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Lösung

Vodafone datiert TV Connect Vertrag einfach zurück!
Veraloona
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

am 30.5.24 telefonisch einen Vertrag für TV Connect zum 1.7.24 abgeschlossen.

Bis zum 30.6.nutze ich ja noch den Kabelanschluss, den mein Vermieter zur Verfügung stellt und für den ich an ihn per Mietnebenkosten eine Gebühr bezahle.

Da dies per gesetzlicher Regelung zum 1.7.24 wegfällt ( Nebenkostenprivileg), schloss ich punktgenau zu diesem Termin einen eigenen Vertrag ab.

 

Umso entsetzter bin ich, dass Vodafone diesen neuen Vertrag einfach auf den 30.5.24 ( Tag meiner telefonischen Beauftragung) datiert hat, ENTGEGEN meines ausdrücklichen Wunsches eines Vertragbeginns am 1.7.24!!!

Und ebenso ungerechtfertigter Weise bereits Gebühren ab 30.5.24 von meinem Konto abgezogen hat.

 

2 Anrufe beim Support mit Bitte um Korrektur brachten gar nichts- im Gegenteil.

mir wurden die absurdesten Begründungen geliefert!

Es wurde behauptet, mein Vermieter hätte seinen Vertrag mit Vodafone bereits gekündigt - ein Mitarbeiter behauptete, dies sei schon im November letzten Jahres geschehen, der andere erzählte was vom März diesen Jahres…

Dies hätte dazu geführt, dass ich doch „ eigentlich“ schon gar keinen Kabelempfang mehr hätte…

Dies alles ist an Absurdität und Unwahrheit nicht zu überbieten!!!

 

 

Angeblich hätte mein Vermieter SEINEN Vertrag mit Vodafone bereits im November letzten Jahres, resp im März 24 gekündigt, so dass ich seitdem schon keinen Kabelempfang mehr hätte!!!

Fakt ist, ich habe und hatte bis heute Empfang.

Fakt ist ebenso, dass der Vertrag zwischen meinem Vermieter und Vodafone mit mir NULL zu tun hat!!!

 

Dies alles ist ein absolut unseriöses, verlogenes und im höchsten Maße verbraucherschädigendes Verhalten von Vodafone!

Genauso wie die massive und unlautere Werbung um Neukunden für Kabelempfang ab 1.7.24, die illegal und angstmachend  damit drohte, bereits ab Januar/Februar plötzlich ein schwarzes Bild zu haben!

 

Ich habe am 17.6.24 schriftlich mit Fristsetzung bis zum 30.6.24 um Korrektur des Vertrages auf den von mir gewünschten Termin zum 1.7.24 und Rückerstattung des ungerechtfertigt abgebuchten Betrages ab 30.5.24 ersucht.

ich erbat ebenfalls eine Audiodatei meines telefonischen Vertragsabschlusses.

 

Nichts ist bis heute passiert!

 


Ich werde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur  informieren, zudem  diese absolut unlautere und ungesetzliche Vorgehensweise von Vodafone auf allen Bewertungsportalen und sonstigen Kanälen  posten.

 

Ach ja, sollte Vodafone auf den Gedanken kommen, ich hätte den Vertrag ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen können - es wäre ein absolutes Eingeständnis und an Unseriösität nicht zu überbieten!

So nach dem Motto - probieren kann man es ja!

 

 

 

19 Antworten 19
Peter_Co
Giga-Genie
Giga-Genie

Der 1.7. ist nur der letztmögliche Termin - es gibt durchaus Vermieter, die bereits zu einem früheren Termin den Vertrag mit Vodafone kündigen/gekündigt haben. Ab diesem Zeitpunkt ist für TV-Nutzung auch TV Connect erforderlich. Dass du noch TV-Empfang hast sagt überhaupt nichts aus, da das TV-Signal nicht einfach abgeschaltet wird.

HierUndHeute
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich würde einfach mal den Vermieter fragen, zu welchem Termin er denn gekündigt hat, im Optimalfall hat er das auch schriftlich., dann gibts da Klarheit.

Wie schon gesagt, kann der Vermieter den Vertrag jederzeit zum nächstmöglichen Termin kündigen, auch völlig unabhängig von der Gesetzesänderung und euch Mietern nichts mehr berechnen. Bei unseren Nachbarn war es z..B. der 31.12., so dass sie bereits seit Januar einen Einzelvertrag haben. 

MarcNRW
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker

Hier ist es umgekehrt 😂

Mein TV Connect Vertrag bei Vodafone läuft richtigerweise erst ab dem 1.7. und der Vermieter hat dennoch - trotz Bestätigung der Kündigung seinerseits zum 30,06. - die Kabelgebühren noch für Juli mit per Lastschrift eingezogen.

Hallo MarcNRW,

wenn Du in der letzten Nebenkosten Abrechnung eine Nachzahlung hattest oder Zahlungen gerade so gereicht haben, dann wird der Vermieter den Abschlag nicht verringern um größere Nachzahlungen zu vermeiden. Das kannst Du erst in der Jahresabrechnung kontrollieren für wie viele Monate Du an Deinen Vermieter TV Gebühren bezahlt hast. Die TV Gebühr ist schließlich nur ein kleiner Anteil der Nebenkosten. Das meiste wird da sicher für die Heizung bezahlt werden.

Viele Grüße Siegmar

MarcNRW
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker

Was für ein Quatsch. Die Kabelgebühren dürfen über die Nebenkosten nicht mehr abgerechnet werden. Der Vermieter hat den Vertrag zum 30.06. gekündigt. Übrigens hatte ich in den letzten Jahren immer eine doch recht große Erstattung 😉

Hallo MarcNRW,


@MarcNRW  schrieb:

Was für ein Quatsch. Die Kabelgebühren dürfen über die Nebenkosten nicht mehr abgerechnet werden.

ich hatte doch nichts anderes geschrieben! Die TV Gebühr ist Bestandteil der Nebenkosten und wird nicht einzeln abgebucht. Eine Einzelabbuchung würde zusätzliche Kosten in bei der Bank verursachen, da die Kosten bei Geschäftskonten mit der Anzahl der Buchungen steigt.

Viele Grüße Siegmar

1. der 1.7. ist der letztmögliche Tag wofür?

2. Auch wenn ich es explizit nicht erwähnt hatte - nein, mein Vermieter hat(te) seinen Vertrag nicht vor dem 30.6. gekündigt.

 

Es scheint (nicht nur) bei dir ein Irrtum vorzuliegen.

Ja, ich weiß, dass es Vermieter gibt, die in Absprache mit ihren Mietern eine individuelle Vereinbarung getroffen haben. Manche haben den Vodafone Vertrag vorzeitiger gekündigt, so dass Mieter sich auch schon vor dem 1.7. eine eigene Lösung wählen konnten.

Andere lassen den Vodafone Vertrag einfach weiterlaufen, kündigen ihn also nicht, die Mieter müssen ab 1.7.  keine Nebenkosten-Kabelgebühren bezahlen und bekommen ihn quasi umsonst.

 

Grundsätzlich kann ein Vermieter aber niemals  einseitig eine Änderung des Mietvertrages vornehmen!

Somit wäre eine stillschweigende Nicht- mehr-zur Verfügung -Stellung vom Kabelempfang ein Verstoß gegen das Mietrecht.

Genauso, wie wenn er den Bezug von Fernwärme kündigt, bzw. nicht mehr zur Verfügung stellt.

 

Summa summarum haben diese ganzen „Vermieter- Eventualitäten“ aber absolut gar nichts mit der unverschämten Vodafone- Praxis zu tun!

 

Es tut absolut gar nichts zur Sache und hat absolut gar nichts miteinander zu tun, dass Vodafone mit meinem Vermieter einen Vertrag hat(te) , mit diesem Vertragsverhältnis  habe ich als Mieter  NULL zu tun!

 

Dieses Gesetz würde mich interessieren, nach dem ein Vermieter einen Versorgungsvertrag mit einem Unternehmen kündigt, dieses Unternehmen aber trotz der Kündigung  weiter  liefert (kostenlose Lieferung auf völlig unbestimmte Zeit, häääää????) und nur in dem Fall, dass jemand anderes (Mieter) irgendwann einen neuen Vertrag über gleiche Leistung abschließt, werden 

dem  Neukunden dann rückwirkend Kosten der „Umsonst- Lieferung“ in Rechnung gestellt!!??

 

 Einen Vertrag entgegen dem ausdrücklichen Kundenwunsch einfach zurück zu datieren, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Da Lob ich mir doch einen Dauerauftrag!😉