monate nicht für 19,99 Euro angeboten werden.
Aber wenn er bei sich meine Installationsadresse eingibt, werden nur die "normalen" Tarife angezeigt. Ändern konnte er meinen Vertrag nicht.
Dann wollte er noch seine Kolleg:innen fragen, ob sie wissen, warum das ist, doch nach ~3 Minuten in der Warteschleife wurde das Gespräch beendet ohne dass ich eine Antwort bekam.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe meine Bestellung nun per EMail an widerruf@vodafone.com storniert.
am 09.09.2025 09:41
Hallo @m__2025 ,
soweit ich weis gibt es bei Vodafone keine E-Mailadresse für Kundenanliegen mehr.
Ich würde es über das Portal
Kündigung/Retoure/Widerruf machen.
Gruß Hermes1