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08.09.2020 09:53 - bearbeitet 08.09.2020 09:57
Hallo Vodafone Community,
wir wenden uns an euch, da wir auf unsere E-Mails an den Vodafone Kunden"Service" keine Antwort erhalten. Sie werden entweder nicht richtig gelesen bzw. unzureichend beantwortet oder schlicht ignoriert.
Auf unserem Grundstück (erworben 2019) befindet sich teilweise ein TV Kasten von Vodafone ohne unsere Zustimmung, Duldungsvereinbarung o.ä. Unser Grundstück wird nicht durch diesen Kasten versorgt und wir sind nicht Kunden bei Vodafone.
Die Fakten:
- Vodafone hat uns in der Vergangenheit bestätigt, dass es sich um ihren Kasten handelt.
- Die Abmarkung des Grundstückes durch einen öffentlich bestellten Vermesser hat ergeben, dass sich ein Teil des Kastens auf unserem Grundstück befindet
- Im Grundbuch findet sich keinerlei Hinweis auf eine Grunddienstbarkeit o. ä.
- Vodafone legte uns bisher keine Duldungsvereinbarung o. ä. mit dem Vorbesitzer vor, welche Basis einer Duldungspflicht (§ 76 TKG) wäre.
Einer Aufforderung zur Entfernung folgte nach langem Schweigen ein Anruf eines Subunternehmers. Dieser bat uns zu bestätigen, dass wir die Kosten für die Umsetzung übernehmen. Dies wurde verneint und zur Kostenprüfung an Vodafone zurückgeben. Die unzureichende Antwort war, dass eine Verlegung des Kastens nur auf unsere Kosten möglich sei.
Eine Nachfrage wegen Entschädigung aufgrund der unrechtmäßigen Nutzung unseres Grundstückes blieb unbeantwortet.
Da wir in drei Wochen einen Zaun in diesem Bereich aufbauen lassen werden, drängt die Zeit. Einen angeforderten Leitungsplan mit dem exakten Verlauf der Leitung (um Beschädigungen durch Erdarbeiten auszuschließen) haben wir bisher nicht erhalten. Verzögerungen und etwaige Mehrkosten durch die Untätigkeit Vodafones werden durch entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Wir hoffen die Community kann uns hier weiterhelfen und unser Anliegen an die richtige, kompetente, Stelle weiterleiten.
Wir würden ungern unseren Anwalt mit mit dieser Angelegenheit betrauen. Wir sind sehr an einer einvernehmlichen und schnellen Lösung des Problems interessiert. Diese kann aber nicht so aussehen, dass wir die Kosten für die Umsetzung des Kastens tragen, der sich unberechtigt auf unserem Grundstück befindet. Sollte eine Umsetzung des Kastens unverhältnismäßig sein, sind wir bereit über eine Duldungsvereinbarung mit Entschädigung für die Beeinträchtigung des Grundstückes zu verhandeln.
Detailierte und persönliche Informationen senden wir gerne per Nachricht.
Für Hilfe oder die Weiterleitung an die zuständige Stelle bei Vodafone sind wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Andy-
08.09.2020 10:18 - bearbeitet 08.09.2020 10:25
Wichtig ist doch, wie lange der Vorbesitzer einen Teil des "Kasten" auf dem Grundstück bereits geduldet hat. Eine Duldung erfolgt häufig stillschweigend und muss nicht in einem Schriftstück dokumentiert sein. Viele Jahre später erst Ansprueche anzumelden halte ich nicht fuer sonderlich sinnvoll. Liegen den überhaupt Beeintraechtigungen in der Nutzbarkeit des Grundstuecks vor ? Bei einseitigen Massnahmen waere ich sehr vorsichtig - da kann der Schuss nach hinten losgehen. Es kann dann fuer euch richtig teuer werden.
Eine Rechtsberatung kann hier in einem Kundenforum aus verständlichen Gruende nicht stattfinden.
am 08.09.2020 11:12
Hallo CE38,
vielen Dank für deine Nachricht.
Das Grundstück war bis Juni diesen Jahres Brachland. Da die Grenzen des Grundstückes bisher nur auf Papier eingezeichnet waren und erst jetzt durch die Abmarkung im Gelände sichtbar sind, können wir auch erst jetzt unsere Ansprüche geltend machen. Wir hatten gehofft, dass der Kasten nicht auf unserem Grundstück steht.
Gekauft haben wir das Grundstück letztes Jahr.
Wir vermuten dass der Kasten wegen der nicht sichrbaren Grenzen fälschlicherweise dorthin gestellt worden ist.
Auch ein Straßenschild der Stadt befindet sich knapp hinter der Grenze auf unserem Grundstück und wird zeitnah in den öffentlichen Raum verlegt.
Wenn wir den Kasten natürlich jahrelang stillschweigend geduldet hätten, wäre es natürlich sonderbar, wenn wir nun auf einmal etwas dagegen sagen würden.
Leider können wir nun unseren Zaun nicht wie geplant setzen.
Beste Grüße
Andy-
am 08.09.2020 11:19
Schaue mal nach Paragraph 76 TKG und die Duldungspflicht.
am 08.09.2020 14:31
Hast du auch verstanden, was dort steht?
Dort steht (verkürzt gesagt): Entweder der Betreiber bezahlt einen Ausgleich für die Nutzung des Grundstücks -oder- der Betreiber verlegt die Anlage auf eigene Kosten weg vom Grundstück. Eine kostenlose Nutzung des Grundstücks ist jedoch NICHT enthalten.
Heißt für den konkreten Fall:
VF muss den Kasten nicht versetzen - denn das dürfte mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergehen. VF muss aber die aus der Nutzung entstehenden Kosten des Grundstückseigentümers bezahlen, d.h. hier wären die Zusatzkosten für die notwendige Zaunverlegung gegenüber einem "geraden" Zaunelement zu bezahlen. Oder Vodafone verlegt auf eigene Kosten den Kasten vom Grundstück runter...
Und mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn der Kasten im Kataster als "rein auf öffentlichem Grund" geführt wird und bei der Erstellung nicht richtig gemessen wurde.
am 08.09.2020 14:55
Natuerlich habe ich den Gesetzestext gelesen und verstanden. Wir machen hier aber keine Rechtsberatung.
Es steht auch nur ein Teil des Kastens (wieviel Prozent ? ) auf dem Grundstück. Ein wichtiger Grund fuer die Entfernung liegt nicht vor. Je nach Errichtungsdatum kann eine Verjaehrung fuer eine Ausgleichszahlung eingetreten sein.
Bei fehlerhafter Ausweisung im Kataster ist Amtshaftung zu pruefen. Ein grosses rechtliches Feld.
am 08.09.2020 15:39
Vielen Dank für deine Antwort. So sehe ich das auch.
Wir wissen ja auch erst seit der Abmarkung der Grundstücksgrenzen, dass der Kasten teilweise auf dem Grundstück steht. Auch ein Techniker, der einen solchen Kasten vor Jahren gesetzt hat, konnte das vor Ort nicht zweifelsfrei sehen. Vermutlich ist das der Grund für den missglückten Standort. Ist blöd, passiert aber natürlich. Ich denke, man kann sich auch in allem irgendwie einig werden, ärgerlich ist es allerdings, ohne Begründung abgebügelt zu werden.
am 08.09.2020 15:49
Klar gibt's hier keine Rechtsberatung, dafür hat man ja im Zweifelsfall einen Anwalt. Unsere Hoffnung war, dass sich hier vielleicht jemand findet, der das gleiche Problem hat/hatte. Irgendwie muss es ja ne Lösung geben, einfach hinnehmen kann es auch nicht sein. Zumal uns das Teil, auch wenn es nur ins Grundstück reinragt, insofern stört, als dass wir auf unserem Grundstück jetzt unseren Zaun nicht wie vorgesehen bauen können. Kennt jemand von euch einen Ansprechpartner bei Vodafone, der sich der Sache annehmen könnte bzw. mit dem man darüber diskutieren kann?
am 10.09.2020 18:52
Hallo Andy,
schickst Du mir bitte einmal Deinen Namen, die Anschrift, sowie den Standort des Verstärkers, per PN?
Dann leite ich das gerne einmal an die entsprechenden Kollegen weiter.
Gib hier bitte Bescheid, sobald Du die Nachricht verschickt hast.
Viele Grüße, Martin
am 11.09.2020 08:34
Hallo Martin,
ich habe dir eine PN geschickt.
Danke für deine Hilfe.
Beste Grüße
Andy