Frage
Antwort
Lösung
am 08.08.2021 23:04
Sehr geehrte Damen und Herren
wie verhält es sich mit einer
Kündigung wenn ich in
ein Haus ziehe, Neubau, wo die Telekom als Erstanbieter mein
Ansprechpartner ist ?!
Telekom / Bauherrenprogramm!
Grüße und vielen Dank
am 08.08.2021 23:17
Wenn du einen DSL-Anschluss hast und am neuen Wohnort dieselbe Leistung verfügbar ist, gibt es keine Sonderkündigung. Das Bauherrenprogramm der Telekom ist ja nur für den Hausanschluss/APL zuständig.
am 09.08.2021 18:59
Hey Schödel22,
entscheidend ist die Frage, ob wir Dir am neuen Wohnort DSL liefern können oder nicht.
Wenn hier über den Bauherrenservice der Telekom eine Erschließung des Grundstücks mit DSL beauftragt wurde, sollte ein Umzug möglich sein.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn wir an der neuen Adresse nicht die gleichwertige Leistung bieten können.
Beispiel : Alte Wohnung 100 Mbit - neue Wohnung gehen nur 50 -> Sonderkündigungsrecht.
Alte Wohnung 50 Mbit - neue Wohnung gehen bis zu 100 -> Umzug
LG,
Andre