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Antwort
Lösung
am 20.02.2023 20:18
Hallöchen,
in meiner aktuellen Wohnung beziehe ich einen 100 Leitung über DSL.
Nach einem Umzug müsste ich auf einen Kabelvertrag wechseln, steht mir dadurch dann ein Sonderkündigungsrecht allein aufgrund der Veränderung der Versorgung zu?
am 20.02.2023 21:43
Hallo,
wurde der Umzug bereits z.B. hier gemeldet?
Falls nicht, sollte dies der erste Schritt sein. Da ergibt sich nämlich genauer, ob dein Vertrag (trotz negativer Verfügbarkeit im Check) weiterbestehen kann.
Nur wenn es keine Möglichkeit gibt, deinen Anschluss mitzunehmen, bestünde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Viele Grüße, Ines