Frage
Antwort
Lösung
am 01.03.2024 11:14
Ich habe nochmal eine Verständnisfrage zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Ich hatte bisher die Grundversorgung über den Vermieter und zusätzlich den Tarif "Privat HD mit Endgerät".
Nun habe ich vom Vermieter das Angebot erhalten, für eine Zahlung von 8,50€ monatlich weiterhin mit KabelTV versorgt zu werden.
Benötige ich den Kabelanschluss über den Vermieter bzw, TV-Connect um ein TV-Signal zu haben auf das der Tarif "Privat HD mit Endgerät" aufbaut?
Oder ist der Tarif losgelöst von einer Basisversorgung nutzbar?
am 21.03.2024 22:24
Wir warten mal ab was passiert. Das was ich oben geschrieben habe, steht in einem Schreiben der LEG. das Thema ist dann für mich durch.
am 22.03.2024 10:26
Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Ich schreibe mal nachstehend den Text aus dem Schreiben, dass mir der Vermieter geschickt hat:
"wie Sie sicher schon aus den Medien entnommen haben, endet zum 30.06.2024 die
Umlage der Gebühren für den TV-Anschluss über die Mietnebenkosten. Der Gesetzgeber
hat das so festgelegt.
Sicher möchten Sie aber auch weiterhin Fernsehen in der gewohnten Programmvielfalt
und erstklassiger Qualität – wie bisher auch – und ohne große Umstellung nutzen.
Dazu können wir Ihnen folgendes Angebot machen:
Zustimmung zur weiteren Versorgung und Gebührenberechnung
Im Anhang finden Sie ein Formular, mit dem Sie einer weiteren gebührenpflichtigen
Einspeisung von TV- und Hörfunkprogrammen in Ihrer Wohnung zustimmen.
Die anfallende Monatsgebühr in Höhe von € 8,50 wird dann auch weiterhin auf die
Betriebskosten umgelegt.
Bitte nutzen Sie dazu einfach das beiliegende Formular und senden dieses unterzeichnet
zurück an uns.
VEREINBARUNG
Der Mieter/die Mieterin beauftragt den Vermieter in Zusammenarbeit mit der FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH als Dienstleister in der angemieteten Wohnung ab dem 01.07.2024
TV- und Hörfunkprogramme in ortsüblicher Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen.
Die monatliche Gebühr beträgt bei Abschluss der Vereinbarung € 8,50 inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen
MwSt.. Die Gebühren werden über die Betriebskosten in Rechnung gebracht, es erfolgt keine separate
Rechnungsstellung direkt an den Mieter/die Mieterin.
Der Mieter/die Mieterin stimmt der Umlage der Gebühren auf die Betriebskosten ausdrücklich zu.
Die Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung beträgt zunächst 24 Monate. Danach kann der Vertrag jederzeit mit
einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Mietvertrages für die Wohnung, ohne dass es einer
separaten Kündigung bedarf.
Im Falle einer Kündigung durch den Mieter/die Mieterin ohne gleichzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
für die Wohnung, wird eine Abschaltegebühr in Höhe von € 49,00 in Rechnung gestellt. Eine Nutzung des TVAnschlusses ist dann nicht mehr möglich."
am 22.03.2024 10:53
@Dauerglotzer schrieb:
Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Ich schreibe mal nachstehend den Text aus dem Schreiben, dass mir der Vermieter geschickt hat:
"wie Sie sicher schon aus den Medien entnommen haben, endet zum 30.06.2024 die
Umlage der Gebühren für den TV-Anschluss über die Mietnebenkosten. Der Gesetzgeber
hat das so festgelegt.
Sicher möchten Sie aber auch weiterhin Fernsehen in der gewohnten Programmvielfalt
und erstklassiger Qualität – wie bisher auch – und ohne große Umstellung nutzen.
Dazu können wir Ihnen folgendes Angebot machen:
Zustimmung zur weiteren Versorgung und Gebührenberechnung
Im Anhang finden Sie ein Formular, mit dem Sie einer weiteren gebührenpflichtigen
Einspeisung von TV- und Hörfunkprogrammen in Ihrer Wohnung zustimmen.
Die anfallende Monatsgebühr in Höhe von € 8,50 wird dann auch weiterhin auf die
Betriebskosten umgelegt.
Bitte nutzen Sie dazu einfach das beiliegende Formular und senden dieses unterzeichnet
zurück an uns.VEREINBARUNG
Der Mieter/die Mieterin beauftragt den Vermieter in Zusammenarbeit mit der FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH als Dienstleister in der angemieteten Wohnung ab dem 01.07.2024
TV- und Hörfunkprogramme in ortsüblicher Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen.
Die monatliche Gebühr beträgt bei Abschluss der Vereinbarung € 8,50 inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen
MwSt.. Die Gebühren werden über die Betriebskosten in Rechnung gebracht, es erfolgt keine separate
Rechnungsstellung direkt an den Mieter/die Mieterin.
Der Mieter/die Mieterin stimmt der Umlage der Gebühren auf die Betriebskosten ausdrücklich zu.
Die Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung beträgt zunächst 24 Monate. Danach kann der Vertrag jederzeit mit
einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Mietvertrages für die Wohnung, ohne dass es einer
separaten Kündigung bedarf.
Im Falle einer Kündigung durch den Mieter/die Mieterin ohne gleichzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
für die Wohnung, wird eine Abschaltegebühr in Höhe von € 49,00 in Rechnung gestellt. Eine Nutzung des TVAnschlusses ist dann nicht mehr möglich."
Lies dir §2 BetrKV durch - dort steht explizit, was der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen DARF.
Die dortige Auflistung ist vom Gesetzgeber und ist ABSCHLIESSEND - alles was dort nicht aufgeführt ist, DARF der Vermieter nicht umlegen, auch wenn er gerne Einzelvereinbarungen mit dir schließen will oder anderweitige Vereinbarungen im Mietvertrag treffen will.
Und wie gesagt: Auch wenn der Vermieter dort eine Vereinbarung mit euch über die Umlage schließen will, so ist dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen in der BetrKV und dem TKG schlichtweg rechtlich unzulässig - diese Vereinbarung hat keinerlei Wert.
Zumal euer Vermieter doch schon genau richtig am Anfang des Schreibens erwäht:
"[...]endet zum 30.06.2024 die Umlage der Gebühren für den TV-Anschluss über die Mietnebenkosten. Der Gesetzgeber hat das so festgelegt."
Wie will der Vermieter denn -rechtlich sauber- überhaupt eine "Vereinbarung" über
"Der Mieter/die Mieterin stimmt der Umlage der Gebühren auf die Betriebskosten ausdrücklich zu." schließen, wenn er selbst schreibt, dass dies aufgrund gesetlicher Regelungen explizit nicht mehr möglich ist? Du merkst, wo das Problem liegt...
Ich würde dir mit diesem Schreiben DRINGEND raten, zum Mieterbund oder Verbraucherschutz zu gehen respektive -sofern du eine Rechtschutzversicherung hast- diese einzuschalten. Das was der Vermieter da versucht, ist nämlich die Umgehung dessen, was der Gesetzgeber explizit geregelt hat...
Denn der Gesetzgeber hat nunmal explizit geregelt, dass der Vermieter ab dem 01.07. mit der Bereitstellung von Kabel-TV nichts mehr zu tun hat -- warum euer Vermieter sich dort so aufspielt, verstehe ich nicht. Er kann und wird sich daran richtiggehend die Finger verbrennen -- statt einfach den lokalen Kabelnetzbetreiber respektive Vodafone das machen zu lassen.
Einzig was ich mir vorstellen kann: Euer Vermieter war so blöd und hat nach dem 01.12.21 noch einen langlaufenden Vertrag abgeschlossen - diesen kann er nämlich nicht mehr zum 01.07.24 sonderkündigen und hat damit jetzt die Kosten an der Backe. Und über diesen "Trick" versucht er euch jetzt hintenrum, obwohl gesetzlich nicht erlaubt, seinen Fehler ausbügeln zu lassen. Denn eine andere "vernünftige" Erklärung gibt es für diese "Vereinbarung" nicht.