Einzelfall Nr. 45.289 "REGIONALE STÖRUNG"
SluggiBoloni
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Bin seit Anfang des Jahres Neukunde bei Vodafone mit DSL&Phone 16.000 und schon genervt. Seit Anfang Februar immer mal wieder Verbindungsabbrüche, vorallem Abends, bzw. Geschwindigkeiten bei 2.000. Tagsüber schwankend zwischen 4.000 und 9.000.

 

Habe heute eine Störung gemeldet. Technicker brauch nicht erscheinen, bei mir zu Hause sei alles im Lot. nach weitergabe in die Technik, erfolgt fast Zeitgleich die Info per SMS, dass es sich dabei um eine "regionale Störung" handelt. Ganz schön viele "regionale Störungen" die man da im Netz findet. Aber nun gut.

 

Ein erneuter Anruf bei der Hotline mit der bitte um eine genaue Erläuterung der "regionalen Störung" ist erfolgt. Der nette Mitarbeiter (ernst gemeint) hat mir gleich 50GB Datenvolumen auf meinen Handyvertrag gebucht und mir was von einem "DISLAIM" (oder so ähnlich, hab es mir leider nicht buchstabieren lassen) erzählt. Sei ein Problem der Telekom. Dort müsse was mit Verteilern und Knoten und hin und her gewechselt, getauscht, etc. werden. Der Wechsel bzw. reine Reperaturzeit sei wohl in 20 Minuten erledigt, dass schlimme sei jedoch der Bürokratieaufwand. Dauer wurde mit zweieinhalb Wochen angegeben. Nun werde ich weiterhin fleißig Speedmessungen machen und dokumentieren. Bin gespannt was nach 2 Wochen daraus geworden ist. Umfangreiche recherchen im Netz mit ähnlichen Fällen lassen nichts gutes verheißen. Forum ist ja voll davon. 

 

Vielleicht kann jemand nochmals zu den sog. "DISLAIM" was schreiben oder in Erfahrung bringen. Nur interessehalber welche Fristen sollten eingräumt werden für eine Behebung?

2 Antworten 2
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@SluggiBoloni schrieb:

Vielleicht kann jemand nochmals zu den sog. "DISLAIM" was schreiben oder in Erfahrung bringen.


Ich vermute mal, daß das hier gemeint war, siehe 4.1:  DSLAM.

 

 


@SluggiBoloni schrieb:

Nur interessehalber welche Fristen sollten eingräumt werden für eine Behebung?


Das wird hier niemand mit letzter (Rechts-) Verbindllichkeit beantworten können.  Sie können es zwar mit den "üblichen" 14 Tagen und auf Basis des §286 BGB versuchen, aber vielleicht scheitert das dann am §286(4).  Genaueres dazu erfahren Sie gegen entsprechende Bezahlung bei einem zur Rechtsberatung befugten Befugten.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Vielen Dank.

 

Rechtsberatung habe ich nächste Woche eine Termin. Soll ja auch nicht im Streitfall enden. Will da schließlich ne gütliche Einigung erzielen. Daher bleibt abzuwarten wenn "regionale Störung behoben ist".