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KabelBox funktioniert / FritzBox6490 nicht
chris186
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

bin vor kurzem umgezogen und habe den VF Umzugsservice in Anspruch genommen. Am Tag des Umzugs wurde das Internet am alten Wohnort abgeschaltet, am nächsten morgen war der Internetzugang am neuen Wohnort (mit der gleichen FritzBox 6490) vorhanden. Soweit, so gut. Das Haar in der Suppe ist, dass es ca. 8 h später nicht mehr funktionierte, jedenfalls mit der FB 6490, mit der VF Box schon. VF Hotline angerufen, Techniker kam. Der schraubte lustlos am Anschluss rum, montierte eine Dose ab, ließ die Überreste am Boden liegen und meinte lapidar: "die FB 6490 ist hinüber". Wenig später funktionierte die FB wieder, jedoch nur für ein paar Minuten. Anbei die Pegelwerte von VF Box und FB. Was meint ihr? Kann das Problem an den Pegelwerten liegen? Besten Dank für eure Einschätzung 😉 VG Chris

 

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gelöschter User 

 

schrieb: Tu dir und mir einen Gefallen und lies seinen ganzen Post, nicht nur das, was dir passt. 

 

Das hat mit meiner Antwort überhaupt nichts zu tun und ja der TE hat Recht den Vodafone ist gesetzlich verpflichtet die Nutzung eigener Endgeräte sicher zustellen.

Im Bereich von Vodafone KD muss der Kunde zur Störungsanalyse das Mietgerät anschließen und hat danach nicht mehr die Möglichkeit sein eigenes Endgerät zu aktivieren, wen das keine Verletzung der vertraglichen Pflichten durch Vodafone ist dann weiß ich nicht in welcher Welt du lebst.

 

Gruss

Methusalem1

Instruktiv zum Sachverhalt:  § 73 Abs. 3 TKG (ehemals: § 41b Abs. 1 TKG a.F.).

 

VF hat "...Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ... dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. ...", § 73 Abs. 3 S. 3 TKG.

 

Verstöße sind gemäß § 228 Abs. 2 Nr. 14 und 15 TKG bussgeldbewehrt (bis zu 100.000 € je Fall, § 228 Abs. 7 Nr. 4 TKG).

 

Auf dieser gesetzlichen Grundlage halte ich bereits die Existenz eines "Aktivierungsportals" für rechtswidrig, insbesondere dann, wenn ein wochenlanger Ausfall nicht durch eine manuelle Freischaltung behoben werden kann.

 

Mal schauen, was die BNetzA daraus macht. In der Eingangsbestätigung meiner Beschwerde hieß es lapidar:

 

"...Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und unter der oben genannten Vorgangsnummer registriert. Der Bundesnetzagentur liegen aktuell sehr viele Anfragen vor. Daher kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens um bis zu sechs Wochen verzögern. ..."

 

Internetdetox für die ganze Familie 😉 Gottseidank kann ich den WLAN-Zugang meines Nachbarn nutzen, übrigens VF mit Fritzbox 6490, jedoch bereits vor einigen Jahren "aktiviert" ...

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gelöschter User  schrieb:

@Gelöschter User 

Das hat mit meiner Antwort überhaupt nichts zu tun und ja der TE hat Recht den Vodafone ist gesetzlich verpflichtet die Nutzung eigener Endgeräte sicher zustellen.

 Aber mit Meiner. 

Jens
Moderator:in
Moderator:in

Hallo chris186,

 

da nun alles hier hinterlegt ist und gemeldet wurde, mache ich hier zu.

 

Schau bitte nach der Störungsmeldung: Störung Aktivierungsportal kundeneigener Endgeräte für Kabel Deutschland

 

Grüße

Jens

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