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Antwort
Lösung
am 09.01.2022 13:54
09.01.2022 17:49 - bearbeitet 09.01.2022 17:51
Die kannst du behalten oder entsorgen. Entweder waren die bei den Verträgen kostenlos mit dabei, oder sie wurden gekauft, sollten sie gemietet worden sein, dann haben die Vertragsinhaber eine Zahlung leisten müssen, weil sie diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zurückgeschickt hatten. Die Router gehören dann ihnen.
Gruß Kurt
am 10.01.2022 14:43
Huhu Lena28,
Kurtler hat Dir da schon korrekt geantwortet 🙂
2013 gabs noch keine Easybox 803/4 als Mietgerät. Der Router ist daher definitiv Eigentum des Vertragspartners.
VG;
Andre