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Lösung
am 21.01.2020 10:21
Wir sind kürzlich umgezogen und wollten unseren Kabel-Internetvertrag mitnehmen. Die Beuaftragung lief über den Umzugsservice und uns wurde ein Techniker nach Hause geschickt zum Anschluss freischalten. Dieser stelle fest, dass wir kein Coaxialkabel-Anschluss haben, dieser müsste extra von einem Elektriker verlegt werden. Wir beauftragten einen Elektriker, der uns sagte dass das Verlegen nicht so einfach möglich wäre, da das Kabel durch die Decke verlegt werden müsse, wir Fußbodenheizung haben und nicht sicherstellen könne, diese dabei zu beschädigen. Er hatte uns empfohlen lieber vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und den Anbieter zu wechseln, da dieser Anschluss sofort nutzbar sei. Daraufhin kündigte ich, erhielt aber keine Bestätigung. Nachdem ich stundenlang in der Telefon-Warteschlange hing wurde mir gesagt, dass ich erst den Auftrag beim Techniker stornieren muss, weil dieser auf meine Rückmeldung wartet. Ich dachte, dass nicht ich sondern der Auftraggeber Vodafone sich darum kümmert... Also sagte ich dem Techniker ab und erhielt nun von Vodafone die Nachricht, dass ich mich melden soll, wenn der Anschluss installiert werden soll und ich erst zum regulären Datum in 1,5 Jahren kündigen kann. Das ist eine Frechheit... Ich war immer treuer Kunde bei Vodafone und wäre auch gern hier geblieben und nun will man mich an den Vertrag fesseln obwohl ich ihn nicht nutzen kann, bzw. bauliche Maßnahmen vornehmen soll, die ggf. zur Beschädigung der Heizung führen... Wofür gibt es dann das Sonderkündigungsrecht? Hinzu kam noch, dass mir eine Vodafone Mitarbeiterin am Telefon sagte, dass ich für die Überbrückung der Zeit ohne Internet kostenlos einen Gigacube bekomme. Kurze Zeit später wurden mir 57 € vom Konto abgezogen und parallel erhielt ich eine Mahnung für die Zahlung des Gigacubs, die mir 1. schon vom Konto abgezogen wurde und 2. eigentlich kostenlos sein sollte. Um dies telefonisch zu klären hing ich weitere Stunden in der Warteschlange, sollte von einem zum aderen Mitarbeiter weitergeleitet werden, dazwischen verging auch eine Weile und oftmals wurde ich wieder an den Anfang der Warteschleife gehängt, die selbe Mitarbeiterin meldete sich und sagte mir dann, dass sie mich vergessen hatte... Ohne Worte...
Was kann ich nun tun um früher aus dem Vertrag zu kommen?
am 22.01.2020 06:13
Richtig, aber die Fußbodenheizung ist komplett bis an die Wand gelegt und das macht es kompliziert
am 22.01.2020 16:21
Hallo SW14,
der Anschluss hätte also auch in der Nähe des Übergabepunktes realisiert werden können und ihr wolltet ihn aber ein bestimmte Stelle verlegt haben? Dann ist das leider tatsächlich erst mal euer Thema und es besteht in dem Fall auch kein Anspruch auf eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung.
Grüße
Thomas
am 23.01.2020 15:52
Der Anschluss hätte von draußen über den Keller nach oben verlegt werden müssen.
Da es sich dabei um eine bauliche Maßnahme handelt haben uns der Elektriker und Techniker gesagt, dass wir auch das Sonderkündigungsrecht nutzen können. Darauf hatte ich mich verlassen und einen Vertrag bei der Telekom abgeschlossen, weil der schon komplett vorhanden ist, da der Vorbesitzer da auch Kunde war.
Hätte mich mal vorher jemand kompetent beraten, bzw. wäre mal jemand vom Support ans Telefon gegangen, nachdem ich in 1ßß Schleifen weitergelietet und vergessen wurde...
am 23.01.2020 16:56
Hallo SW14,
Beratung hin oder her, technisch ist der Anschluss verfügbar und daher besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die Information hättet ihr natürlich bekommen müssen, dass steht außer Frage. Ist das Haus euer Eigentum?
Grüße
Thomas
am 24.01.2020 10:58
Hallo Thomas,
ja, das ist Eigentum.
am 24.01.2020 23:26
Bei Eigentum sieht's ganz bitter aus - da es keine dritte Instanz wie einen Vermieter gibt, der die Arbeiten ablehnen könnte und somit zu einer technischen Nichtverfügbarkeit führen könnte (weil er selbst keine Umbauten an seinem Haus duldet).
Du hingegen als Eigentümer hast diese Wahl der Ablehnung in dem Sinne nicht - sofern es einen Übergabepunkt gibt, ist der Anschluß technisch über diesen Übergabepunkt realisierbar und damit fällt das Sonderkündigungsrecht flach. Ob die Infrastruktur hinter dem Übergabepunkt, die eh in deinen alleinigen Verantwortungsbereich fällt, dann nach deinen Wünschen ausgeführt wird oder nicht, ist nicht Sache von Vodafone, sondern alleine dein Bier (ähnlich wie auch die Verlegung von Netzwerk-/Telefon-/Koax-/Stromkabeln und Gas/Wasser/Abwasserleitungen innerhalb des Hauses immer Sache des Eigentümers ist - der Netzbetreiber ist immer nur bis zum jeweiligen Übergabepunkt zuständig (z.B. HÜP beim Kabelanschluß, APL beim Telefonanschluß, Wasser- oder Gaszähler, Stromzähler). Sollte das "dahinter" nicht passen, so musst du als Eigentümer selbst tätig werden und dich auf eigene Kosten darum kümmern.